11.05.2012

REPORTER OHNE GRENZEN FÜR PRESSEFREIHEIT

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Wegen Verleumdung hat ein Berufungsgericht in Montenegro den Journalisten Petar Komnenic zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Der Reporter hatte 2007 in der Wochenzeitung Monitor berichtet, dass die Regierung illegale Überwachungsmethoden gegenüber hohen Richtern des Landes praktizierte. Bei seinem ersten Prozess hatte Komnenic für seine Behauptungen Beweismaterial präsentiert, das danach auf mysteriöse Weise aus den Prozessunterlagen verschwand. Er hat deshalb gegen das neue Urteil, das eine Geldstrafe von 3 000 Euro verschärft, Berufung eingelegt.

Am 2. Mai wurde in Somalia der Reporter und Moderator bei Radio Daljir Farhan James Abdulle in der Nähe von Galkayo, der Hauptstadt der Provinz Mudug, durch Schüsse ermordet. Abdulle war auch ein prominentes Mitglied der National Union of Somali Journalists (Nusoj), die mit RoG zusammenarbeitet. Ebenfalls in Galkayo war vor zwei Monaten der Journalist Ali Ahmed Abdi erschossen worden. In Somalia wurden seit Beginn des Jahres fünf Medienmitarbeiter getötet.

In Mexiko wurden am 3. Mai die beiden vermissten Fotoreporter Gabriel Huge und Luna Varela tot aufgefunden. Huge arbeitete für die Zeitung Notiver, Luna für die Agentur Veracurznews und schrieb über organisierte Kriminalität. Bei den Toten wurden zwei weitere Leichen gefunden, darunter die des ehemaligen Fotoreporters Esteban Rodríguez, der seinen Beruf nach der Ermordung eines anderen Notiver-Journalisten aufgegeben hatte. Alle Leichen wiesen Folterspuren auf. In Mexiko wurden in den letzten zehn Jahren 83 Medienmitarbeiter ermordet; 14 sind vermisst.

Gute Nachrichten

In Griechenland hat die Regierung nach Übergriffen der Bereitschaftspolizei auf Journalisten bei den Demonstrationen im Zentrum von Athen neue Richtlinien für den Umgang der Polizei mit den Medien beschlossen. Die Polizei muss nun die Arbeit der Medien „respektieren“ und „erleichtern“ und den Journalisten „so viel Schutz und Sicherheit wie möglich“ bieten. Ob sie wie versprochen auf „autoritäres oder gewalttätiges“ Verhalten verzichtet, wird sich bei den nächsten Demonstrationen zeigen.

Ein Gericht in der Provinz Sindh im Südosten Pakistans hat auf Antrag der Bürgerrechtsgruppe Bolo Bhi am 17. April die staatliche Telefongesellschaft PTA angewiesen, die willkürliche Blockierung von Websites einzustellen. Das Telekommunikationsgesetz von 1996 erlaube nur „faire und transparente“ Einschränkungen. Die Einführung eines landesweiten Filtersystems für Netzinhalte wäre so ausgeschlossen. Die PTA könnte aber versuchen, sich auf Blasphemiegesetze und nationale Sicherheit zu berufen.

Le Monde diplomatique vom 11.05.2012