03.04.2009

Im Besitz des Wissens

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Im Besitz des Wissens

Von der Gelehrtenrepublik des 18. Jahrhunderts zum digitalen Google-Monopol von Robert Darnton

Wie eine gigantische Informationslandschaft tut sich das Internet vor unseren Augen auf. Und seit sich Google im Herbst letzten Jahres mit den Autoren und Verlegern, die die große Suchmaschine wegen Urheberrechtsverletzung verklagt hatten, auf einen Vergleich geeinigt hat, stellt sich die Frage nach der Orientierung im World Wide Web mit neuer Dringlichkeit. Während der letzten vier Jahre hat Google Millionen von Büchern, darunter zahllose urheberrechtlich geschützte Werke, aus den Beständen großer Forschungsbibliotheken digitalisiert und für die Onlinesuche ins Netz gestellt. Autoren und Verleger machten dagegen geltend, dass die Digitalisierung eine Copyrightverletzung darstelle. Nach langwierigen Verhandlungen einigte man sich auf eine Regelung, die gravierende Auswirkungen darauf haben wird, wie Bücher den Weg zu ihren Lesern finden.

All jene, die Verantwortung für Forschungsbibliotheken tragen, haben ein klar umrissenes, gemeinsames Ziel: Wir wollen unsere Sammlungen öffnen und sie überall und für alle zugänglich machen. Erreichen werden wir das nur, wenn wir wachsam bleiben: möglichst weit vorausschauen, und, während wir die Augen auf die Straße richten, ab und zu in den Rückspiegel blicken.

Wenn ich zurückschaue, fällt mein Blick auf das 18. Jahrhundert, die Aufklärung, auf ihren Glauben an die Macht des Wissens, und auf die Welt der Ideen, in der sie sich bewegte – kurzum, auf das, was die Aufklärer Gelehrtenrepublik nannten. Das 18. Jahrhundert dachte sich die Gelehrtenrepublik als ein Reich ohne Polizei, ohne Grenzen und ohne Ungleichheiten, es sei denn die der unterschiedlichen Begabung. Jeder würde teilnehmen können, der sich der beiden wichtigsten staatsbürgerlichen Tugenden befleißigte: Schreiben und Lesen. Die Autoren brächten ihre Ideen zu Papier, und die Leser würden sie beurteilen. Dank der Macht des gedruckten Wortes würden sich diese Beurteilungen in immer weiteren Kreisen verbreiten und am Ende würde das bessere Argument obsiegen.

Das Wort breitete sich auch handschriftlich aus, denn das 18. Jahrhundert war eine Epoche ausgedehnter Briefwechsel. Lesen Sie die Korrespondenzen von Voltaire, Rousseau, Franklin oder Jefferson – jede füllt etwa fünfzig Bände – und Sie sehen die Gelehrtenrepublik bei der Arbeit. In einem Strom von Briefen, der quer durch Europa und Amerika verlief und gleichsam ein transatlantisches Netzwerk bildete, debattierten diese Autoren über die wichtigen Fragen der Zeit. Besonders gut gefällt mir der Briefwechsel zwischen Jefferson und Madison. Die beiden diskutierten über alles, insbesondere aber über die amerikanische Verfassung, an der Madison in Philadelphia mitwirkte, während Jefferson in Paris die neue Republik vertrat. Oft schrieben sie über Bücher, denn Jefferson liebte es, die Buchläden in der Hauptstadt der Gelehrtenrepublik zu durchstöbern, und kaufte oft Bücher für seinen Freund, darunter auch Diderots Encyclopédie.

Bevor ich nun die Vergangenheit zu sehr verkläre, sei daran erinnert, dass die Gelehrtenrepublik nur vom Grundsatz her demokratisch war. In der Praxis wurde sie von den Wohlgeborenen und Reichen beherrscht. Weit davon entfernt, von den Erzeugnissen ihrer Feder leben zu können, waren die meisten Autoren darauf angewiesen, Mäzene zu hofieren, sich um Pfründe oder eine Anstellung bei staatlich kontrollierten Zeitschriften zu bemühen, die Zensur zu umgehen und in den Salons und Akademien herumzuscharwenzeln, in denen Namen gemacht und zu Fall gebracht wurden. Und während sie unter den Demütigungen durch Höhergestellte litten, richteten sie ihren Zorn gegen ihresgleichen.

Weit von einer egalitären Agora entfernt, litt die Gelehrtenrepublik an der Krankheit, die sich durch alle Gesellschaften des 18. Jahrhunderts fraß: Privilegien. Denn Privilegien waren nicht auf den Adel beschränkt. In Frankreich erstreckten sie sich auf alle Bereiche der gelehrten Welt, vom Buchdruck und Buchhandel, die von exklusiven Zünften beherrscht wurden, bis hin zu den Büchern selbst, die ohne königliches Privileg und ohne die stets in Gänze mitabgedruckte Zustimmung des Zensors gar nicht erscheinen durften.

Um das System zu verstehen, kann man auf die Wissenssoziologie zurückgreifen, insbesondere auf Pierre Bourdieu. Er sah die Literatur als ein aus verschiedenen Positionen zusammengesetztes Machtfeld, das bestimmten Spielregeln gehorcht, die ihrerseits den in der Gesellschaft vorherrschenden Kräften unterworfen sind.

Aber man muss kein Bourdieu-Fan sein, um die Zusammenhänge zwischen Literatur und Macht zu erkennen. Auch aus Sicht der Beteiligten widersprachen die Realitäten des literarischen Lebens den hehren Zielen der Aufklärung. Wenn eine meiner Kolleginnen, eine zierliche, kleine Dame, die dem äußeren Stereotyp einer Bibliothekarin entspricht, sich in Gesellschaft zu erkennen gibt, sagen die Leute manchmal herablassend: „Oh, Bibliothekarin, wie aufregend. Und womit beschäftigen Sie sich?“, worauf sie trocken erwidert: „Im Grunde geht es ausschließlich um Geld und Macht.“ Womit wir wieder bei Bourdieu wären.

Dennoch würden sich die meisten von uns den Losungen anschließen, die gut sichtbar in unseren öffentlichen Bibliotheken angebracht sind: „Offen für alle“ steht über dem Haupteingang der Boston Public Library; oder in Thomas Jeffersons Worten, die in goldenen Lettern an der Wand des Kuratoriumsraums der New York Public Library prangen: „Ich sehe die Verbreitung von Licht und Bildung als die zuverlässigste Quelle an, um die Lage des Menschen zu bessern, seine Tugend zu fördern und sein Glück zu mehren.“ Womit wir wieder bei der Aufklärung wären.

Die US-amerikanische Republik wurde auf dem Glauben an das zentrale Prinzip der Gelehrtenrepublik des 18. Jahrhunderts errichtet: der Verbreitung des Lichts. Für Jefferson vollzog sich Aufklärung durch Schriftsteller und Leser, Bücher und Bibliotheken – wie die der Universität von Virginia oder die Library of Congress.

In Artikel 1, Absatz 8 der US-Verfassung heißt es, dass Urheberrecht und Patente nur „für begrenzte Zeit“ zu gelten und „dem Fortschritt der Wissenschaft und der nützlichen Künste“ zu dienen haben. Die Gründerväter anerkannten das Recht der Autoren auf angemessene Bezahlung, aber sie stellen das Interesse der Allgemeinheit über den privaten Profit. Und sie wussten, dass das Copyright erstmals 1710 in Großbritannien durch das Statute of Anne eingeführt worden war, um das Monopol der London Stationer’s Company zu schwächen und „die Bildung zu fördern“.

Das britische Parlament begrenzte die Dauer des Copyright damals auf vierzehn Jahre und räumte eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit ein. Die Verleger versuchten ihr Publikations- und Buchhandelsmonopol in einer Reihe von Gerichtsprozessen zu verteidigen, in denen sie für ein unbefristetes Copyright stritten, doch unterlagen sie schließlich 1774 im letztinstanzlichen Urteil in der Sache Donaldson vs. Becket.

Als sich die Amerikaner dreizehn Jahre später zusammensetzten, um eine Verfassung aufzusetzen, schloss sich die Mehrheit der in Großbritannien vorherrschenden Auffassung an. Achtundzwanzig Jahre schienen lang genug, um die Interessen von Autoren und Verlegern zu wahren. Danach sollte das Interesse der Allgemeinheit Vorrang haben. Das erste Copyrightgesetz von 1790 – das ebenfalls „der Förderung der Bildung“ dienen sollte – folgte der britischen Vorlage und setzte eine Schutzfrist von vierzehn Jahren fest, die um weitere vierzehn Jahre verlängert werden konnte.

Laut Sonny Bono Copyright Extension Act von 1998 (auch bekannt als „Mickey Mouse Protection Act“) gilt das Urheberrecht heute siebzig Jahre über den Tod des Autors hinaus. Die meisten Bücher, die im 20. Jahrhundert veröffentlicht wurden, sind daher heute noch nicht gemeinfrei. Was die Digitalisierung anbelangt, endet unser Zugriff auf das kulturelle Erbe im Prinzip am 1. Januar 1923, die meisten der danach erschienenen Bücher unterliegen dem Copyrightschutz. Und das wird auch so bleiben – es sei denn, Privatinteressen übernehmen die Digitalisierung, bündeln die Werke für die Konsumenten, verschnüren diese Pakete durch rechtsverbindliche Verträge und verkaufen sie im Interesse ihrer Aktionäre weiter.1

Noch einmal zurück zur Aufklärung: Diderots Encyclopédie hatte das Wissen als ein von der Vernunft beherrschtes organisches Ganzes angeordnet. Ihr folgte Ende des 18. Jahrhunderts die Encyclopédie méthodique. Sie teilte das Wissen in Gebiete auf, die uns heute noch vertraut sind: Chemie, Physik, Geschichte, Mathematik und so weiter. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts entstanden aus diesen Gebieten Berufe, die durch akademische Abschlüsse beglaubigt und durch berufsständische Vereinigungen geschützt wurden. Sie verwandelten sich in universitäre Disziplinen mit eigenen Instituten und prägten seit Beginn des 20. Jahrhunderts sogar die bauliche Struktur der Universitäten: die Chemiker in diesem Gebäude, die Physiker in jenem, die Geschichte hier, die Mathematik dort, und in der Mitte, wie ein Tempel der Bildung, die Bibliothek.

Nach und nach entstanden in all diesen Gebieten, Untergebieten und Unteruntergebieten immer mehr wissenschaftliche Fachzeitschriften. Die gelehrten Gesellschaften brachten sie heraus, und die Bibliotheken kauften sie. Dieses System funktionierte während der ersten hundert Jahre gut. Dann entdeckten Verlage, dass sich mit Abonnements für diese Zeitschriften ein Vermögen verdienen ließ. Kaum hatte eine Universitätsbibliothek eine solche Zeitschrift abonniert, erwarteten Studierende und Lehrende eine ununterbrochene Lieferung. Der Preis dafür konnte in die Höhe geschraubt werden, ohne dass Kündigungen zu befürchten waren, weil die Bibliotheken für das Abonnement zahlten und nicht die Lehrenden selbst. Und der Clou an der Sache war, dass Professorinnen und Professoren ihre Arbeitskraft umsonst oder fast umsonst zur Verfügung stellten. Sie schrieben Aufsätze, begutachteten Manuskripte und betätigten sich als Herausgeber, teils um in aufklärerischer Manier zur Verbreitung von Wissen beizutragen, aber hauptsächlich um ihre eigene Karriere voranzutreiben.

Das Ergebnis lässt sich am Anschaffungsetat jeder Forschungsbibliothek ablesen: Das Journal of Comparative Neurology kostet heute 25 910 Dollar im Jahr; Tetrahedron kostet 17 969 Dollar (oder 39 739 Dollar, wenn man es zusammen mit verwandten Zeitschriften als Tetrahedron-Paket abonniert); der durchschnittliche Preis einer Chemiefachzeitschrift beträgt 3 490 Dollar. Aufgrund der astronomischen Preissteigerungen für Abonnements geben Bibliotheken, die früher 50 Prozent ihres Anschaffungsetats für Monografien verwendeten, dafür heute nur noch 25 Prozent oder weniger aus. Junge Wissenschaftler, die für ihr Fortkommen auf die Veröffentlichung von Büchern angewiesen sind, haben schlechte Karten.

Zum Glück ist dieses Bild der harten Realitäten in der Welt der Bildung beinahe schon wieder überholt. Biologen, Chemiker und Physiker leben nicht mehr in getrennten Universen, ebenso wenig wie Historiker, Anthropologen und Literaturwissenschaftler. Die alten Lagepläne der Universitäten bilden die Aktivitäten der Lehrenden und Studierenden längst nicht mehr richtig ab, das interdisziplinäre Arbeiten schlägt sich auch schon in der Anlage der Gebäude nieder. Die Bibliothek ist weiterhin das Herz der universitären Bildung, aber mittlerweile pumpt sie ihre Nahrung durch die gesamte Universität und – der elektronischen Vernetzung sei dank – oft sogar weit darüber hinaus in die fernen Regionen des Cyberspace.

Die Gelehrtenrepublik des 18. Jahrhunderts, die sich in eine professionelle Bildungsrepublik verwandelt hatte, öffnet sich heute den wahren Amateuren: den Bildungsfreunden unter den Bürgern dieser Welt. Offenheit, so weit das Auge reicht, ermöglicht durch „frei zugängliche“ Informationsplattformen wie Open Content Alliance, Open Knowledge Commons, OpenCourseWare und Internet Archive, in denen digitalisierte Artikel gratis zur Verfügung gestellt werden, sowie durch Wikipedia und andere von Amateuren betriebene Wissensseiten. Die Demokratisierung des Wissens scheint in Reichweite. Das Ideal der Aufklärung könnte bald Wirklichkeit werden.

Wenn eine Firma wie Google ihr Augenmerk auf die Bibliotheken richtet, dann sieht sie nicht nur die Tempel der Bildung, sondern vor allem die als „content“ bezeichneten Vermögenswerte – lauter Goldminen, die angebaggert werden können. Die Sammlungen der Bibliotheken, deren Aufbau über Jahrhunderte sehr viel Geld und Arbeit gekostet hat, können nun mit vergleichsweise geringem Aufwand digitalisiert werden.

Bibliotheken existieren im allgemeinen Interesse: zur „Förderung der Bildung“, und zwar „offen für alle“. Firmen existieren, um für ihre Aktionäre Geld zu verdienen – auch keine schlechte Sache, denn die Allgemeinheit ist angewiesen auf eine profitable Wirtschaft. Aber wenn wir die Kommerzialisierung des Inhalts unserer Bibliotheken zulassen, stoßen wir unvermeidlich auf einen fundamentalen Widerspruch. Wenn wir die Sammlungen digitalisieren, ohne den allgemeinen Zugang zu ihnen zu gewährleisten, wiederholen wir den Fehler, der mit den wissenschaftlichen Fachzeitschriften gemacht wurde, nur in einem viel größeren Ausmaß. Denn dann würde das Internet zu einem Instrument der Privatisierung von jenem Wissen, das in die Öffentlichkeit gehört. Da wird keine unsichtbare Hand eingreifen, um einen Ausgleich zwischen privaten Interessen und öffentlichen Gütern herzustellen. Das kann nur die Öffentlichkeit selbst tun.

Graben und Digitalisieren

Aufklärung lässt sich nicht verordnen, man kann jedoch Spielregeln festlegen, um die Interessen der Allgemeinheit zu wahren. Büchereien sind keine Firmen, aber sie müssen ihre Kosten decken. Sie brauchen einen Wirtschaftsplan. Als in den 1970er-Jahren die Straßen von New York aufgerissen werden mussten, um an die darunter liegenden Rohre und Leitungen zu gelangen, gab die Firma Consolidated Edison das Motto aus: „Dig we must“ – „Graben müssen wir!“ Heute sagen sich die Bibliotheken: „Digitalisieren müssen wir.“ Aber nicht um jeden Preis. Wir müssen es im Interesse der Öffentlichkeit tun, und das heißt, die Digitalisierer müssen der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig bleiben.

Es wäre naiv, das Internet mit Aufklärung gleichzusetzen. Dabei bietet es Möglichkeiten zur Verbreitung von Wissen, die Jefferson sich nicht hätte träumen lassen; aber während Link für Hyperlink aufgebaut wurde, waren immer kommerzielle Interessen im Spiel. Sie wollen die Kontrolle über das Spiel, liefern sich einen gnadenlosen Wettbewerb, und wer immer am Ende als Sieger daraus hervorgeht, der große Verlierer könnte die Allgemeinheit sein.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich weiß, dass Firmen ihren Aktionären gegenüber verantwortlich sind. Ich bin auch davon überzeugt, dass Autoren für ihre Kreativität bezahlt werden müssen und dass Verleger mit dem Wert, den sie den Texten ihrer Autoren hinzufügen, Geld verdienen dürfen. Ich bewundere die Zauberei von Hardware, Software, Suchmaschinen, Digitalisierung und algorithmischen Relevanzeinstufungen. Ich anerkenne die Wichtigkeit des Copyright, obwohl ich finde, dass der US-Kongress 1790 mehr Weitsicht bewiesen hat als 1998.

Aber wir dürfen nicht blind darauf vertrauen, dass die Marktkräfte die Sache schon richten werden. Wir müssen mitstreiten, uns einmischen und die Rechte der Öffentlichkeit zurückerobern. Mit „wir“ meine ich uns, das Volk, das die Verfassung geschaffen hat und das den aufklärerischen Grundsätzen, die dabei Pate standen, in der Alltagsrealität der Informationsgesellschaft zur Geltung verhelfen sollte. Gewiss, digitalisieren müssen wir. Aber wichtiger noch: Wir müssen auch demokratisieren.

Vor vier Jahren hat Google angefangen, Bücher aus Forschungsbibliotheken zu digitalisieren, darin eine Volltextsuche zu ermöglichen und diese Werke kostenlos im allgemein zugänglichen Bereich des Internets zur Verfügung zu stellen. So kann heute jeder überall zum Beispiel eine digitale Kopie der Erstausgabe von George Eliots Roman „Middlemarch“ von 1871, die sich in der Bodleian Library in Oxford befindet, ansehen und herunterladen. Alle profitierten davon, einschließlich Google, das durch die diskrete Werbung am Rand von Google Book Search Geld verdient. Google hat auch copyrightgeschützte Bibliotheksbestände digitalisiert, um im Suchergebnis kleine Textausschnitte zeigen zu können.

Im September und Oktober 2005 reichte eine Gruppe von Autoren und Verlegern wegen Copyrightverletzung eine Sammelklage gegen Google ein. Am 28. Oktober letzten Jahres einigte man sich nach langwierigen Verhandlungen auf einen Vergleich, den das Bezirksgericht des Southern District von New York noch genehmigen muss.2

Durch den Vergleich wird eine Verwertungsgesellschaft namens Book Rights Registry ins Leben gerufen, die die Interessen der Rechteinhaber wahrnehmen soll. Google verkauft den Zugang zu einer gigantischen Datenbank, die hauptsächlich aus vergriffenen, aber copyrightgeschützten Titeln aus Forschungsbibliotheken besteht. Colleges, Universitäten und andere Einrichtungen können sich durch Abonnement einer „institutionellen Lizenz“ Zugriff auf die Datenbank sichern. Öffentliche Büchereien können per „öffentliche Zugangslizenz“ auf das Material zugreifen, kostenlos allerdings nur an jeweils einem Computerterminal. Auch Einzelpersonen können die digitalen Versionen der Bücher einsehen und ausdrucken, indem sie eine „Nutzerlizenz“ von Google erwerben. Das Unternehmen arbeitet mit der Verwertungsgesellschaft zusammen, um die Einnahmen an die Rechteinhaber zu verteilen. Google bekommt 37 Prozent, die restlichen 63 Prozent werden durch die Verwertungsgesellschaft an die Rechteinhaber ausgeschüttet.

Google wird weiterhin gemeinfreie Bücher digitalisieren, die von den Nutzern kostenlos gelesen, heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Von den 7 Millionen Büchern, die Google erklärtermaßen bis November 2008 digitalisiert hatte, sind eine Million gemeinfrei; eine Million unterliegen dem Copyright und sind auf dem Buchmarkt erhältlich; und für 5 Millionen besteht zwar noch Copyrightschutz, aber die Bücher selbst sind vergriffen. Diese letzte Kategorie bildet den Hauptteil dessen, was unter der institutionellen Lizenz zugänglich gemacht werden soll.

Viele geschützte, lieferbare Bücher werden nicht in der Datenbank verfügbar sein, solange die Rechteinhaber das nicht ausdrücklich erlauben. Sie werden weiterhin als gedruckte Bücher verkauft, könnten aber auch als digitale Ausgaben über eine Nutzerlizenz an Endkunden vermarktet und von diesen, vielleicht bald mit Lesegeräten à la Kindle heruntergeladen und gelesen werden.

Wenn man die komplizierte Vereinbarung liest und versucht, sich die Folgen zu vergegenwärtigen – 134 Seiten Juristenjargon plus 15 Seiten Anhang –, ist man sprachlos: Sie könnte zur größten Bibliothek der Welt führen. Natürlich wird es eine digitale Bibliothek sein, aber sie wird die Library of Congress und alle Nationalbibliotheken Europas schnell in den Schatten stellen. Und Google könnte sich überdies in Windeseile zum weltgrößten Buchhändler entwickeln – keine Ladenkette, sondern ein elektronischer Lieferdienst, der selbst Amazon überflügelt. Ein Unterfangen dieser Größenordnung muss utopischen Enthusiasmus auf der einen und Wehklagen wegen der drohenden Machtfülle und Zugangskontrolle zu Informationen auf der anderen Seite auslösen.

Was für eine betörende Aussicht: Alle Amerikaner und letztlich alle Menschen mit Internetzugang können praktisch alle Bücher der großen US-Bibliotheken lesen. Aber mit ihren technologischen Kunststückchen wird die Firma Google nicht nur die Bücher an die Leser herantragen, sondern auch allerlei neue Forschungsmöglichkeiten eröffnen, von der direkten Wortsuche bis hin zu komplexen Textrecherchen. Die teilnehmenden Bibliotheken werden die digitalen Kopien nutzen können, um beschädigte oder verlorene Bücher zu ersetzen. Google wird die Texte auf eine Weise präsentieren, die Sehbehinderten das Lesen erleichtert.

Doch leider gibt es ein paar Einschränkungen: Die Nutzer werden keine geschützten Texte ausdrucken können, ohne eine Gebühr an die Rechteinhaber zu zahlen (obwohl Google fürs Erste angeboten hat, für diese Tantiemen aufzukommen); und ein einziger PC wird schwerlich die Nachfrage in einer größeren Bibliothek decken. Aber für Leser in kleinstädtischen Bibliotheken ist Googles Großzügigkeit ein Segen: Sie werden auf mehr Bücher zugreifen können, als heute in der New York Public Library zur Verfügung stehen.

Da es sich bei dem erzielten Vergleich um das Ergebnis einer Sammelklage handelt, ist Google nun immun gegen die Konkurrenz. Der Vergleich deckt die meisten US-amerikanischen Rechteinhaber automatisch mit ab. Sie können eine Teilnahme zwar ablehnen, aber jedes neue Digitalisierungsunternehmen wird, bevor es überhaupt loslegen kann, die Zustimmung jedes einzelnen von ihnen einholen – was praktisch unmöglich ist – oder sich auf eine weitere Sammelklage einlassen müssen. Wenn das Gericht den ausgehandelten Vergleich für gültig erklärt – was bis zu zwei Jahre dauern kann –, dann kontrolliert Google die Digitalisierung von praktisch jedem durch US-Copyright geschützten Buch.

Es hätte auch anders kommen können. Wenn man auf die Geschichte der Digitalisierung seit den 1990er-Jahren zurückblickt, erkennt man heute, dass eine große Chance vertan wurde. Der US-Kongress und die Library of Congress oder auch ein großer Zusammenschluss von Forschungsbibliotheken und Stiftungen hätten dasselbe Projekt bei überschaubaren Kosten ebenfalls bewerkstelligen und dabei das Interesse der Allgemeinheit an die erste Stelle setzen können. Durch eine Aufteilung der Kosten hätten Autoren und Verleger ihre Lizenzeinkünfte bekommen, während der Zugang zu den Textarchiven frei zugänglich oder gegen eine erschwingliche Gebühr gewährleistet geblieben wäre. Wir hätten eine digitale Nationalbibliothek schaffen können – ein dem 21. Jahrhundert entsprechendes Gegenstück zur Bibliothek von Alexandria. Aber die öffentlichen Institutionen haben die Chance verschlafen – und derweil ergriff Google die Initiative und fing einfach an, die Bücher einzuscannen.

Es mag eine unbeabsichtigte Nebenwirkung sein, aber Google hat jetzt ein Monopol, nicht auf Eisenbahnen oder Stahl, sondern auf den Zugang zu Informationen. Es gibt keinen einzigen ernstzunehmenden Konkurrenten. Microsoft hat vor einigen Monaten sein Großprogramm zur Digitalisierung von Büchern aufgegeben, und andere Unternehmen wie Open Knowledge Commons (ehemals Open Content Alliance) und Internet-Archive sind winzig und ineffektiv. Nur Google besitzt das für eine massive Digitalisierung nötige Kapital.

Googles bisheriges Verhalten lässt hoffen, dass die Firma ihre finanzielle und juristische Macht nicht missbrauchen wird. Aber wenn die gegenwärtigen Geschäftsführer das Unternehmen verkaufen oder in Rente gehen, können ihre Nachfolger die Preise für die institutionellen Abonnements nach Belieben erhöhen. Der Vergleich stellt es Google frei, mit jedem Kunden Einzelvereinbarungen abzuschließen; dabei sollen zwei Grundsätze beachtet werden: „(1) im Interesse der Rechteinhaber marktgerechte Einkünfte für jedes Buch und jede Lizenz zu erzielen, und (2) der Öffentlichkeit, insbesondere den Institutionen der höheren Bildung, einen breiten Zugang zu den Büchern zu ermöglichen“.

Nur die Verwertungsgesellschaft, die die Interessen der Rechteinhaber vertritt, hat die Macht, von Google eine Änderung der Abonnementspreise zu erzwingen, aber warum sollte sie an überhöhten Preisen etwas auszusetzen haben? Und warum soll Google sich nicht eines Tages ein Beispiel an der erfolgreichen Preisspirale der Fachzeitschriftenverlage nehmen?

Die Verfechter des freien Marktes werden einwenden, dass der Markt sich selbst reguliert. Wenn Google zu viel verlangt, werden die Kunden ihr Abonnement kündigen, und Google muss den Preis wieder senken. Doch bei den institutionellen Lizenzen besteht gar keine direkte Verbindung zwischen Angebot und Nachfrage. Die Studierenden, Mitglieder der Fakultäten und öffentlichen Bibliothekare bezahlen das Abonnement ja nicht aus eigener Tasche. Das Geld kommt aus dem Bibliotheksetat, und wenn der für die Fortsetzung des Abonnements nicht ausreicht, werden die Nutzer, die sich längst an die Google-Dienstleistung gewöhnt haben, Protest anmelden. Um das zu vermeiden, werden die Bibliotheken anderswo sparen und zum Beispiel wie seinerzeit wegen der Fachzeitschriften weniger Bücher anschaffen.

Fest steht, dass die Vereinbarung vom Herbst letzten Jahres die digitale Welt verändern wird, weil sie die Macht an eine einzige Firma abtritt. Mit Ausnahme von Wikipedia kontrolliert Google bereits heute einen Großteil der online abgefragten Informationen. Neben dem ursprünglichen „Big Google“ haben wir Google Earth, Google Maps, Google Images, Google Labs, Google Finance, Google Arts, Google Food, Google Sports, Google Health, Google Checkout, Google Alerts. Weitere Google-Unternehmen sind in der Mache. Google Book Search verspricht zur größten Bibliothek und zur größten Buchhandlung zu werden, die je existierten. Wer weiß, ob uns das dem Traum der Aufklärung näher bringen wird.

Fußnoten: 1 Durch den Copyright Term Extension Act von 1998 wurde rückwirkend das Copyright für alle nach dem 1. Januar 1923 erschienen Bücher um zwanzig Jahre verlängert. Zum Rechtsstatus der meisten im 20. Jahrhundert erschienenen Bücher siehe Paul A. David und Jared Rubin, „Restricting Access to Books on the Internet: Some Unanticipated Effects of U. S. Copyright Legislation“, Review of Economic Research on Copyright Issues, Bd. 5, Nr. 1 (2008). 2 Nachzulesen unter www.googlebooksettlement.com/agreement.html. Zu Googles Stellungnahme siehe The New York Review of Books, 12. Februar 2009, S. 35.

Aus dem Englischen von Robin Cackett

Robert Darnton ist Kulturhistoriker in Harvard und leitet seit Juli 2007 die dortige Universitätsbibliothek. Wichtige Bücher auf Deutsch: „Glänzende Geschäfte. Die Verbreitung von Diderots Encyclopédie. Oder: Wie verkauft man Wissen mit Gewinn?“, Berlin (Wagenbach) 1993; „Literaten im Untergrund“, Frankfurt am Main (Fischer Tb) 1988; „George Washingtons falsche Zähne oder noch einmal: Was ist Aufklärung“, München (C. H. Beck) 1997.

Le Monde diplomatique vom 03.04.2009, von Robert Darnton