11.01.2002

Verbrechen an Kongo

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Verbrechen an Kongo

AM 11. Juni 2001 wurden in Brüssel vier ruandische Staatsangehörige wegen Völkermordes verurteilt. Und rund zwanzig Jahre nach dem Massaker an Palästinensern in Sabra und Schatila wurde bei der belgischen Justiz jüngst eine Klage gegen den israelischen Ministerpräsidenten Ariel Scharon eingereicht. Beide Vorgänge beruhen auf einem Gesetz von 1993, das die „universelle Zuständigkeit“ belgischer Gerichte festlegt. In der Hoffnung, die Beziehungen zu Afrika auf eine neue Grundlage zu stellen, rühren sie an ein wenig ruhmreiches Kapitel ihrer Vergangenheit und kratzen dabei auch an dem Image von König Baudouin.

Von COLETTE BRAECKMAN *

Kigali, 7. April 2000. Vor einer Reihe von Massengräbern, in denen die Überreste von 50 000 ermordeten Ruandern verscharrt sind, klammert sich der belgische Ministerpräsident Guy Verhofstadt an sein Rednerpult und spricht in dias bleierne Schweigen der umstehenden Menge: „Ich verneige mich vor den Opfern des Völkermords. Im Namen meines Landes, im Namen meines Volkes bitte ich Sie um Verzeihung.“ Präsident Paul Kagamé wertet diese Äußerung im Hinblick auf die politische Verstrickung Belgiens als „heroisch“. Tränen fließen über die Gesichter der Ruander, die sich zum sechsten Gedenktag an den Völkermord von 1994 versammelt haben, der zwischen 500 000 und einer Million Menschen das Leben gekostet hat.

Mit seiner Äußerung an jenem Tag ging der belgische Ministerpräsident weiter als alle anderen westlichen Staatschefs, die vor ihm nach Kigali gereist waren. Kurz zuvor hatte er vor der Kaserne, in der am 6. April 1994 zehn belgische Blauhelme der UN-Friedenstruppe (Minuar) getötet wurden, deutliche Kritik an der damaligen Politik geäußert: Die Soldaten seien „Opfer einer schlecht geplanten und schlecht ausgerüsteten Operation, die auf fast schon absurde Weise von dem gravierenden Unverständnis für die ruandische Tragödie zeugt“.1

Diesen Mord, verübt von Milizen, die aufgebracht waren über den Tod ihres Präsidenten, hatte Belgien zum Anlass genommen, seine Soldaten einseitig aus der UN-Friedenstruppe zurückzuziehen. So hatten die Vereinten Nationen keine Möglichkeit mehr, wirksam einzugreifen und den dritten Völkermord des 20. Jahrhunderts zu verhindern. Die parlamentarische Untersuchungskommission unter Vorsitz von Verhofstadt hat acht Monate lang Dutzende von Zeugen gehört. Die Ergebnisse ihrer Arbeit gehen weit über bisherige Analysen der tragischen Ereignisse von 1994 hinaus.

Im Laufe endloser Sitzungen mühten sich Akteure und Zeitzeugen aus den obersten Rängen der Militär- und Verwaltungshierarchie, die historischen Spuren der belgischen Präsenz in Ruanda und Burundi zu verfolgen. Manche versuchten, das koloniale Unterfangen zu rechtfertigen, aber andere erinnerten daran, dass Brüssel in den ehemals deutschen Kolonien, die der Völkerbund nach dem Ersten Weltkrieg unter belgische Mandatsherrschaft gestellt hatte, nicht wenig dazu beigetragen hat, die beiden großen Gruppen des Landes, Hutu und Tutsi, voneinander zu trennen und den Keim für jenen Hass zu legen, der sich im Völkermord von 1994 austobte. Jahrzehntelang hatte sich die deutsche, später die belgische Kolonialmacht der Kaste von Viehzüchtern, der Tutsi, bedient, um das Land zu verwalten und die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, vom Ackerbau lebende Hutu, zu beherrschen. Als die Tutsi-Elite gegen Ende der Fünfzigerjahre jedoch die Unabhängigkeit einforderte und ihr Mwami (König) einen Appell an die Vereinten Nationen ins Auge fasste, warfen sich die belgische Regierung und die Kirche plötzlich zu Verteidigern der „demokratischen“ Rechte der Hutu-Mehrheit auf. Deren Vertreter wurde Gregoire Kayibanda, der ehemaligen Sekretär des Bischofs von Kapgayi und Gründer der „Partei der Bewegung für die Emanzipation der Hutu“ (Parmehutu).

Nachdem sich die Bevölkerung in einem sorgsam von Belgien ferngesteuerten Referendum für die Republik ausgesprochen hatte und König Kigeri ins Exil geschickt worden war, verloren die Tutsi ihre Machtstellung, wurden von ihrem Ländereien vertrieben und an Leib und Leben bedroht. Hunderttausende flüchteten in benachbarte Länder, vor allem nach Uganda, wo dann der Aufstand der „Patriotischen Front Ruandas“ (FPR) begann. Obgleich Belgien zuverlässige Informationen über Menschenrechtsverletzungen besaß, arrangierte man sich drei Jahrzehnte lang aufs vortrefflichste mit den aufeinander folgenden Hutu-Regierungen. Auch in den Jahren unmittelbar vor dem Völkermord konnte sich das ethnisch orientierte und korrupte Regime des Präsidenten Habyarimana auf bedingungslose Unterstützung durch Frankreich und Belgien verlassen. Zwar legte Brüssel mehr als Paris Wert auf die Umsetzung des Arusha-Friedensabkommens vom August 1993 und stellte 450 Soldaten für die UN-Friedenstruppe bereit, doch die damit verbundenen Risiken wurden völlig unterschätzt. „Das wird wie Urlaub im Club Med“, so die stehende Redewendung der Ausbildungsoffiziere. Obwohl sich die beunruhigenden Anzeichen mehrten, verschloss Brüssel weiterhin die Augen und beschränkte sich auf diplomatische Protestnoten2 , denn das ruandische Regime besaß im ehemaligen Mutterland noch immer einflussreiche Fürsprecher.

Mit der Bestürzung und Betroffenheit angesichts des Völkermords von 1994 wechselte die Stimmung: Belgien wollte seine Kolonialvergangenheit nicht mehr wahrhaben. Erst der Druck der Öffentlichkeit und der Angehörigen der ermorderten Blauhelme zwang die Regierung letztlich dazu, eine parlamentarische Untersuchungskommission einzusetzen. Deren von intellektueller Redlichkeit bestimmte Arbeit zeigte durchaus kathartische Wirkung. Das reumütige Eingeständnis von Ministerpräsident Verhofstadt in Kigali stieß in der Öffentlichkeit überwiegend auf Zustimmung: Die Belgier waren inzwischen bereit, sich mit der kolonialen Vergangenheit ihres Landes auseinander zu setzen.

Verhofstadt verblüffte die versammelten Ruander mit der Zusicherung, dass die Schuldigen des Völkermords, sofern sie sich in Belgien aufhielten, dem Gesetz nicht entgehen würden.

Tatsächlich sorgte er für die Anwendung des 1993 verabschiedeten allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes, das den belgischen Gerichten ein Instrument an die Hand gibt, im Ausland begangene Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit abzuurteilen. Im Juni 2001 erkannte das Brüsseler Schwurgericht zwei Nonnen, einen Universitätsangehörigen und einen Intellektuellen der Beihilfe zum Völkermord für schuldig. Der Prozess gab erneut Anlass, an die historische Verantwortung Belgiens in Ruanda zu erinnern.3 Kaum war diese bittere Wahrheit verdaut, untersuchte das Land einen weiteren, vielleicht noch finstereren Abschnitt seiner kolonialen Vergangenheit: die Präsenz in Kongo.

Die Gründung Kongos war, wie der Historiker Jean Stengers betont, „das persönliche Abenteuer eines Mannes“4 . Zunächst war das Land im Privatbesitz von König Leopold II., wurde 1908 dem belgischen Staat überlassen; 1960 wurde es unabhängig. Der König, der seine Kolonie nie besucht hat, hielt es für selbstverständlich, dass das Land ihm seine anfänglichen Investitionen wieder einbringen und Mittel genug verschaffen würde, um sich an die Verschönerung seines Landes mit großartigen Bauten zu wagen – so etwa die Arkaden des Cinquantenaire oder die Thermen in Ostende. So befahl er seiner aus ganz Europa rekrutierten Soldateska, bei der kongolesischen Dorfbevölkerung ein festes Quantum an Rohgummi einzutreiben. Da Munition gespart werden sollte, verlangten die Offiziere der Ordnungsmacht von ihren Männern, dass sie als Beweis für die „sinnvolle Verwendung“ ihrer Patronen die abgeschnittenen Hände der Opfer vorlegen. So kam es zu der schrecklichen Anschuldigung, die Leopold II. fortan verfolgte: Er habe eine schleichende Vernichtung ins Werk gesetzt, deren Bilanz auf 10 Millionen Tote laute.

Die recht gewagte Hochrechnung veranlasste noch im August 2001 einige Teilnehmer der Durban-Konferenz gegen Rassismus, Belgien des ersten Völkermords im 20. Jahrhunderts anzuklagen. Bereits 1904 hatte sich eine internationale Untersuchungskommission mit den Zuständen in Kongo beschäftigt. Nach langjährigen Kampagnen in der britischen Presse – im Zeichen kolonialer Konkurrenz nicht gerade aus uneigennützigen Motiven –, erklärte sich der König schließlich bereit, „seinen“ Staat Belgien zu überlassen. Die Gewaltakte hatten jedoch weniger mit der Besetzung kongolesischen Territoriums zu tun – Stanley war darauf bedacht, keine militärischen Mittel einzusetzen –, als vielmehr mit dessen wirtschaftlicher Ausbeutung.

Man bezeichnete sie schamhaft als „Nutzbarmachung“ und setzte sie fort bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Während des Krieges liefen die Kupfer- und Uranbergwerke unter Hochdruck; danach unternahm Belgien einige Anstrengungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich, im Wohnungsbau und beim Ausbau der Infrastruktur, auch wenn in der rechtlichen Stellung von Weißen und Schwarzen weiterhin erhebliche Unterschiede bestanden.

Die Kampagne gegen Lumumba

DIE derzeitige Revision der Kolonialgeschichte scheint die Belgier selbst wenig zu tangieren. Die überwiegende Mehrheit betrachtet die Kolonialisierung nach wie vor als positiv und verweist gern auf den Umstand, dass das Grundschulwesen 1960 praktisch in alle Landesteile hineinreichte, wenn die Zahl der Hochschullehrer auch noch unter zehn lag. Bis heute deuten die Belgier lieber mit dem Finger auf die Fehlentwicklungen in Mobutus Zaire. Forscher und Schriftsteller, die wie Jules Marchal die Ungerechtigkeiten der Kolonialzeit anprangern, sind selten.6

Die Enthüllungen der parlamentarischen Untersuchungskommission über die Verantwortung der belgischen Regierung für die Ermordung Patrice Lumumbas brach über diesen Konsens wie ein Unwetter herein. Bereits 1958 hatte Belgien eine Verleumdungskampagne gegen den künftigen ersten Ministerpräsidenten des unabhängigen Kongo begonnen, dessen Popularität in der Bevölkerung außer Frage stand. Die Kampagne gegen Lumumba hatte ihren Grund: Bei den Feierlichkeiten zur Unabhängigkeit Kongos am 30. Juni 1960 hatte er dem belgischen König Baudouin offen ins Gesicht gesagt, es habe bisher keine Rechtsgleichheit zwischen Schwarzen und Weißen gegeben. Der Nachfahre Léopolds II. fühlte sich beleidigt, und Brüssel beschloss, Lumumba, koste es, was es wolle, politisch auszuschalten.

Ein Buch des flämischen Soziologen Ludo de Witte, „Die Ermordung Lumumbas“7 widerlegt als Erstes systematisch die offizielle historische Version. Lumumba, der als Bedrohung belgischer Wirtschaftsinteressen galt und der der Kirche aufgrund seiner laizistischen Überzeugungen verhasst war, wurde laut De Witte Opfer eines von höchster Stelle geplanten und gedeckten Staatsverbrechens. Im Gefolge dieser These wurde die parlamentarische Untersuchungskommission eingesetzt, die mit Unterstützung von Sachverständigen Dutzende von Zeugen hörte, die Archive von Außenministerium und Palast sichtete, Durchsuchungen durchführte und Akten beschlagnahmte.

Der am 16. November vorigen Jahres veröffentliche Untersuchungsbericht kommt zu einem bestürzenden Ergebnis: Unter Missachtung der staatlichen Souveränität Kongos unternahm die belgische Regierung alle erdenklichen Anstrengungen, um Lumumba politisch kaltzustellen. Brüssel unterstützte die Abspaltung der Provinzen Katanga und Kasai, um den noch jungen Staat zu schwächen, während die vor Ort tätigen Großunternehmen – in Katanga die Union Minière, in Kasai die Forminière – ihre Steuern ab sofort an die Sezessionisten abführten. Auf Betreiben der belgischen Regierung bewilligte das Parlament einen Geheimetat in Höhe von 6,69 Millionen Euro, der durch private Spenden zusätzlich aufgestockt wurde. Die Gelder flossen in eine Destabilisierungskampagne und in geheime Aktionen: Waffenlieferungen, operative Hilfe bei der Verhaftung Lumumbas, Vorbereitung eines Attentats auf ihn und dergleichen mehr. Erbarmungslos zitiert der Bericht die Äußerungen des damaligen Außenministers Pierre Wigny – „Lumumba muss unschädlich gemacht werden“ – und des Ministers für Afrikanische Angelegenheiten, Harold d’Aspremont Lynden, der in einem Telex vom 6. Oktober 1960 die „endgültige Ausschaltung“ des bereits in Haft sitzenden Lumumba wünschte.

Als Lumumba im November 1960 gefangen genommen wurde, nachdem er versucht hatte, sich zu seinen Gefolgsleuten in Stanleyville (Kisangani) durchzuschlagen, bestand die belgische Regierung auf einer Überführung nach Katanga, wo seine schlimmsten Feinde nur darauf warteten, ihn umzubringen. Wie vorauszusehen war, wurden Lumumba und seine beiden Begleiter Maurice Mpolo und Joseph Okito fünf Stunden nach ihrer Ankunft von katangesischen Gendarmen und Polizisten hingerichtet – im Beisein eines belgischen Polizeikommissars und dreier belgischer Offiziere.

Obwohl die angeführten Tatsachen eine deutliche Sprache sprechen, endet der Bericht ohne eindeutige Schuldzuweisungen. Weder die belgische Regierung noch irgendein Regierungsmitglied habe zu irgendeiner Zeit angeordnet, den kongolesischen Ministerpräsidenten physisch zu eliminieren. Einige Regierungsmitglieder trügen allerdings „moralische Verantwortung“ für die Umstände, die zur Ermordung Lumumbas führten. Die Kommission überlässt es dem Parlament, die Art der Schuld und eventuelle Wiedergutmachungsleistungen zu klären. Obgleich die Abgeordneten, die zu einem Konsens gelangen wollten, sich nicht zur politischen Verantwortung der damaligen Staatsführung äußerten, zeugt ihre Arbeit von großer intellektueller Redlichkeit und schlägt weiterhin Wellen.

So gelangt der Bericht zu einer Schlussfolgerung, die unmittelbar das Image eines Mannes ankratzt, den viele Belgier fast kultisch verehren: König Baudouin. Als eingeschworener Gegner Lumumbas und eifriger Unterstützer des Sezessionistenführers Moïse Tshombé verfolgte Baudouin in Kongo seine eigene Politik. Informationen, dass Lumumbas Leben in Gefahr sei, gab er nicht an die Regierung weiter. Mit vorsichtigem Tadel erinnert die Kommission die Institution der Monarchie daran, dass „jede Handlung des Staatschefs, die einen direkten oder indirekten politischen Einfluss ausüben kann, von einem Minister gedeckt sein muss“.

Die von den Sachverständigen durchforsteten Aktenbestände beleuchten auch die Politik Belgiens in Ruanda und Burundi. Wie aus den Schriftstücken hervorgeht, verhängte Brüssel 1960 Hausarrest gegen den Sohn des Mwami von Burundi, Prinz Louis Rwagasore, und wollte ihn nur unter der Bedingung, dass er sich jeder politischen Tätigkeit enthält, wieder auf freien Fuß setzen. Ein Jahr später wurde Rwagasore, inzwischen Ministerpräsident, von einem griechischen Killer ermordet, der im Auftrag der belgien- und kirchenfreundlichen Christdemokratischen Partei (PDC) handelte.

Kongo, Ruanda, Burundi: Die belgische Regierung – eine neue Generation von Politikern, die einem nunmehr föderativ aufgebauten Bundesstaat vorsteht – hat begonnen, der Wahrheit über die Afrikapolitik des früheren Zentralstaats nachzuspüren. In der Hoffnung, die Beziehungen zu Afrika auf eine neue Grundlage zu stellen, versuchen sie ein wenig ruhmreiches Kapitel der Vergangenheit aufzuarbeiten. Insbesondere hofft Belgien, einen Beitrag zur Befriedung Kongos leisten zu können, der sich von dem Staatsverbrechen des Jahres 1960 nie ganz erholt hat.

dt. Bodo Schulze

* Journalistin bei „Le Soir“, Brüssel.

Fußnoten: 1 Le Soir, Brüssel, 8. April 2000. 2 Dazu „Autopsie d’un génocide planifié au Ruanda“, Le Monde diplomatique, März 1995; Philippe Leymarie, „Maudits soient les yeux fermés“, Le Monde diplomatique, Februar 1996. 3 Dazu Monique Bernier, „La Honte“ sowie „Le Silence des collines“, Brüssel (Les Eperonniers) 2000, 2001. 4 Jean Stengers, „Congo, Mythes et Réalités, 100 ans d’histoire“, Louvain-la-neuve (Duculot) 1989. 5 Dazu Adam Hochschild, „Schatten über dem Kongo“, Stuttgart (Klett-Cotta) 2000. 6 Jules Marchal, „L’Histoire du Congo 1910–1945, 3 Bde., Borgllon (Editions Paula Bellings), 1999–2001. 7 Ludo de Witte, „L’Assassinat de Lumumba“, Paris (Karthala) 2000. 8 Dazu „Guerre sans vainqueurs en République démocratique du Congo“, Le Monde diplomatique, März 2001.

Le Monde diplomatique vom 11.01.2002, von COLETTE BRAECKMAN