Kein sicherer Hafen für Erdogan-Flüchtlinge

Zurück ins türkische Gefängnis © reuters 

Kein sicherer Hafen für Erdogan-Flüchtlinge

Die Griechen haben genug Probleme am Hals: Die wirtschaftliche und soziale Krise geht ins achte Jahr, die Flüchtlingskrise auf den Inseln ist Folge einer verfehlten und unsolidarischen EU-Politik, dazu kommen außenpolitische Spannungen mit der Türkei. Dass die Athener Regierung ihre Aufmerksamkeit vor allem auf den Ausweg aus der Krise konzentriert, ist verständlich. Am 15. Juni hat sie beim Eurogroup-Treffen in Luxemburg mit den Finanzministern eine Vereinbarung erreicht, die ein erster Schritt aus der Sackgasse der Sparpolitik sein könnte – vielleicht. Eine Analyse und Bewertung dieser Vereinbarung erscheint nächste Woche an dieser Stelle.

Aufmerksamkeit verdient aber auch eine Entwicklung, die keine Schlagzeilen macht und deren Opfer türkische Flüchtlinge sind. In dieser Affäre spielt die Regierung Tsipras bislang eine so undurchsichtige Rolle, dass sie einige verstörende Fragen zu beantworten hat.

von Niels Kadritzke

Schwere Vorwürfe an Griechenland

Gegen die griechischen Behörden werden von nationalen wie internationalen Menschenrechtsorganisationen schwere Vorwürfe erhoben. Seit Mitte Mai sollen türkische Flüchtlinge, die auf griechischem Boden politisches Asyl beantragen wollten, auf brachiale und illegale Weise über die Evros-Grenze in die Türkei zurück verfrachtet worden sein. Von mehreren solcher push-back-Operationen berichten das Stockholm Center for Freedom (SCF) und die Griechische Vereinigung für Menschenrechte (El EAD). Das SFC spricht von fünf Fällen. Das schwedische Institut beschreibt die Pushback-Praktiken an der türkisch-griechischen Grenze wie folgt:

„In allen fünf Fällen verliefen die Einsätze nach ähnlichen Mustern. Als erstes fing die griechische Polizei asylsuchende Türken ab, die illegal nach Griechenland gelangt waren, um der Verfolgungskampagne zu entgehen, die in der Türkei gegen Kritiker und Opponenten des Regimes im Gang ist. Anschließend wurden sie zur Registrierung bei einer Polizeistation abgeliefert und danach an eine Gruppe von fünf oder sechs bewaffneten Männern überstellt, die ihre Identität hinter Wollmasken verbargen. Statt zu einem Flüchtlingslager gefahren zu werden, wurden sie gewaltsam auf die türkische Seite verbracht, wo sie kurz darauf von türkischen Gendarmen aufgegriffen wurden.“(1)

In Berichten der Internationalen Föderation für Menschenrechte (FIHR) und der Griechischen Vereinigung für Menschenrechte (El EAD) werden zwei Fälle detailliert dargestellt. Einer betrifft den bekannten türkischen Journalisten Murat Capan, der am 22. Mai von einem Gericht in Istanbul zu einer Gefängnisstrafe von 22 ½ Jahren verurteilt wurde.

Der Fall Murat Capan

Nach Darstellung der El EAD hat Murat Capan am 24. Mai 2017 um 5 Uhr morgens zusammen mit zwei Freunden den Grenzfluss Evros nach Griechenland überquert: „Sie erreichten (die griechische Grenzstadt) Didymóticho, wo sie von Polizeioffizieren aufgegriffen und zum Polizeirevier gebracht wurden. Dort baten sie, einen Asylantrag stellen zu dürfen. In dem Polizeirevier war auch eine türkische Familie mit drei Kindern, die über den Evros gekommen war. Nach einiger Zeit sagte man ihnen, man werde sie der UNHCR übergeben, und man verfrachtete sie in einen weißen Lieferwagen ohne Nummernschild. Kurz darauf stieß ein weiteres Auto zu ihnen und man fuhr sie auf ein Feld. Eine Gruppe von fünf maskierten Männern in Tarnanzügen führte sie zum Fluss, sie sagten dabei kein Wort. Als die türkischen Staatsbürger sahen, dass ein Schlauchboot auf sie wartete, wiederholten sie ihre Forderung, Asyl zu beantragen. Man fesselte ihre Hände und setzte sie in das Boot, das von zwei der maskierten Männer ans gegenüberliegende Ufer gesteuert wurde, wo sie in der Nähe eines Postens der türkischen Armee ausgesetzt wurden. Nach einer Weile wurden sie von türkischen Polizeioffizieren aufgefunden.“ (Presseerklärung der El EAD vom 29. Mai 2017).

Ganz anders wurde der Fall von türkischer Seite dargestellt. Nach einem Bericht in der englischsprachigen Daily News (Hürriyet-Gruppe) vom 25. Mai 2017 wurde Capan am 24. Mai in Edirne verhaftet “während er ins benachbarte Griechenland zu fliehen versuchte, wie aus einer Quelle der Sicherheitsorgane verlautet“.

Dieser Version widerspricht nicht nur die Griechische Vereinigung für Menschenrechte, sondern auch Cevheri Güven, ein Freund und Kollege von Capan. Güven und Capan waren die Herausgeber des Magazins Nokta, das wegen seiner Berichte über Korruptionsfälle in der nächsten Umgebung Erdogans im Juli 2016 verboten wurde. Güven war es schon Mitte Mai gelungen, mit seiner Familie nach Griechenland zu flüchten(2) Wie er seinem griechischen Kollegen Yiannis Papadopoulos mitgeteilt hat, wurde ihm von Freunden in der Türkei bestätigt, dass Capan tatsächlich griechischen Boden erreicht hatte, bevor er von bewaffneten Maskierten in die Türkei zurück verfrachtet wurde. Papadopoulos hat über den Fall in der Kathimerini vom 12. Juni berichtet.

Krasse Verletzung internationalen Rechts

Eine weitere Abschiebeaktion vom 2. Juni 2017 schildert das Stockholm Center for Freedom (SCF): „Eine Gruppe von zehn türkischen Menschen, die Griechenland erreicht hatten, wurde von der griechischen Polizei in der Gegend nahe der Stadt Didymóticho abgefangen. Obwohl sie gegenüber der Polizei erklärten, dass sie in Griechenland Asyl suchen, wurde die Gruppe in ein Polizeifahrzeug mit der Nummer EA 2790 gesetzt, unter der Bewachung von bewaffneten und maskierten Männern in militärischen Kampfuniformen. Sie wurden zum Flussufer gebracht und auf ein Boot gezwungen, das sie über den Maritza Fluss (türkischer Name für den Evros, NK) auf die türkische Seite brachte. Die griechische Polizei beschlagnahmte ihre Mobiltelefone und Pässe, die sie ihnen nicht zurückgaben.

Die Gruppe – bestehend aus dem Unteroffizier Halil Kumcu, dem Assistenzprofessor Fatih Ilkaya, den Lehrern Yilman Erdogan, Fethullah Catal und Mustafa Can, dessen Frau Hatice Can und ihren vier Kindern – wurde innerhalb von zwei Stunden von der türkischen Gendarmerie festgenommen. Kumcu, Can und Catal wurden später in der Türkei formell verhaftet, die Fälle von Ilkaya und Erdogan sind noch im Stadium der Ermittlungen. Hatice Can und die vier Kinder wurden unter Auflagen freigelassen.“ (SFC-Darstellung vom 4. Juni, siehe oben)

In einer Stellungnahme der International Federation for Human Rights (FIDH) heißt es: „Die Überstellung an die türkischen Behörden von Menschen, die Gefahr laufen, dass ihre fundamentalsten Menschenrechte ernsthaft verletzt werden, stellt – falls sie tatsächlich stattgefunden hat – eine krasse Verletzung des internationalen Rechts dar; wobei klar ist, dass es sich nicht um die Initiative der örtlichen Polizei handelt.“ Die FIDH fordert eine sofortige Untersuchung und konkrete Antworten des zuständigen Ministers. Beunruhigt über die alarmierenden Berichte äußerte sich auch Nils Muiznieks, Kommissar für Menschenrechte beim Europarat.

Reaktionen der griechischen Presse

In Griechenland wurden die Vorwürfe von linken und liberalen Zeitungen aufgegriffen. Am breitesten berichtete die linksunabhängige Tageszeitung Efimerida ton Syntaktion (EfSyn), die den Verdacht äußert, dass hier illegal „parastaatliche und paramilitärische“ Gruppen im Einsatz sind. In dem Artikel vom 7. Juni heißt es: „Die wiederholten Beschuldigungen verweisen auf die äußerst schwerwiegende politische, strafrechtliche und disziplinarrechtliche Verantwortung derer, die illegale Praktiken von Polizisten und Vermummten planen, ausführen und tolerieren

In der digitalen Ausgabe der Zeitung To Vima vom 8. Juni wurde aus Anlass der aktuellen Vorwürfe an einen ähnlichen Vorgang vom Februar dieses Jahres erinnert. Der Bericht handelt von drei türkischen Armeeoffizieren, die am 15. Februar 2017 über die Evros-Grenze nach Griechenland gelangt sein sollen. Zu der Gruppe gehörten zwei weitere türkische Soldaten, die Asyl beantragt haben und sich bis heute in Thessaloniki in Polizeigewahrsam befinden. Dagegen haben sich die Spuren der anderen drei Türken damals verloren - bis sie „vor einigen Wochen“ in Edirne verhaftet wurden, wie es in To Vima heißt.

In türkischen Medien wurde der Fall so dargestellt, als seien sie die drei während der Vorbereitung ihrer Flucht nach Griechenland von der türkischen Polizei festgenommen worden. Nach Informationen von To Vima gibt es aber Dokumente, die diese Darstellung widerlegen. Danach „hatten die drei in Edirne Verhafteten tatsächlich schon griechischen Boden betreten, und zwar am 15. Februar, zusammen mit ihren beiden Kollegen, die in Thessaloniki festgehalten werden.“ Nach dieser Version wurden die drei in Griechenland in einem Überlandbus (wahrscheinlich auf dem Weg nach Thessaloniki) festgenommen und „unverzüglich auf türkisches Territorium verbracht“.

Reaktionen der griechischen Regierung

Auf die alarmierenden Berichte und schwerwiegenden Vorwürfe hat die Regierung Tsipras bislang nur halbherzig, unsicher und wenig überzeugend reagiert. Regierungssprecher Tsanakopoulos beschränkte sich auf die Aussage: „Die griechische Regierung nimmt keine Rückführungen vor“ - was so auch niemand behauptet hat. Zu konkreten Fragen nach dem Verhalten der „griechischen Polizei“ oder den Aktivitäten der vermummten Paramilitärs äußerte sich der Sprecher nicht.

Mit seiner pauschalen Aussage nahm Tsanakopoulos die Ergebnisse einer Untersuchung vorweg, die mittlerweile der zuständige Vizeminister „für den Schutz des Bürgers“, Nikos Toskas angeordnet hat. Toskas wies die Polizeichefin der Grenzregion an, die Anschuldigungen umfassend zu untersuchen, meldete am 7. Juni die Efimerida ton Syntakton. Die Zeitung bezweifelt allerdings, ob polizeiinterne Untersuchungen in einem solchen Fall weiterführen. Der Kommentator erinnert daran, dass zwei Fälle von push-back-Aktionen, über die seine Zeitung im August und September 2015 berichtet hatte, von der Abteilung „interne Kontrolle“ der Polizei zwar untersucht, aber ohne Befund und ohne eine offizielle Mitteilung „begraben“ wurden

Eine wenig überzeugende Stimme der Polizei

Was von einer Kontrolle der Polizei durch ihre eigenen Organe zu erwarten ist, lässt ein Interview erkennen, das in der EfSyn vom 9. Juni veröffentlich wurde. Darin äußert sich ein „höherer Polizeioffizier, der Kenntnis vom Verlauf der Untersuchungen über die Anschuldigungen der Griechischen Vereinigung für Menschenrechte (El EAD) hat“. Dieser polizeiinterne „Kenner“ gibt auf konkrete Fragen nur ausweichende Antworten.

Zwei Beispiele:

  • Auf die Frage nach den von der El EAD dokumentierten Fällen lautet die Antwort: „Wir machen keine push-back-Operationen. Wenn man den Evros sieht, wird man sehen, dass das gar nicht geht, angesichts der Morphologie der Gegend und dem niedrigen Wasserstand des Evros.“ Der Mann spricht nur von „wir“ (also der Polizei) und verweist sodann auf ganz irrelevante Dinge, was nach Einschätzung der EfSyn auf eine Verschleierung des Sachverhalt hinaus läuft.
  • Der Mann wird auch nach dem Kennzeichen des Polizeifahrzeugs gefragt, die im Bericht über den Fall vom 2. Juni genannt wird. Seine Antwort: „Eine solche Autonummer gibt es da oben (am Evros) nicht.“ Auf die Nachfrage: „Sie haben das kontrolliert und eine solche Nummer gibt es dort nicht?“ antwortet er: „Es gibt keine solche Nummer.“

Die Frage, ob die Nummernfrage kontrolliert wurde, beantwortet der Mann nicht. Seine Behauptung, es gebe die Nummer nicht, ist zudem irreführend. Nach Recherchen der Zeitung fehlt bei dem Kennzeichen tatsächlich nur die letzte Ziffer, die für die Polizei sehr leicht zu ermitteln wäre. Stattdessen spricht der Polizeiexperte von „beträchtlichen Unklarheiten bei den Beschuldigungen“, ohne konkret zu werden, und bezeichnet die Berichte als „viel Lärm um Nichts“. Im Übrigen meint er, die „Geschichte“ könnte schon deshalb nicht stimmen, weil in Griechenland seit dem Putsch vom Juli 2016 von türkischen Flüchtlingen schon mehr als 400 Asylanträge gestellt wurden.

Syriza-Abgeordnete dringen auf Klärung

Auch dieser Hinweis taugt nicht zur Klärung der konkreten Vorwürfe. So empfinden es offenbar auch die 25 Mitglieder der Syriza-Fraktion, die im Parlament eine Anfrage an die Regierung und speziell an mehrere Minister eingebracht haben. Die von der Abgeordneten Anneta Kavvadia initiierte Anfrage richtet sich nicht nur an Toskas, sondern auch an weitere Minister (für Äußeres, Inneres, Justiz und Migrationspolitik).

Die Anfrage wird damit begründet, dass die push-back-Aktionen, wenn sie stattgefunden haben, gegen internationales Recht verstoßen und „fundamentale Menschenrechte“ verletzen. In diesem Kontext verweisen die Abgeordneten darauf, dass das höchste griechische Gericht die Auslieferung von acht türkischen Offizieren verweigert hat, weil ihnen in der Türkei eine „unmenschliche, erbarmungslose und brutale Behandlung“ drohe, die das Gericht als Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention qualifiziert hat. Die Syriza-Abgeordneten fragen ihre Minister, welche konkrete Schritte sie unternommen haben, um die schwerwiegenden Anschuldigungen aufzuklären, und welche Maßnahmen sie beabsichtigen, um den Schutz der türkischen Asylbewerber und die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen Griechenlands zu gewährleisten.(3)

Außenminister Kotzias wittert Verrat

Auf die Anfrage der Parlamentarier haben die angesprochenen Minister bislang geschwiegen. Bis auf einen: Außenminister Nikos Kotzias verwahrte sich gegen die „provokative Anfrage“ und beklagte sich über Leute, „die dem internationalen Ansehen des Außenministeriums schaden“, indem sie den „bekannten Kreisen“ in die Hände spielen, „die es darauf abgesehen haben, die griechischen Positionen in einer Reihe internationaler Verhandlungen zu schwächen“. Damit rückt Kotzias die 25 Syriza-Abgeordneten, die sich um die Rechte der türkischen Asylbewerber sorgen, in die Nähe von Verrätern an der nationalen Sache.

Die Reaktion des Außenministers rundet das Bild einer Regierung ab, die den Eindruck erweckt, dass sie entweder nicht willens oder nicht in der Lage ist, die geschilderten völker- und menschenrechtswidrigen Praktiken zu verhindern. Welche dieser beiden Erklärungen zutrifft, hängt mit der Frage zusammen, wer sich hinter den Skimasken jener Paramilitärs verbürgt, die asylsuchende Flüchtlinge in die Türkei zurück „pushen“.

Theoretisch gibt es drei „Verdächtige“:

  • „private“ Gruppen aus dem rechtsradikalen Milieu, die paramilitärisch gekleidet und ausgebildet sind;
  • Spezielle und geheim operierende „Greifkommandos“ der Grenzpolizei;
  • Sondereinheiten der griechischen Armee, die speziell in Grenznähe über spezielle Kommandotruppen verfügt.

Am wenigsten plausibel ist die erste Hypothese: „schmutzige“ Handlangerdienste von migrantenfeindlichen Gruppen (etwa der neonazistischen Chrysi Avgi) für die Polizei sind, jedenfalls in Grenznähe, sehr schwer denkbar. Die Identität der vermummten Kommandos zu ermitteln, sollte für die Polizeiaufsicht allerdings nicht schwierig sein, da die beteiligten Polizisten wissen, wem sie die türkischen Flüchtlinge übergeben haben. Sollte der zuständige Minister Toskas (der als Armee-General a.D. über gute Kontakte zum Militär verfügt) sich nicht in der Lage sehen, die geschilderten Fälle aufzuklären, wäre die Schlussfolgerung unabweisbar, dass es eine geheime push-back-Strategie des griechischen Staates gibt.

Hoffnung auf den Ombudsmann

Der Aufklärungsdruck auf die Regierung Tsipras hat sich verstärkt durch die Einschaltung des Ombudsmanns Andreas Pettakis. Diese politisch „neutrale“ Untersuchungsinstanz, die in Griechenland „Anwalt des Bürgers“ (Synigoros tou politi) heißt, hat inzwischen - und zum ersten Mal aus eigenem Antrieb - eine Untersuchung der geschilderten Fälle eingeleitet. Sie hat sich dabei drei Aufgaben vorgenommen: erstens den Sachverhalt zu ermitteln, zweitens die mögliche Verwicklung griechischer Behörden („durch Aktivitäten oder Unterlassungen“) aufzudecken, und drittens zu untersuchen, welche Ermittlungen die Polizei und andere zuständigen Behörden nach Bekanntwerden der Fälle selbst eingeleitet haben.

Als Adressen seiner Nachforschungen nennt der Ombudsmann die Polizei, die Asylbehörden „und andere“, ohne das Verteidigungsministerium explizit zu erwähnen. Sollten die Ermittlungen einen Bogen um das Militär und Verteidigungsminister Kammenos machen, wäre dies ein gravierendes Versäumnis. „Es ist absolut ausgeschlossen, dass Kammenos über die Sache nicht Bescheid weiß – oder in Entscheidungen eingebunden ist“, schreibt Pantelis Boukalas in der Kathimerini vom 9. Juni. Dabei stellt der Kommentator eine Forderung auf, die sich von selbst verstehen sollte: „Es wäre angebracht, dass der Ministerpräsident selbst die Antwort gibt, und zwar auf der aller offiziellsten Ebene: im Parlament.“

Bis auf Weiteres nur Vermutungen

Angesichts des „offiziellen Schweigens“, das bei Tsipras und den angesprochenen Regierungsvertreter bis heute herrscht (Stand vom 22. Juni 2017) , sind derzeit nur begründete Spekulationen über das griechische Verhalten möglich.

Die dargestellten push-back-Operationen sind ganz sicher nur vor dem Hintergrund des schwierigen Verhältnisses mit der Türkei zu erklären, bei dem Ankara am längeren Hebel sitzt. Das gilt erstens im Hinblick auf die Flüchtlingsvereinbarung mit der EU vom März 2016. Sollte die Türkei dieses Abkommen aufkündigen, dessen Hauptzweck sein „Abschreckungseffekt“ ist, würden wieder mehr Flüchtlinge auf die griechischen Inseln vor der türkischen Küste übersetzen.(4) Diese Aussicht stellt in Athen ein Alptraum-Szenario dar, zumal auf den Inseln seit Monaten eine gespannte bis explosive Atmosphäre herrscht.

Ein zweiter Spannungsherd ist die latente Ägäis-Krise.(5) Die türkischen Provokationen an dieser heimlichen Front sind aus Athener Sicht auch eine Art Protest gegen die Aufnahme türkischer Flüchtlinge und Asylbewerber und gegen griechische Gerichtsurteile, die eine Auslieferung türkischer Staatsbürger – einschließlich geflüchteter Militärs – an die Türkei untersagt haben.

Beschwerden von Yildirim und Erdogan

Der türkische Ministerpräsident Yildirim hat bei seinem Besuch in Athen vor wenigen Tagen erneut die Auslieferung von Personen gefordert, die das Erdogan-Regime als „Putschisten“ bzw. „Gülenisten“ betrachtet. In seiner Antwort argumentierte Tsipras, seine Regierung habe den Putsch vom Juli 2016 sofort verurteilt, die Auslieferungen seien jedoch ein Thema der griechischen Justiz, deren Entscheidungen vollständig zu respektieren seien.(6)

Wird ein erzürnter Nachbar beschwichtigt?

Dass der griechische Regierungschef gegenüber dem leitenden Angestellten eines autoritären Regimes den Rechtsstaat verteidigt, ist eine Selbstverständlichkeit. Dennoch gehen viele Beobachter in Athen davon aus, dass die Regierung Tsipras über das gerichtliche Verbot der Ausweisung von acht Militärangehörigen nicht glücklich war, weil damit das Verhältnis zwischen Ankara und Athen tatsächlich belastet wurde. Es wäre also denkbar, dass man in Athen überlegt, wie man die erzürnten Nachbarn besänftigen kann. Eine push-back-Aktion von „Feinden“ des Erdogan-Regimes könnte als symbolische Botschaft gedacht sein: „Wir sind nicht an einer Flut von türkischen Flüchtlingen interessiert. Deshalb tun wir was, bevor türkische Flüchtlinge die griechische Justiz anrufen können.“

Sollte dies die Logik der griechischen Seite sein, wäre es ein menschenverachtendes Kalkül auf Kosten der Flüchtlinge. Ein Abschreckungs-Signal nach dem Motto: „Wenn ihr rüberkommt, seid ihr noch längst nicht in Sicherheit“, wäre ähnlich zynisch wie das Abschreckungskalkül, das dem Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei zugrunde liegt.

Diese Überlegungen sind wie gesagt rein hypothetisch. Aber es liegt an der griechischen Seite, solche düsteren Gedanken zu verscheuchen. Solange dies nicht geschieht, ist die Mahnung gerechtfertigt, die die Griechische Vereinigung für Menschenrechte so formuliert: „Keinerlei politische und diplomatische Balanceakte mit dem Nachbarland rechtfertigen eine Politik, die diesem Nachbarn ‚Köpfe auf dem Tablett‘ ausliefert. Ein Rechtsstaat darf die Achtung für das Leben und die Würde des Menschen nicht derart herabmindern.“

Niels Kadritzke, 22. Juni 2017

Anmerkungen

1) Der englische Text vom 4. Juni 2017 unter: http://stockholmcf.org/greece-has-adopted-illegal-border-push-back-for-erdogan-critics/
2) Güvens Bericht über seine Verhaftung und spätere Flucht ist auf folgender Website nachzulesen: http://theglobepost.com/2017/05/23/i-was-sentenced-to-22-years-for-this-magazine-cover/.
3) Wortlaut der Anfrage in: Efimerida ton Syntakton vom 10. Juni und in Avgi, der Syriza-Parteizeitung, vom 12. Juni.
4) Siehe „Wutbürger in Lesbos und anderswo“. https://monde-diplomatique.de/shop_content.php?coID=100081
5) Siehe „Kriegsgeheul in der Ägäis“ vom 7. April 2017. https://monde-diplomatique.de/shop_content.php?coID=100096
6) Bericht in Kathimerini vom 19. Juni. Tsipras war auch schon von Erdogan am 13. Mai - bei einem einstündigen Gespräch am Rande des Forums zur „Neuen Seidenstraße“ in Peking - auf die Auslieferung der acht Offiziere angesprochen worden.