13.02.2004

Das falsche Verbot

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Das falsche Verbot

Ab Herbst dieses Jahres soll in Frankreich das Kopftuch als religiöses Symbol an allen öffentlichen Schulen verboten sein. Der französische Erziehungsminister Luc Ferry zog jüngst sogar in Erwägung, zusätzlich auch „auffällig“ getragene, religiös motivierte Bärte zu verbannen. In Großbritannien dürfen Schülerinnen das Kopftuch tragen – müssen es aber abnehmen, wenn es gefährlich sein könnte, etwa wenn im Chemieunterricht mit Bunsenbrennern hantiert wird. Insofern das Kopftuch den Ausschluss der Frauen aus den gesellschaftlichen Angelegenheiten symbolisiert, strapaziert sein Auftauchen die Toleranz liberaler und demokratischer Länder. Zugleich ist der Kopftuchstreit aber auch Ausdruck der Tatsache, dass es den modernen westlichen Gesellschaften nicht gelingt, ihre (muslimischen) Minderheiten zu integrieren.

Von PIERRE TEVANIAN *

DIE großen Medien und die meisten Befürworter des Kopftuch-Gesetzes unterstellen zwei klar umrissene Fraktionen in der Kopftuchfrage: auf der einen Seite die Vertreter eines prinzipiellen Laizismus, die das Kopftuchverbot befürworten, und auf der anderen Seite die „Anhänger“ oder „Verteidiger des Schleiers“. Die Medien lassen auf der Seite der Kritiker nämlich immer nur verschleierte Frauen und religiöse Führer zu Wort kommen und blenden zahlreiche Organisationen aus, die zwar laizistisch eingestellt sind, es aber ablehnen, den Laizismus durch Verbote und Relegationen durchzusetzen: Neben der Liga für Menschenrechte gibt es in Frankreich die Ligue de l’enseignement, den Mouvement contre le racisme et pour l’amitié entre les peuples (MRAP), daneben Lehrer- und Elternorganisationen, die Fédération syndicale unitaire (FSU) und die Fédération des conseils de parents d’élèves (FCPE).

Und noch eine weitere Klarstellung ist erforderlich: Das Gesetz, das „deutlich sichtbare religiöse Zeichen“ verbietet, ist nicht, wie behauptet wird, eine notwendige „Rückbesinnung“ auf die „in Vergessenheit geratenen“ großen laizistischen Prinzipien, sondern stellt in Wirklichkeit einen Bruch dar. In Vergessenheit geraten ist vielmehr, dass der Laizismus (wie ihn die Gesetzestexte von 1881, 1882 und 1886 definieren), die Schulräume, die Lehrpläne und den Lehrkörper betrifft, aber nicht die Schüler.

Natürlich gelten auch für die Schüler gewisse Regeln, zum Beispiel das pünktliche Erscheinen zum Unterricht und die Achtung des anderen. Doch es ist nicht angebracht, gerade die Heranwachsenden stärker zu reglementieren, schließlich gehen sie in die Schule, um etwas zu lernen und sich zu entwickeln. Wenn man das vergisst, verliert die Pädagogik ihren Sinn. Man mag vom Kopftuch und der Weigerung, es in der Schule abzulegen, halten, was man will, doch diese Weigerung rechtfertigt keine so schwer wiegende Maßnahme wie den Schulverweis. Die staatliche Schule ist bei all ihren Mängeln ein einzigartiger Raum, in dem Schülerinnen und Schüler sich Wissen und Fertigkeiten aneignen und Zeugnisse bekommen – sprich: hier haben sie Zugang zu den wichtigsten Instrumenten ihrer Emanzipation.

Einer Klarstellung bedarf es auch hinsichtlich der Frage der Frauenrechte. Im Streit um das Kopftuch an der Schule stehen nicht, wie manche behaupten, auf der einen Seite Feministinnen, die sich entschieden für ein Verbot einsetzen, und auf der anderen Seite Antirassisten, die unter „postkolonialen Schuldgefühlen“1 leiden und somit (aus Verständnis für den Islamismus) dem Schicksal von Vorstadtmädchen angeblich mit Gleichgültigkeit begegnen. Auch wenn die Medien dem keine große Aufmerksamkeit geschenkt haben, sind doch zahlreiche feministische Organisationen und Einzelpersonen gegen das Verbot.2

So distanziert sich beispielsweise die Organisation Femmes publiques von einem „Feminismus, der nur Prinzipien vor sich herträgt (nach dem Motto: Nein zum Kopftuch, dem Symbol der Unterdrückung!)“, ohne sich um die konkreten Auswirkungen solch einer Haltung zu kümmern: „So klar und prinzipiell die Position auch erscheint, sie bedeutet in Wirklichkeit, dass einige junge Frauen keine Ausbildung mehr erhalten, immer isolierter leben und möglicherweise den Glaubensanhängern und den Befehlen der männlichen Familienmitglieder völlig ausgeliefert sind.“3

Einem solchen „Feminismus der Prinzipien“ setzen sie einen „Feminismus der Verantwortung“ entgegen, der die Zukunft der relegierten Schülerinnen mitbedenkt: „Der Anblick eines Kopftuchs in der Schule mag uns wie anderen befremdlich erscheinen, doch wenn eine junge Frau der Schule verwiesen wird, macht uns das noch mehr Sorgen.“ Solch eine Relegation ist schon schlimm genug, wenn sie eine Heranwachsende trifft, die aus religiöser Überzeugung oder jugendlicher Revolte – jedenfalls aus freien Stücken – ein Kopftuch trägt, aber schlimmer noch ist es, wenn ein Mädchen der Schule verwiesen wird, das trotz des Verbots mit Kopftuch in den Unterricht kommt, weil sie (von ihrer Familie) dazu gezwungen wird. In diesem Fall lässt die relegierende Schule das Mädchen in der sie unterdrückenden Umgebung im Stich. In den letzten Monaten ist nun ein weiteres Argument aufgetaucht. Danach soll die Relegation der Mädchen, die sich weigern, das Kopftuch abzulegen, ein „notwendiges Übel“ sein, denn nur so könne man die anderen Mädchen schützen, vor allem jene, die ohnehin unter dem ständigen Druck einer „rückständigen“ oder „fanatisierten“ Umgebung stehen. Doch dieses Argument hält einer näheren Prüfung nicht stand.

Zunächst einmal gibt es zwar solche Fälle, doch man darf sie nicht verallgemeinern und etwa den Eindruck erwecken, alle muslimischen Eltern wollten ihren Töchtern das Kopftuch aufzwingen. Wenn das zuträfe, hätten wir viele verschleierte Mädchen an den Schulen. Doch nach offiziellen Angaben tragen von den mehr als zwei Millionen französischen Schülerinnen nur 1 000 bis 2 000 gezwungenermaßen ein Kopftuch.

Zweitens: Wenn der Druck aus der Umgebung so groß ist, dann steht mit Verbot und Schulverweis sehr viel auf dem Spiel. Denn wenn die Menschen in der Umgebung einer Schülerin die Mittel haben, ihr das Kopftuch aufzuzwingen, dürften sie vor der Drohung eines Schulausschlusses kaum zurückweichen. Wahrscheinlich wäre es ihnen sogar recht, weil sie die relegierte Schülerin dann leichter „zurückgewinnen“ könnten, um sie zu verheiraten oder in einer religiösen schulischen Einrichtung (einer Koranschule oder dem muslimischen Netzwerk für schulische Hilfe) unterzubringen.

Anders gesagt, für einen vergleichsweise geringen Vorteil (die Möglichkeit, dass Mädchen in der Schule das ungeliebte Kopftuch ablegen können, es aber beim Verlassen der Schule wieder anziehen müssen) nimmt man ein erhebliches „Opfer“ in Kauf, nämlich die Relegation anderer Mädchen, die das Kopftuch trotz Verbots nicht ablegen – entweder weil sie sich aus freien Stücken für das Kopftuch entschieden haben oder weil sie einem so starken Druck ausgesetzt sind, dass sie nicht wagen, es in der Schule abzulegen.

Wäre es nicht sinnvoller, in staatlichen Schulen alle Kopftuch tragenden Mädchen zu tolerieren, jene, die sich selbst dazu entschlossen haben, wie auch jene, die dazu gezwungen werden, und die Letztgenannten zu unterstützen, damit sie irgendwann in der Lage sind, ihrer Umgebung die Stirn zu bieten. Denn letztlich geht es ja darum, dass die Mädchen das Kopftuch nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der Schule ablegen können. Für solch eine Arbeit braucht man sicher Zeit und Geld, aber zumindest kann man so all denen, die Hilfe brauchen, wirklich helfen, ohne dabei Gefahr zu laufen, einen Teil der Mädchen auszuschließen und jene, die sich aus freien Stücken für den Schleier entschieden haben, zu bestrafen.

Erzwungene Emanzipation

EIN letztes feministisches Argument gegen das Kopftuchverbot wäre die Ablehnung jeder Form von Zwang oder Druck, ganz gleich ob er darauf abzielt, dass Frauen ihren Körper bedecken oder ihn entblößen. „Das ist dieselbe Gewalt“, erklärt zum Beispiel die Zeichnerin Marjane Satrapi, die in ihrer Kindheit im Iran gezwungen wurde, einen Schleier zu tragen. Sie ist „absolut gegen den Schleier“, aber auch gegen dessen Verbot, weil das „genau dieselbe Unterdrückung“ sei wie die Pflicht, ihn zu tragen.4

Mit anderen Worten, Emanzipation lässt sich nicht durch Demütigung, Zwangsmaßnahmen und Repression erreichen, sondern nur durch den Kampf für mehr Rechte. Deshalb stünde ein gesetzliches Kopftuchverbot in den Schulen keineswegs in der Tradition der großen feministischen Kämpfe, sondern wäre ein tief greifender Bruch. Denn noch nie in der Geschichte des Feminismus haben Feministinnen einer gegen Frauen gerichteten Repression das Wort geredet.

Im Gegenteil, die Frauen haben sich immer Rechte erkämpft (das Wahlrecht, das Recht auf Arbeit, das Recht, über ihren Körper zu bestimmen). Und wenn sie Sanktionen forderten, so stets gegen die sexistische Gewalt von Männern: Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung. Welch ein seltsamer Feminismus also, der Frauen und ausschließlich Frauen bestraft sehen wollte – denn gegen bärtige Fundamentalisten richtet sich dieses Gesetz nicht. Womit wir bei den Fundamentalisten wären. Die Verbotsbefürworter fordern uns auf, nicht blauäugig zu sein und statt dessen zur Kenntnis zu nehmen, was für Gruppierungen sich eigentlich hinter den verschleierten Mädchen verbergen. Auch wenn solche Erwägungen nicht von der Hand zu weisen sind, bleiben doch zwei Probleme.

Erstens geraten hier nur zu leicht verschiedene Dinge durcheinander. Nicht alle bärtigen Muslime sind gefährliche Fundamentalisten. Und nicht alle verschleierten Schülerinnen sind militante Fundamentalistinnen oder Opfer der Fundamentalisten. Alle Soziologen, die verschleierte Mädchen befragt haben, betonen, auf wie verschiedenartige Situationen sie gestoßen sind. Nicht nur der Einfluss der Umgebung war völlig unterschiedlich, sondern auch die Bedeutung, die die Mädchen dem Schleier jeweils beimaßen.5

Zweitens, wenn ein Teil der Schleier tragenden Mädchen zu solchen Gruppen gehören, dann verstecken sich die Gruppen also letztlich hinter diesen Mädchen, die dann allein in vorderster Linie stünden und als Einzige von der ganzen Härte des Gesetzes getroffen würden. Und schlimmer noch, die Fundamentalisten wären letztlich die Nutznießer des Gesetzes, weil sie nach der erfolgten Relegation die Mädchen noch besser kontrollieren und indoktrinieren könnten. Zudem würde ihnen der Schulverweis als Beweis für ihre These dienen, dass man letztlich doch nur eine einzige „wahre Gemeinschaft“ habe – nämlich den Islam –, da „die französische Republik die Muslime abweist“.

Genau das hat die Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi, die durch ihren Kampf gegen das Verschleierungsgebot im Iran bekannt geworden ist, den französischen Politikern sagen wollen: „Wenn man die Mädchen, die den Schleier tragen, der Schule verweist, wird man nur erreichen, dass sie noch leichtere Beute für die Fundamentalisten werden. […] Wenn die demokratischen Länder beim Kampf gegen den Terrorismus die Menschenrechte vergessen, wird das nur Wasser auf die Mühlen der Menschenrechtsgegner leiten. […] Das einzige Mittel gegen den Fundamentalismus ist Wissen, Bildung und Ausbildung.“6

Ob wir das Problem nun aus der Sicht des Laizismus, des Feminismus oder des Kampfes gegen den Fundamentalismus betrachten, stets stoßen wir auf die allzu oft ausgeblendete Frage: Was wird aus einer verschleierten Schülerin, wenn sie von der Schule gewiesen worden ist?

Im Übrigen muss man fragen, welchen Schaden die nun seit sechs Monaten anhaltende Diskussion über das Kopftuch angerichtet hat und ob die Verabschiedung des Gesetzes ihn nicht noch vergrößern würde. Neben dem Unrecht, das der relegierten Schülerin zugefügt wird, droht eine Vergiftung des sozialen Klimas, da die verbleibenden Schülerinnen das an sie gerichtete Signal vielleicht unerträglich finden, aber keine Möglichkeit haben, ihre Missbilligung zum Ausdruck zu bringen, ohne selbst als Fundamentalistinnen eingestuft zu werden.

Beunruhigend ist auch das antiarabische und antimuslimische Ressentiment, das anlässlich dieses Streits sichtbar wird.7 Aus der Debatte über den Laizismus und alle religiösen Symbole ist unter der Hand längst eine Debatte über den islamischen Schleier und den Islam geworden. Das ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache: Der Islam füllt seit sechs Monaten die Titelseiten der Zeitungen, und in den Argumentationen für das Gesetz ist immer nur vom Kopftuch die Rede.

Unter diesen Umständen lässt sich kaum nachvollziehen, wieso der Gesetzestext „alle religiösen Zeichen“ bannen will. Warum sollte man eigentlich Kreuz oder Kippa verbieten, wenn niemand in den letzten sechs Monaten je behauptet hat, dass sie ein Problem darstellen? Weil man, wie es heißt, nicht den Eindruck erwecken wolle, dass nur eine Religion stigmatisiert werden soll. Aber warum fürchtet man sich davor, diesen Eindruck zu erwecken, wo es den Verbotsbefürwortern doch gerade darum geht, das Kopftuch zu verbieten, weil es ein Unterdrückungsinstrument ist?

Halten wir uns an die Tatsachen. Seit langem kämpfen die Laizisten für ein Verbot aller religiösen Zeichen, doch – ob sie es zugeben oder nicht – erst durch die Auseinandersetzung um das islamische Kopftuch haben sie in der jüngsten Zeit Zulauf erhalten. Und faktisch wäre vor allem das Tuch von dem Gesetz betroffen, da ein Kreuz sich leicht unter einem Pullover verbergen lässt.8

Die kopftuchtragenden Schülerinnen dienen ganz offensichtlich als Sündenböcke, über die man herfällt, um die Logik der Herrschaft und des Ausschließens, die unsere Gesellschaft durchzieht, besser vergessen zu können: die Liberalisierung der Wirtschaft, die allgemeine Verunsicherung, die Ausweitung der sozialen Kontrolle und der polizeilichen Überwachung, die ständige Diskriminierung und Ungleichheit, unter der Männer und Frauen zu leiden haben. Die Schule hat selbst mit tief greifenden Problemen zu kämpfen (unzureichende Personalausstattung, Verunsicherung der Lehrer, Schüler, die man dem Versagen überlässt und der Gefahr der Relegation aussetzt). Statt über die Jugendlichen herzufallen, sollten wir lieber diese Probleme angehen.

deutsch von Michael Bischoff

* Philosophielehrer in einem Gymnasium in Drancy, das von 2 000 Schülerinnen besucht wird, darunter zehn, die das Kopftuch tragen. Mitglied des Syndicat national de l’enseignement secondaire (SNES) und von L’Emancipation. Autor von „Ministère de la peur. Réflexions sur le nouvel ordre sécuritaire“, Paris (L’Esprit frappeur) 2003.

Fußnoten: 1 Siehe „Une loi pour interdire les signes religieux à l’école“, Libération, 6. Mai 2003. 2 Von diesen Feministinnen seien hier nur genannt Françoise Gaspard, Christine Delphy, Monique Crinon, Catherine Albertini und Vereinigungen wie Femmes publiques, Femmes plurielles oder Citoyennes des deux rives. Vgl. Charlotte Nordmann (Hg.), „Le Foulard islamique en questions“, erscheint im März. Vgl. auch die Liste der ersten 1 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Aufrufs „Oui à la laïcité, non aux lois d’exception“, http://lmsi.net/article.php3?id_article=162. 3 „Etre féministe, ce n’est pas exclure“, http://sisyphe.org/article.php3?id_article=677. 4 Marjane Satrapi, „Veiled threat“, The Guardian, 12. Dezember 2003. 5 Vgl. Françoise Gaspard und Farhad Khosrokhavar, „Le Foulard et la république“, Paris (La Découverte) 1995, und Charlotte Nordmann (Hg.), a. a. O. 6 Agence France Press, 19. Dezember 2003. 7 Vgl. Vincent Geisser, „La nouvelle islamophobie“, Paris (La Découverte) 2003, sowie das vom MRAP im September 2003 veranstaltete Kolloquium. 8 Die Kippa könnte gleichfalls und ebenso unberechtigt betroffen sein; allerdings tragen in staatlichen Schulen nur sehr wenige Schüler die jüdische Kopfbedeckung.

Le Monde diplomatique vom 13.02.2004, von PIERRE TEVANIAN