17.01.1997

Lohndrücker, Fremdenfeinde und Nomaden des Liberalismus

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Lohndrücker, Fremdenfeinde und Nomaden des Liberalismus

■ Seit fünfzehn Jahren verabschiedet sich der Staat immer mehr von seiner Führungsrolle in der Welt der Arbeit. Verloren hat er seine Position als Arbeitgeber, seine Funktion bei der Regelung von Beschäftigung und Löhnen sowie seine rechtliche und ethische Legitimität. Kaum irgendwo schützt der Staat noch Arbeiter und Gewerkschaften. Einst hat er sie unterdrückt, aber nicht einmal das verlangt man heute noch von ihm.

Ein zweiter Punkt: die“unendliche Geschichte“ von Arbeit und Arbeitern. Früher glaubte man insbesondere in der dritten Welt an bessere Lebensverhältnisse und eine bessere Zukunft. Heute ist die Utopie der Deregulierung gewichen. Es wird unablässig versucht, die Lohnkosten dem weltweit niedrigsten Niveau anzunähern. Während die Gewerkschaften für die uneingeschränkte Gültigkeit der Sozialklausel plädieren, spielt das Kapital den Wohltäter: Ein Recht auf Arbeit haben vor allem die Ärmsten. Und wenn die Länder auf der Südhalbkugel von ihren Gläubigern zum Export gezwungen werden, um ihre Schulden zahlen zu können, brauchen sie auch nicht auf diesen einzigen Wettbewerbsvorteil zu verzichten, es sei denn, sie befreiten sich aus den Klauen des Weltmarkts.

Ein anderes Phänomen ist die Treibjagd auf angeblich privilegierte „Arbeiteraristokraten“, jene also, die einen Status beanspruchen, der ihnen von Geburts wegen nicht zusteht, die man aber glauben macht, sie könnten ihn erreichen. Der Anblick der Ärmsten der Armen dient dazu, die Abschaffung solcher „Privilegien“ zu rechtfertigen, vor allem das sichere Arbeitsplätze. Der Angestelltenstatus in der kapitalistischen Gesellschaft ist also längst die Ausnahme in einem System, das stets brutale Ausbeutung bevorzugt hat. Qualifizierung und Stabilität? Verwendbarkeit, Kommunikation und Flexibilität sind die Losungsworte der von den Finanzmärkten beherrschten „besten aller Welten“.

Von ALAIN MORICE *

WERDEN die entwickelten Länder, die sich seit zwei Jahrzehnten einer zunehmenden „Flexibilisierung“ des Arbeitsmarktes konfrontiert sehen, nun auch zu Opfern einer in der dritten Welt rasant um sich greifenden Schattenwirtschaft? In den abhängigen Ländern leiden die Beschäftigten unter vielfältiger Unsicherheit: extreme Mobilität, Arbeitsverhältnisse ohne Arbeitsvertrag, unregelmäßig gezahlte Löhne, die im allgemeinen unter dem Existenzminimum liegen, eine dürftige soziale Absicherung und ein ebensolches Rentensystem, nicht gemeldete selbständige Erwerbstätigkeit mit schwankendem Einkommen, sogar Sklaverei oder Zwangsarbeit von vermeintlich geschützten Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel Kinder. Die Lebensbedingungen der arbeitenden Massen werden davon bestimmt, daß es ein Einverständnis darüber gibt, ihnen ihre sozialen Rechte vorzuenthalten. Dem stehen die entwickelten Länder, in denen das Arbeitsrecht bis ins Detail ausgearbeitet ist, als Prototypen einer statutenhaften Modernität gegenüber, die heute durch das simple Spiel der Regulierung des internationalen Handels bedroht wird.

Nun zeichnet sich aber vom Rio Grande1 in Amerika bis zum Geltungsbereich des Schengener Abkommens2 in Europa eine doppelte, in sich widersprüchliche Tendenz ab: Auf der einen Seite sind die Grenzen für die Wanderungsbewegungen der Arbeitssuchenden offiziell geschlossen, auf der anderen Seite werden ganze Bereiche der Volkswirtschaft von Instabilität und Flexibilität erfaßt, das sicherste Mittel, um ausländische Arbeitskräfte anzuziehen.

In Frankreich werden die Stammbelegschaften der volkswirtschaftlich wichtigen Bereiche Hoch- und Tiefbau, Konfektionsbranche und Hotel- und Gaststättengewerbe nach und nach aus ihren Stellungen verdrängt und durch Arbeitskräfte ersetzt, die illegal oder, gemessen an den Grundsätzen des Arbeitsrechts, zumindest ungerechtfertigterweise beschäftigt werden. Damit wird denen eine unverhoffte Zuflucht geboten, die per Gesetz vom Arbeitsmarkt ferngehalten werden. Dies bedauern die einen – darunter alle französischen Parteien –, die anderen stellen es lediglich fest, aber jeder weiß, daß die Grenzen durchlässig sind, weil es in dieser Frage eine zweckdienliche, wenn auch nicht unbedingt beabsichtigte Komplizenschaft zwischen Staat und Arbeitgebern gibt: Letztere profitieren offensichtlich von einer Gesetzgebung, die die Prinzipien nicht durchsetzen kann, die sie selbst verkündet.

Ausländer werden mit gesetzlichen Mitteln zurückgewiesen und gleichzeitig aus wirtschaftlichen Gründen angeworben. Diese Dialektik hat zahlreiche Konsequenzen. Der Fall Frankreich ist dafür ein gutes Beispiel. Seit 1974 gibt es eine Unmenge von Verordnungen und später auch von Gesetzen, mit deren Hilfe die Doktrin einer „Null-Immigration“ durchgesetzt werden soll. Obwohl buchstabengetreu gar nicht anwendbar, meint man, sie unablässig verbessern zu können, wie man an den regelmäßig vorgeschlagenen Verschärfungen ersehen kann.3 Dieser gesetzliche Übereifer, der seine Ziele mit Sicherheit niemals erreichen wird, erlegt den Einwanderern eine Reihe immer größerer Zwänge auf, die die Einreise nach und den Aufenthalt in Frankreich zunehmend schwieriger machen. Viele Probleme, denen sich die Ausländer tagtäglich konfrontiert sehen, sind Ergebnis einer inzwischen auch offiziellen repressiven Politik. Hinzu kommen allerdings noch die wachsende Fremdenfeindlichkeit und der Rassismus auf allen Ebenen der Gesellschaft.

Dieses System führt dazu, daß viele ausländische Arbeiter gefesselt und geknebelt in die Hände von Arbeitgebern geraten, die von ihrer schwachen rechtlichen Stellung zu profitieren wissen und also in jeder Hinsicht daran interessiert sind, daß diese formal repressive Gesetzgebung fortbesteht. Und so weist der Staat den Unternehmern auch mittels einer angeblichen „Deregulierung“, die meist ein Übermaß an Regulierung bedeutet, den Weg: Beim Abschluß von Arbeitsverträgen mit französischen oder ausländischen Beschäftigten werden historisch gewachsene Arbeitsbestimmungen regelmäßig ignoriert. In dem Maße, wie sich die Landesgrenzen angeblich schließen, werden im Landesinnern die Grenzen der Legalität hinweggefegt. Man tut so, als seien Leiharbeit und befristete Arbeitsverträge Ausnahmen für genau umrissene Sonderfälle, in Wahrheit aber sind sie zum Normalfall geworden. Gleichzeitig erweist sich der Staat den Unternehmen gegenüber als überaus großzügig, indem er ihnen im Namen des Kampfs gegen die Arbeitslosigkeit Steuererleichterungen gewährt.

Einen Durchschnittslohn wird es bald nicht mehr geben, und das Wettbewerbsargument erledigt den Rest: Den Unternehmern fällt gar nicht mehr ein, sich an den Gesetzen zu orientieren. Wie gerufen kommt da die Gelegenheit, ausländische Arbeitskräfte, deren rechtliche Stellung unsicher ist, speziell in Wirtschaftssektoren mit schwankender Auftragslage einzusetzen.4 Die überall zu beobachtende Auftragsvergabe an Subunternehmer und das Feilschen im Bausektor, die vorgetäuschte Zeitarbeit und die Scheinselbständigen in der Industrie, die Auftragsvergabe an Heimarbeiter im Textilsektor, die Einstellung von „Praktikanten“ in der Landwirtschaft und, noch viel einfacher, die Schwarzarbeit bringen die unmittelbaren Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Übereinstimmung, wobei letzteren gar keine andere Wahl bleibt, wenn es sich bei ihnen um Illegale handelt. Unter dem Strich ist die allgemein zunehmende Unsicherheit kein Importprodukt aus der für rückständig gehaltenen dritten Welt, sondern es gibt genügend Grund zu der Annahme, daß es sich dabei um die Auswirkungen der in den Augen der Bretton-Woods-Institutionen „modernsten“ währungspolitischen Strategien des Westens handelt.

Die Restriktionen, denen Ausländer bei der Einreise und beim Aufenthalt unterliegen, zwingen sie dazu, sich in die Hände von Schlepperbanden zu begeben, um durch die Maschen des Netzes zu schlüpfen, was fremdenfeindlichen und protektionistischen Vorurteilen neue Nahrung gibt. Diese Schlepperbanden, deren Mitglieder im allgemeinen aus derselben Region stammen wie ihre Kunden, sind deshalb so enorm effizient, weil sie sich auf eine angeblich gemeinsame Herkunft und Interessenlage gegenüber der offenen Feindseligkeit im Aufnahmeland berufen können. Sie schaffen auf einer als „ethnisch“ empfundenen Basis einen Zwangsmechanismus von Solidarität und Herrschaft zum größten Nutzen ihrer Auftraggeber, die im jeweiligen Land am Ende der Kette sitzen. Das Überschreiten der Grenze, eventuell die Aushändigung von gefälschten Papieren, die Beherbergung, der Zugang zu einem Arbeitsplatz oder provisorischen Unterhalt – all das hängt zu einem großen Teil von der Aufnahme der Betroffenen in Gemeinschaften ab, in denen die Ältesten als Beschützer fungieren. Die finanziellen und moralischen Schulden, die die Migranten auf sich geladen haben, bringen sie in eine Position der Abhängigkeit und Isolation, die eine rücksichtslose Ausbeutung ihrer Arbeitskraft begünstigen. Schwarzarbeit wird dann zur „Erwiderung einer Gefälligkeit“. Dieses System ist um so effizienter, als jene, die Schwarzarbeiter beschäftigen, selbst gegen Gesetze verstoßen und somit das Argument gemeinsamer Interessen gegenüber dem Staat als gemeinsamem Feind ins Feld führen können. So haben die gegen die Einwanderung gerichteten Gesetze bei den Betroffenen die Einstellung gefördert, alles mit sich machen zu lassen. Im Falle Frankreichs liegt die Ironie in der Feststellung, daß dieses Phänomen die isolierte Bindung an Volksgruppen begünstigt und dem offiziellen Prinzip der Integration diametral entgegengesetzt ist. Es ist im übrigen keineswegs sicher, ob der Staat dieses Prinzip überhaupt noch vertritt. Die Behörden, die trotz entgegenlautender Behauptungen nicht in der Lage sind, die Migration in den Griff zu bekommen, zumal sie dem Druck jener Wirtschaftszweige ausgesetzt sind, in denen vor allem billige ausländische Arbeitskräfte beschäftigt werden, verlassen sich gern auf die innerhalb der Gemeinschaften existierenden Organisationen, um, wie sie meinen, die ausländische Bevölkerung ruhig und passiv zu halten.

Aber in Frankreich wie insgesamt auf der Welt ist die zunehmende rechtliche und wirtschaftliche Unsicherheit der Immigranten nur das verzerrte Abbild einer allgemeineren Entwicklung. Immer größeren Teilen der arbeitenden Bevölkerung wird eine vertraglich gesicherte, feste Anstellung verwehrt. Durch diese Entwicklung werden illegale Beschäftigungsverhältnisse immer mehr zur Regel, und die Arbeitgeber wenden sich, über die Einwanderer hinaus, den schwächsten Bevölkerungsgruppen zu. In mehreren europäischen Ländern, wie Großbritannien und Italien, nimmt die Kinderarbeit zu.5 Die verheerende Ausbreitung unsicherer Bedingungen für die Beschäftigten hat ihre Ursache nicht in den Ländern der dritten Welt, sondern ist eher eine Auswirkung der ultraliberalen Forderungen seitens der entwickelten Länder. Die Beherrscher der internationalen Märkte bedienen sich eines Mechanismus zur Schuldenvermehrung, der dem ähnelt, der die illegalen Einwanderer erpreßbar macht, und bringen die armen Länder dazu, bei der möglichst billigen Produktion von landwirtschaftlichen und gewerblichen Gütern miteinander zu konkurrieren.

Nicht die Traditionen dieser Länder, sondern die Forderungen unserer eigenen Märkte sind der Grund für den immer häufigeren Rückgriff auf unregelmäßige und schlecht bezahlte Arbeit. Neben der übermäßigen Ausbeutung von Frauen und Kindern spielt die massive Verschiebung von Arbeitskräften von einem unterentwickelten Land ins andere eine Rolle, neben der sich die Einwanderungswelle bei uns geradezu lächerlich ausnimmt. Die Migration innerhalb Asiens, bei der vor allem Frauen unterwegs sind, umfaßt etwa 35 Millionen Menschen und nimmt trotz der protektionistischen Politik der meisten Aufnahmeländer unaufhörlich zu. „Wenn es die Agenturen zur illegalen Anwerbung, die Büros zur Vermittlung von Arbeitskräften ins Ausland, die Lieferanten von Arbeitskräften und die Vielzahl der anderen legalen und illegalen Einrichtungen nicht gäbe, dann hätte die Migration asiatischer Arbeitskräfte kein solches Ausmaß erreicht“, betont ein Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation.6

In den arabischen Erdölländern mußte es erst zu einem Massenexodus im Anschluß an den Golfkrieg kommen, damit die internationale Öffentlichkeit Notiz davon nahm, daß Millionen Fremdarbeiter ihren Beitrag zur Wirtschaftstätigkeit dieser Region leisteten. Diese Länder, die von ihren Bodenschätzen leben, sind keineswegs repräsentativ, denn einem Teil der eingewanderten Beschäftigten wurden attraktive Löhne gezahlt. Aber die Ausweisungen haben die Unsicherheit ihrer Lage deutlich vor Augen geführt. Mittlerweile ist die offizielle Einwanderungspolitik Saudi-Arabiens von der westlicher Länder kaum noch zu unterscheiden.7 Ihr einziges greifbares Resultat ist aber die Tatsache, daß Menschenschmuggel wie in Kuwait zu einem besonders einträglichen Gewerbe geworden ist.

Kontrolle der Binnenmigration

IN anderen Ländern, wie Indien, Brasilien und mittlerweile auch China, entstehen unter dem Druck des Internationalen Währungsfonds (IWF) exportorientierte Industriezentren. Gleichzeitig vergrößert sich in wirtschaftlicher Hinsicht das regionale Ungleichgewicht, was in den jeweiligen Staaten eine Binnenmigration zur Folge hat. Diese Länder sind nicht in der Lage, innerstaatliche Grenzen zu errichten, und sehen sich mit Widersprüchen konfrontiert, die den unsrigen gleichen: Man will anspruchslose Arbeitskräfte dorthin bringen, wo man sie benötigt, und gleichzeitig vermeiden, daß sie dort seßhaft werden, man will „das Land aufbauen“, ohne sich dabei „das ganze Elend der Welt“ einzuhandeln. Der französische Erlaß vom 2. November 19458 sollte vor allem dieses Problem lösen. In Brasilien diente das 1957 gegründete Staatliche Amt für Einwanderung und Kolonisierung (TNIC) beim Bau der neuen Hauptstadt Brasilia dem Ziel, die Binnenmigration der Arbeitskräfte zu kontrollieren. In den neunziger Jahren haben die Behörden in den reichsten Regionen des Landes alles unternommen, um die Ansiedlung der Wanderarbeiter zu verhindern, die von den dortigen Industriebetrieben benötigt wurden.9 Da sie nicht über die nötigen rechtlichen Möglichkeiten verfügen – die Verfassung garantiert das Recht auf Freizügigkeit – bedienen sie sich aller Arten von Tricks: Die Wanderarbeiter werden schon bei der Ankunft in den Busbahnhöfen eingeschüchtert, sie können sich kaum ungehindert eine eigene Wohnung suchen, ihre Aufnahme in die Sozialversicherung unterliegt strenger Kontrolle, von anderen Schikanen ganz zu schweigen.10 Diese improvisierten Maßnahmen, die von einem tiefverwurzelten Rassismus gegenüber der Urbevölkerung des Nordostens und Amazoniens getragen werden, erinnern durchaus an das französische Modell des Umgangs mit Nord- und Schwarzafrikanern oder an den Umgang der Nordamerikaner mit der mexikanischen „Invasion“. Ebenso bekannt ist, daß einige afrikanische Staaten, wie zum Beispiel Gabun, unter dem Druck der Forderungen des IWF regelmäßig ausländische Arbeiter deportieren. Kommen sie dennoch wieder, leben sie in noch größerer Unsicherheit, wovon diejenigen profitieren, die ihnen Arbeit geben.

Man könnte noch viele Beispiele aufzählen, die zeigen, daß die wachsende Unsicherheit für die Ausländer das Ergebnis einer internationalen Politik ist, die, inkohärent wie sie ist, einer gemeinsamen Logik folgt: Es wird überall gegen die Fremden agitiert, aber weniger um die Migrationsströme zu stoppen, als vielmehr um die Stellung der Einwanderer auf dem Arbeitsmarkt zu schwächen. Das finstere Thema der „nationalen Präferenz“, das der extremen Rechten so am Herzen liegt, gewinnt daraus seine ganze Bedeutung: Die „Präferenz“ gilt dem Arbeiter, den man seiner Rechte beraubt hat. Es steht zu fürchten, daß die Zivilgesellschaft, die im Namen der Sicherung von Arbeitsplätzen in den Refrain der „nationalen Präferenz“ einstimmt, eines Tages auf den Boden der Wirklichkeit zurückgeholt wird: Die Einwanderer sind ein Experimentierfeld, und die Infragestellung einer politischen und wirtschaftlichen Staatsbürgerschaft könnte eines Tages die ganze Nation betreffen.

dt. Christian Voigt

* Anthropologe am Zentrum für Afrikanistik des CNRS.

Fußnoten: 1 Vgl. „La traque aux illégaux mexicains à San Diego“, Libération, Paris, 10. April 1996. 2 Claude-Valentin Marie, „Les États membres de la CEE face à l'immigration en 1993 – Fermeture et rigueur“, Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel, September 1993. 3 Vgl. Christian de Brie, „Frankreich: Boulevard der Intoleranz“, Le Monde diplomatique, Juni 1996. 4 Siehe z. B. „Sans papiers pour Bouygues et compagnie“, L'Evènement du Jeudi, Paris, 18.-24. April 1996. 5 Siehe Bernard Schlemmer, „L'enfant exploité – oppression mise au travail, prolétarisation“, Paris (Karthala) 1996. 6 Lin Lean Lim und Nana Oishi, „International Labour Migration of Asian Women: Distinctive Characteristics and Policy Concerns“, Genf (ILO) 1996. 7 Siehe „La ,saoudisation' des emplois, priorité des autorités de Ryad“, Le Monde, 5./6. Mai 1996. 8 Siehe „Cinquante ans de législation sur les étrangers“, Plein Droit, Paris, Nr. 29./30. November 1995. 9 Siehe Etienne Bailby, „Bebedouro, où les oranges ont un parfum de prospérité“, Le Monde diplomatique, Februar 1992. 10 Alain Morice, „Travail illégal et séjour indésirable: du modèle brésilien aux dérives françaises“, Hommes et Migrations, Paris, Nr. 1187, Mai 1996.

Le Monde diplomatique vom 17.01.1997, von ALAIN MORICE