12.09.2019

Lang lebe der Toaster

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Lang lebe der Toaster

von Razmig Keucheyan

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Gibt es ein Entkommen aus dem Konsumismus? Ein möglicher Weg wäre, die Garantie auf Produkte zu verlängern. Immerhin werden 80 Prozent der Waren, die während der Garantielaufzeit kaputtgehen, zum Händler oder Hersteller zurückgeschickt, um sie reparieren zu lassen. Endet die Garantie, sinkt die Reparaturrate sofort um mehr als die Hälfte, und es wird gleich ein neuer Toaster oder Computer angeschafft.

Eine französische Petition fordert schon seit Längerem, die EU-weite Garantielaufzeit von zwei auf zehn Jahre auszuweiten.1 Es wäre ein großer Schritt hin zu einer umweltfreundlicheren Gesellschaft. Verluste würden nur die Hersteller machen. Zwar können sich Reparaturen zu einem profitablen Geschäftsbereich entwickeln, man denke etwa an Autowerkstätten, aber aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive würden 10-Jahres-Garantien das herrschende Wachstumsmodell auf den Kopf stellen.

Um eine solch umstürzlerische Ini­tiative im Keim zu ersticken, betonen die Unternehmen, dass letztlich die Verbraucher für eine verlängerte Garantie zu zahlen hätten: Der steigende Bedarf an Reparaturen würde zusätzliche Kosten für Hersteller und Händler verursachen, was sich unweigerlich in den Preisen niederschlüge. Der Wille zur Innovation würde erlahmen, die Produktion sich verlangsamen, Forschung und Entwicklung würden geschwächt. Auch darunter litten laut Industrie am Ende nur die Kunden, weil sie etwa nicht mehr die Möglichkeit hätten, sich nach Lust und Laune ein neues Smartphone zuzulegen.

In einem Punkt hat die Industrie recht: Die Waren mit einer längeren Garantie zu versehen, setzt voraus, dass sie anders produziert werden, zum Beispiel mit robusteren Materialien. Was auch das Ende der Wegwerfpraxis einläuten würde, die seit der Erfindung der Einwegrasierklinge durch den US-amerikanischen Handlungsreisenden King Camp Gillette im frühen 20. Jahrhundert eine Säule der Konsumgesellschaft darstellt.

Die gesetzliche Garantie zu verlängern, bedeutete auch, Ersatzteile langfristig verfügbar zu halten: zehn Jahre und sogar länger, wie es bei manchen Herstellern von Haushaltsgeräten schon üblich ist. Die Produzenten begrenzen jedoch bewusst die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, um Obsoleszenz, also Produktveralterung herbeizuführen. Ersatzteile zu beschaffen ist zeitaufwändig und schwierig. Sogar der Händler weiß oft nicht, ob es sie noch gibt. Und der Kunde hat nicht die Zeit, zu warten, und kauft dann lieber doch gleich ein neues Produkt.

Die Einrichtung eines zentralen, für alle Verbraucher zugänglichen und nach Sparten unterteilten Ersatzteilregisters wäre ein erster notwendiger Schritt. In der Automobilbranche gibt es so etwas schon. Diese Register sind aber meist nicht für die Allgemeinheit zugänglich. Deshalb müssten sich auch die Regeln für Copyright und Betriebsgeheimnisse ändern. Denn die Forderung nach Verfügbarkeit von Ersatzteilen hängt mit der Eigentumsfrage zusammen. Wenn ein Unternehmen ein Produkt auf den Markt bringt und mit seinem Verkauf Profit macht, dann besitzt es darauf die alleinigen Rechte. Aus diesen resultieren im Endeffekt die Gewinne. Die Eigentumsrechte infrage zu stellen, wie es die Arbeiterbewegung seit ihren Anfängen getan hat, wäre ein Schritt auf dem Weg zu einem anderen Wirtschaftssystem.

Mit einer längeren Garantielaufzeit braucht es mehr Werkstätten. Von den unabhängigen Werkstätten musste in Frankreich allerdings die Hälfte in den letzten zehn Jahren schließen. Die Automechaniker haben zwar noch zu tun, aber die Reparaturläden für Elektrogeräte oder auch Schuhe sterben aus. Eine Garantieverlängerung würde daher auch für viele Handwerker eine Perspektive eröffnen.

Reparieren statt wegwerfen

In zahlreichen europäischen Innenstädten gibt es mittlerweile ehrenamtlich organisierte Repair Cafés, in denen technisch versierte Nachbarn kostenlos kaputte Geräte reparieren. Zweifellos hat der große Erfolg dieser internationalen Bewegung mit der Retro-Mode zu tun, doch ist es auch ein Krisensymptom – viele Menschen können sich heutzutage Neuanschaffungen schlicht nicht mehr leisten.

Der Beruf des unabhängigen Reparateurs lässt sich nicht outsourcen. Wenn ein Smartphone nicht mehr funktioniert, wird es mitunter bis ans andere Ende der Welt verschickt. In einer unabhängigen Werkstatt würde ein Handwerker vor Ort die Arbeit erledigen. Entgegen der Behauptung der Hersteller würde eine längere Garantielaufzeit nicht etwa die Produktions- und Vertriebskosten, sondern nur die Nachfrage nach Reparaturen erhöhen und somit mehr Arbeit generieren.

Es bringt allerdings nichts, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu verlängern und den Reparatursektor neu zu beleben, wenn die Hersteller die Produkte weiterhin gezielt so konstruieren, dass sie nach einer bestimmten Gebrauchsdauer kaputtgehen oder nicht weiterverwendet werden können. Die Frage, ob ein Ding zusammengeklebt oder -geschraubt ist, entscheidet darüber, ob es später problemlos ersetzt werden kann.

Bei sogenannten Monoblockprodukten gibt es nicht einmal mehr Bestandteile; sie sind, wie zum Beispiel Autoscheinwerfer, nur aus einem einzigen Werkstück gemacht und müssen, wenn sie kaputtgehen, im Ganzen weggeworfen werden. Bei solchen Produkten brauchen die Hersteller gar nicht erst die Strategie der geplanten Obsoleszenz anzuwenden, sie müssen die Produkte nur so konzipieren, dass sie irreparabel sind. Das ist einfacher und juristisch weniger riskant.

Die Verlängerung der Garantiedauer könnte auch als Instrument zur Relokalisierung der Produktion dienen, die für eine ökologische Wende unabdingbar ist. Billig und emissionsintensiv hergestellte Produkte gehören jedenfalls ganz bestimmt nicht dazu. Müssten die Unternehmen für ihre Produkte jedoch eine zehnjährige Garantie gewähren, wären sie darauf angewiesen, von ihren auf der ganzen Welt verstreuten Zulieferbetrieben qualitativ hochwertige Ware zu beziehen.

Schließlich müsste die Garantieverlängerung mit der Kennzeichnung des „Nutzungspreises“ einhergehen, der den „Marktwert“ bezeichnet, der sich „aus der Nutzung einer durch eine bewegliche Sache erbrachten Dienstleistung und nicht aus dem Besitz dieser Sache“ ableitet.2 Anstatt eine solche Kennzeichnung verpflichtend zu machen, überließ die französische Regierung sie dem guten Willen der Industrie – mit dem Resultat, dass vom „Nutzungspreis“ nie etwas zu hören war. Dabei wäre er ein wirksames Instrument.

Der ausgezeichnete Preis einer Ware kann moderat sein, ihr Nutzungspreis dagegen hoch. Häufig verhält es sich auch umgekehrt. Hinter einem niedrigen Preis verbergen sich wahrscheinlich die miserable Qualität der Produktbestandteile und/oder – das hängt gemeinhin zusammen – schlechte Arbeitsbedingungen. Der Nutzungspreis enthält auch die verdeckten Kosten, die sich aus der Kurzlebigkeit einer Ware ergeben, die binnen Kurzem zum Neukauf zwingt. Eine Auszeichnung des Nutzungspreises könnte die Kunden dazu bringen, einen höheren Preis zu zahlen, um sich die Folgekosten zu sparen.

Die Berechnung des Nutzungspreises hängt von der „normalen“ Lebenszeit des Produkts ab. Jedes Produkt hat eine erwartete Nutzungsdauer; wir erwarten zum Beispiel, dass ein Kühlschrank länger hält als ein Smart­phone, das im Durchschnitt nach 20 Mo­naten ersetzt wird. Je haltbarer ein Produkt ist, desto niedriger ist sein Nutzungspreis.

Würde die Blackbox der Preisgestaltung geöffnet, trüge dies unweigerlich zu einer Veränderung der Konsumgewohnheiten bei. Kaufen wir ein Lebensmittel, informiert uns ein Etikett mehr oder weniger vollständig über die Zusammensetzung, insbesondere die darin enthaltenen Nährstoffe und Kalo­rien. Über die Produktionsbedingungen, die Löhne und Herstellungskosten erfahren wir indes nichts.3

Dies gilt nicht nur für Lebensmittel, sondern für alle Produkte. Wir brauchen ein ganz neues Etikett, das auch über die Qualität der Materialien und die ökologische Nachhaltigkeit des Produkts informiert und das die Verbraucher auf eine neue Wirtschaftsform vorbereitet, die man Funktionalitätswirtschaft nennt: Hier werden nicht mehr die Produkte verkauft, sondern die Nutzungen. Ich kaufe kein Auto mehr, sondern Fahrzeit. Mit anderen Worten, es gibt keine Eigentumsübertragung mehr. Das Prinzip der Vermietung wird auf die ganze Wirtschaft ausgeweitet.

Damit die Gewinne jedoch nicht von privaten Plattformen gekapert werden, müsste der Besitz kollektiviert werden. Wenn wir heute ein Auto mieten möchten, besitzt die Mietfirma das Fahrzeug und kann damit die Bedingungen und Preise diktieren. Würde jedoch der Fuhrpark kommunal oder staatlich vergesellschaftet, könnten die Nutzer darauf Einfluss nehmen.

Die Etablierung einer Funktionalitätswirtschaft müsste mit einem politischen Projekt einhergehen, das große Teile der Gesellschaft mobilisiert. Nutzungswert vor Privateigentum verbindet Sozialismus und Umweltpolitik – und genau hier müssen wir gemeinsam ansetzen.

1 „Signez la pétition ‚Garantie dix ans maintenant‘“, Les Amis de la Terre, 24. Oktober 2016, www.amisdelaterre.org. 1999 einigten sich das Europaparlament und der Ministerrat auf neue Garantieregeln, die gewerbsmäßige Verkäufer in der Europäischen Union dazu verpflichten, zwei Jahre Garantie auf neue Waren zu geben. Für gebrauchte Güter, auch Autos, gilt eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr.

2 Gesetz vom 17. März 2014 zum Verbraucherschutz, chapitre II, section 1, article 4, www.legifrance.gouv.fr.

3 Siehe Franck Cochoy u. a., „La consommation low cost“, La Nouvelle Revue du travail, Nr. 12, Paris 2018.

Aus dem Französischen von Uta Rüenauver

Razmig Keucheyan ist Soziologe, sein neues Buch, „Les Besoins artificiels. Comment sortir du consumérisme“, Paris (La Découverte), erscheint am 19. September.

Le Monde diplomatique vom 12.09.2019, von Razmig Keucheyan