16.03.2001

Geschundene Körper – zerrissene Seelen

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Geschundene Körper – zerrissene Seelen

AMNESTY INTERNATIONAL

ALS sie zurückkam, weinte sie heftig. Sie erzählte uns, drei oder vier Soldaten hätten sie vergewaltigt. Eine ganze Weile lang konnte sie nicht aufhören zu weinen. Sie fragte uns, warum wir nicht die Wahrheit sagen würden, denn sie wisse, dass uns das Gleiche passiert sei.“ Aussage einer Frau aus Suka Reva, Kosovo, 1999.

„Sie drückten mir einen nassen Schwamm in den Nacken und legten mich auf einen elektrisch geladenen Tisch [. . .] Über mehrere Stunden hinweg versetzten sie mir immer wieder Stromstöße [. . .] Später schleppten sie mich zu einem anderen Tisch [. . .] und holten einen Knüppel. Sie befahlen mir niederzuknien. Dann führten sie den Knüppel langsam in meinen Anus ein. Plötzlich gaben sie mir einen Stoß und zwangen mich, auf dem Knüppel zu sitzen. Ich begann zu bluten [. . .] Einer von ihnen kam auf mich zu, warf sich über mich und vergewaltigte mich.“ Die türkischen Polizeibeamten, denen vorgeworfen wird, Ende 1996 die junge Kurdin Zeynep Avci gefoltert zu haben, mussten sich bis heute nicht vor Gericht verantworten.

Als G. 15 Jahre alt war, wurde sie von ihren Eltern mit einem Nachbarn verheiratet, der ihnen im Gegenzug finanziell unter die Arme griff, damit sie die Hypothek, die auf ihrer Farm lastete, abbezahlen konnten. G. wurde von ihrem Ehemann routinemäßig geschlagen und vergewaltigt. Dabei zog sie sich Verletzungen zu, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Zweimal wandte sich G. schutzsuchend an die Polizei, doch ließ man sie dort wissen, man könne nichts unternehmen, da es sich um eine rein private Angelegenheit handele. Als G. 20 Jahre alt war, ergriff sie mit ihren zwei kleinen Kindern die Flucht, wurde jedoch von ihren Eltern und ihrem Ehemann wieder aufgespürt. Ihre Mutter drückte sie zu Boden, während der Ehemann mit einem Stock auf G. einprügelte. Außerdem nahm er die Kinder mit sich, die G. seitdem nicht mehr gesehen hat. Die junge Frau flüchtete nach dem Vorfall in die USA und stellte dort einen Antrag auf Asyl. Im Jahr 2000 teilte ein Einwanderungsrichter dem Rechtsanwalt von G. mit, dass er beabsichtige, die Rückführung der Frau nach El Salvador zu veranlassen.

Eine Dorfbewohnerin in einem kriegszerrütteten Land mitten in Europa, eine junge Kurdin in türkischer Polizeihaft, eine geschundene Mutter von zwei Kindern aus Mittelamerika, die in den USA Asyl zu finden hofft. Auf den ersten Blick haben diese drei Frauen außer ihrem Geschlecht und ihren leidvollen Erfahrungen kaum etwas gemeinsam: Sie stammen aus verschiedenen Ländern und unterschiedlichen Gemeinwesen. Und auch die Männer, von denen sie gequält worden sind, weisen alle gänzlich andere Lebenszusammenhänge auf.

Was ihre Schicksale miteinander verbindet, ist die Tatsache, dass alle drei Frauen gefoltert worden sind. Über die physische Gewalt hinaus, die sie erlitten haben, mussten alle drei zudem die Erfahrung machen, bei offiziellen Stellen auf Schweigen oder Gleichgültigkeit zu stoßen. Ihren Fällen gleich ist nicht zuletzt die Tatsache, dass die Männer, die die Verbrechen begangen haben, straffrei davongekommen sind. In jedem der geschilderten Fälle hat es der Staat unterlassen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen vor körperlicher und sexueller Gewalt zu schützen. Deshalb trifft ihn auch eine Mitverantwortung für das Leid, das den Frauen angetan worden ist – unabhängig davon, ob es sich bei dem unmittelbaren Täter um einen Soldaten, einen Polizeibeamten oder einen gewalttätigen Ehemann gehandelt hat.

FOLTERUNGEN an Frauen haben ihre Wurzel in einer weltweiten Tradition, die den Frauen nicht die gleichen Rechte zugesteht wie den Männern und die die Vereinnahmung des weiblichen Körpers zum Zwecke der persönlichen Befriedigung oder aus politischen Gründen legitimiert. In den zurückliegenden Jahrzehnten haben Frauenorganisationen und andere Menschenrechtsaktivistinnen couragiert dafür gekämpft, dass Übergriffen gegen Frauen vorgebeugt und Einhalt geboten wird und dass Frauen mehr Rechte erhalten. In vielen Staaten der Welt haben sie mit ihrem Engagement deutliche Fortschritte erzielen können, und auch auf internationaler Ebene haben sie die Menschenrechtsdebatte in unumkehrbarer Weise beeinflusst. Doch trotz aller positiven Entwicklungen ist auch heute noch weltweit festzustellen, dass Frauen weniger als Männer verdienen, dass sie über weniger Besitz als Männer verfügen und dass ihr Zugang zu Ausbildung, Beruf und Gesundheitsfürsorge nicht in demselben Maße wie für Männer gewährleistet ist. Nach wie vor verhindert die anhaltende Diskriminierung von Frauen, dass sie ihre politischen und wirtschaftlichen Rechte in vollem Umfang und den Männern gleichgestellt wahrnehmen können.

Gewalt gegen Frauen1 ist Ausdruck dieser Diskriminierung und zugleich ihr Nährboden. Wo Frauen in der Haft misshandelt, von Soldaten als „Kriegsbeute“ vergewaltigt oder in ihrem häuslichen Umfeld durch ständige Gewaltakte terrorisiert werden, manifestieren – und zementieren – sich die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen. Die Diskriminierung von Frauen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung, des sozialen Status oder des Alters leistet der Gewalt gegen Frauen weiteren Vorschub. Ihre Schutzlosigkeit gegenüber Gewalthandlungen steigt, während ihre Chancen auf Wiedergutmachung schwinden. Bei den für Gewalt gegen Frauen Verantwortlichen handelt es sich bisweilen um Vertreter staatlicher Stellen – beispielsweise Polizeibeamte, Gefängnisaufseher und Soldaten – oder um Mitglieder bewaffneter Oppositionsgruppen. Ein Großteil der Gewalt, die Frauen in ihrem Alltag erfahren, geht jedoch von Menschen aus, mit denen sie das Leben teilen, nämlich von Mitgliedern ihrer Familie, von Nachbarn oder auch von ihren Arbeitgebern. Das Ausmaß der Gewalt, das Frauen von Männern angetan wird, deren Kontrolle sie unterworfen sind, ist ungebrochen.

Amnesty international hat in der Vergangenheit unzählige Schicksale von Frauen dokumentiert, die in der Haft gefoltert worden sind. In ihrer Berichterstattung über bewaffnete Konflikte hat die Organisation immer wieder den systematischen Einsatz sexueller Gewalt als Kriegswaffe angeprangert. Seit 1997 recherchiert amnesty international darüber hinaus auch Übergriffe gegen Frauen durch Privatpersonen.2 In ihrem Kampf gegen Gewalt an Frauen stützt sich amnesty international auf einen menschenrechtlichen Bezugsrahmen. Die Organisation vertritt den Standpunkt, dass Regierungen auf der Grundlage internationaler Menschenrechtsstandards die Verantwortung zukommt, Frauen vor Gewalt zu schützen, ganz gleich ob die Tat von einem Vertreter des Staates oder auf dessen Veranlassung hin verübt wird oder aber einer Privatperson zuzurechnen ist.3

„Ein in einem Wutausbruch ausgeschlagener Zahn; ein gebrochenes Bein als Folge brutaler Gewalt; ein erlöschendes Leben inmitten von Schreien des Terrors tief in der Nacht. Die nur allzu vertrauten Gefilde der häuslichen Gewalt in Kenia sind überzogen mit Geschichten des Jammers; übersät mit unzähligen verstümmelten und mittellosen Opfern; mit obdachlosen Kindern, die in die Kriminalität abgleiten; mit gedemütigten Herzen, die aus Scham aufschreien. Noch immer zählen wir die Toten, denn Tag für Tag erliegt ein weiteres Opfer einem tödlichen Anschlag.“ Dies ist ein Auszug aus einem Artikel, für den die Verfasserin mit einem begehrten Journalistenpreis geehrt wurde.4 Geschichten über Gewalt gegen Frauen mögen mit Auszeichnungen bedacht werden, doch der konkrete Kampf gegen derartige Übergriffe erfordert Zeit, Ressourcen, Fantasie, politischen Willen – und ein unbeirrbares Bekenntnis zu den Rechten der Frau. Staaten haben die Pflicht sicherzustellen, dass niemand Folterungen oder Misshandlungen ausgesetzt wird, weder durch Amtsträger noch durch Privatpersonen. Die Realität jedoch sieht anders aus. Rund um den Erdball verweigern Regierungen ihren Bürgerinnen nicht nur angemessenen Schutz, sondern machen sich zum Mittäter von Gewaltakten, vertuschen Übergriffe oder lassen sie wissentlich geschehen. Jahr für Jahr zerstören Gewaltakte in Familie und Gesellschaft das Leben von Millionen von Frauen. UN-Generalsekretär Kofi Annan musste im Juni 2000 einräumen, dass seit der 4. Weltfrauenkonferenz 1995 Gewalt gegen Frauen fast überall verboten wurde, dass aber faktisch die Zahl gewalttätiger Übergriffe gegen Frauen gestiegen ist.5

Das Versagen eines Staates, sicherzustellen, dass Frauen gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Bildung, Wohnraum, Nahrung, Erwerbstätigkeit und öffentlichen Ämtern haben, ist ein weiterer Aspekt, der bei der Verantwortung eines Staates für Übergriffe gegen Frauen eine Rolle spielt.6 Die anhaltende Diskriminierung von Frauen hat zur Folge, dass sie an Entscheidungsprozessen nur unzulänglich beteiligt sind. Damit Frauen ihren Beitrag zu einer Politik, die Übergriffe und geschlechtsspezifische Diskriminierung konsequent bekämpft, leisten können, muss ihren Stimmen auf allen Ebenen staatlicher Machtausübung Gehör verschafft werden.

Von Folterungen und Misshandlungen besonders bedroht sind Frauen aus mittellosen und sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Rassistische und sexistische Einstellungen und Praktiken bergen ein zusätzliches Gefährdungspotential. Auch gesellschaftliche und kulturelle Normen, die den Frauen nicht die gleichen Rechte zugestehen wie den Männern, leisten dem körperlichen, sexuellen und seelischen Missbrauch von Frauen Vorschub.

K. aus der Demokratischen Republik Kongo, dem ehemaligen Zaire, wurde mit einem Marineoffizier verheiratet, der sie regelmäßig folterte, indem er sie mit Schlägen und Fußtritten quälte. Oft geschah dies sogar vor den Augen der Kinder des Ehepaares. K. wurde von ihrem Mann wiederholt vergewaltigt und infizierte sich dabei mit einer ansteckenden Geschlechtskrankheit. Außerdem drohte ihr Gatte häufig, sie erschießen zu wollen. Bei einem seiner Gewaltausbrüche schlug er K. einen Zahn aus, verrenkte ihr den Kiefer und versetzte ihr derart brutale Fausthiebe in die Augengegend, dass sie sich Verletzungen zuzog, die genäht werden mussten. Als Folge der Übergriffe litt K. unter anhaltenden Beschwerden im Kopf- und Nackenbereich, an der Wirbelsäule, der Hüfte und den Füßen. Die junge Frau, der es schließlich gelang, in die USA zu flüchten, erklärte, es sei sinnlos gewesen, sich an die Polizei zu wenden, da zum einen ihr Ehemann Verbindungen zur herrschenden Familie unterhalten habe, zum anderen „im Kongo Frauen nichts zählen“. Ein US-amerikanischer Einwanderungsrichter, der über den Asylantrag von K. zu befinden hatte, bezeichnete die Übergriffe, die die Frau erlitten hatte, zwar als „grausam“, lehnte ihren Antrag auf Asyl aber dennoch ab. Seine Entscheidung wurde in der Berufungsinstanz aufrechterhalten. In der Vergangenheit galt häusliche Gewalt gegen Frauen als Privatangelegenheit und wurde nicht als ein Problem gesehen, das die Frage der bürgerlichen und politischen Rechte berührt. Inzwischen hat die internationale Gemeinschaft explizit anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen eine menschenrechtliche Dimension besitzt und dem Staat hier Verantwortung zukommt.

Nach Statistiken der Weltbank sind rund um den Erdball mindestens 20 Prozent aller Frauen körperlich oder sexuell geschunden worden. Offizielle Studien aus den USA sprechen davon, dass weltweit alle 15 Sekunden einer Frau Gewalt angetan wird und dass jährlich 700 000 Frauen Opfer von Vergewaltigung werden. Untersuchungen in Indien haben zutage gefördert, dass dort mehr als 40 Prozent der verheirateten Frauen nach eigenen Angaben mit Fußtritten oder Schlägen traktiert oder sexuell missbraucht worden sind. Und dies aus den unterschiedlichsten Gründen, etwa aus Eifersucht oder weil der Ehemann mit der Essenszubereitung oder dem Saubermachen seiner Ehegattin unzufrieden war.8 In Kenia sind in den Jahren 1998 und 1999 mindestens 60 Frauen an den Folgen häuslicher Gewalt gestorben, und in Ägypten gaben 35 Prozent aller befragten Frauen an, von ihren Ehemännern geschlagen worden zu sein.9 Für Millionen Frauen ist ihr Zuhause kein Zufluchtsort, sondern ein Ort des Terrors.

Häusliche Gewalt stellt eine Verletzung des Rechts der Frauen auf körperliche Unversehrtheit dar. Sie kann über Jahre hinweg andauern und von Zeit zu Zeit eskalieren. Nicht selten verursacht sie bei den betroffenen Frauen über die unmittelbaren Schmerzen hinaus schwere und anhaltende gesundheitliche Beschwerden. Es scheint, als würden die körperlichen und seelischen Schrecken erlittener Gewalt lange Zeit nachwirken, bisweilen auch dann noch, wenn die Frau keine Gewalt mehr erfährt. Familiäre Gewalt ist einschüchternd, erniedrigend und demütigend. Sie zerstört die Selbstachtung der Frau.

Gewalt in der Familie nimmt unterschiedliche Formen an. In jüngster Zeit sind – vor allem dank des Engagements asiatischer Frauengruppen – Gewaltakte im Zusammenhang mit Mitgiftforderungen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Zwar kann niemand zuverlässig sagen, wie viele indische Frauen geschlagen, in Brand gesetzt oder auf anderweitige Weise physisch misshandelt worden sind, weil Mitgiftforderungen nicht erfüllt werden konnten, doch liefert eine Erklärung der indischen Regierung, wonach 1998 6 929 Mitgiftmorde registriert worden sind, zumindest einen kleinen Anhaltspunkt für das Ausmaß des Problems. Eine jede Frau, gleich welcher Bevölkerungsschicht, Rasse oder Religion sie angehört oder welchen Alters sie ist, schwebt in der Gefahr, dass ihr von Männern, mit denen sie das Leben teilt, Gewalt angetan wird. Einige Frauen sind jedoch in besonderem Maße von häuslicher Gewalt bedroht, beispielsweise Hausangestellte und zwangsverheiratete Frauen. Unterlässt es der Staat, derartige Übergriffe zu verhindern oder zu bestrafen, kann der Tatbestand der Folter erfüllt sein. [. . .]

AM 22. September 1992 wurde die örtliche Entwicklungshelferin Bhanwari Devi, die seinerzeit sehr engagiert für die Abschaffung der Kinderehe in Indien aktiv war, von fünf Männern höherer Kastenzugehörigkeit vergewaltigt. Anfänglich weigerte sich die Polizei, die Aussage von Bhanwari Devi entgegenzunehmen und die Frau von einem Arzt untersuchen zu lassen. Erst verbreitete Proteste führten dazu, dass die indische Regierung eine Untersuchung des Vorfalls veranlasste. Die Ermittlungen, in deren Verlauf Bhanwari Devi einem zermürbenden Verhör mit zudringlichen Fragen unterzogen wurde, erbrachten eine Bestätigung des von ihr erhobenen Vergewaltigungsvorwurfs und führten zur Anklageerhebung gegen die fünf Männer. Der Prozess begann im November 1994 vor einem Gericht unterer Instanz und ging ein Jahr später mit der Urteilsverkündung zu Ende. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass angesichts der Verzögerung, mit der Bhanwari Devi ihre Klage bei der Polizei eingereicht habe und ein medizinisches Gutachten habe erstellen lassen, vieles darauf hindeute, dass sie die Vergewaltigung erfunden habe. Ferner merkte das Gericht an, der Vorfall könne sich schon deshalb nicht ereignet haben, weil Männer höherer Kastenzugehörigkeit niemals eine Frau aus einer niedrigeren Kaste vergewaltigen würden. Die Angeklagten wurden von Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen und lediglich geringfügiger Delikte für schuldig befunden. Auf Bhanwari Devi wurde während des gesamten Prozesses von Seiten örtlicher Gemeindemitglieder und Politiker erheblicher Druck ausgeübt, um sie zur Rücknahme ihrer Klage zu bewegen.

Der Oberste Gerichtshof Italiens hob im Februar 1999 das Urteil eines Berufungsgerichts auf, das einen Fahrlehrer für schuldig befunden hatte, seine 18 Jahre alte Schülerin vergewaltigt zu haben. Die obersten Richter kommentierten die Tatsache, dass das Opfer zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Jeans getragen hatte, mit den Worten: „Es ist allgemein bekannt [. . .], dass Jeans ohne die aktive Mithilfe der sie tragenden Person nicht einmal teilweise abgestreift werden können.“ Daraus leitete das Gericht ab, die 18-Jährige habe dem Geschlechtsakt zugestimmt. Es sah die Vergewaltigung nicht als erwiesen an und ordnete ein Neuverhandlung des Falles vor einem anderen Berufungsgericht an. [. . .]

Die ai-Dokumentation enthält nach Analyse und Darstellung der weltweiten Formen der Folter an Frauen auch konkrete Forderungen zu ihrer Abschaffung.

Internationalen Abkommen beizutreten und sie im eigenen Land umzusetzen ist dabei ebenso wichtig wie eine Verfolgung der Täter, seien es Polizeibeamte oder die eigenen Verwandten.

Fußnoten: 1 In der Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen wird Gewalt definiert als „jede gegen Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder privaten Bereich“. Der Begriff umfasst „staatliche oder staatlich geduldete Gewalt, gleichviel wo sie vorkommt“, ob in der Familie oder im „Umfeld der Gesellschaft“. 2 Amnesty international wahrt bei der Dokumentation von Menschenrechtsverstößen strikte Unparteilichkeit und ist bemüht, eine weltweite Berichterstattung sicherzustellen. In der vorliegenden Veröffentlichung, in deren Mittelpunkt ein neues Arbeitsgebiet von amnesty international steht, spiegeln die gewählten Beispielfälle die bisherigen Recherchen der Organisation auf diesem Gebiet wider. Dadurch bedingt wird die Situation insbesondere im südasiatischen Raum dargestellt. Zu den jüngsten Berichten von amnesty international über Übergriffe durch Privatpersonen zählen „Pakistan: Honour killings of girls and women“ (ai-Index: ASA 33/18/99), „Female Genital Mutilation: A Human Rights Information Pack“ (ai-Index: ACT 77/05/97) und „Israel: Human rights abuses of women trafficked from countries of the former Soviet Union into Israel’s sex industry“ (ai-Index: MDE 15/17/00). 3 Siehe „Respect, Protect, Fulfil-Women’s Human Rights State responsibility for abuses by non-state actors“ (ai-Index: IOR 50/001/2000). 4 Wanja N. Githinji erhielt im April 2000 den CNN-Preis für den Journalisten/die Journalistin des Jahres. 5 AFP, 5. Juni 2000. 6 UN-Dokumente E/CN.4/2000/68. 7 Die breit angelegte Studie „Ending Violence Against Women“ wurde Anfang 2000 vom Bevölkerungsinformationsprogramm der US-amerikanischen Johns-Hopkins-Universität veröffentlicht. 8 „Scream quietly, or the neighbours will hear“, Indian Express, 29. August 2000. 9 Unicef, „Domestic Violence Against Women and Girls“, Mai 2000.

Le Monde diplomatique vom 16.03.2001, von AMNESTY INTERNATIONAL