07.05.2020

Rechtlos in Guantánamo Bay

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Rechtlos in Guantánamo Bay

Vier Monate nach den Anschlägen von al-Qaida in New York und Arlington wurde im Januar 2002 auf dem Marinestützpunkt der US-Navy in der Guantánomo-Bucht auf Kuba ein Internierungslager für „islamistische Terroristen“ errichtet. Im Januar 2004 befanden sich 660 Menschen aus 42 Ländern im Delta Camp in einem „juristischen Schwarzen Loch“, wie der britische Lordrichter Johan Steyn damals sagte. Als Barack Obama 2009 US-Präsident wurde, versprach er, das Lager zu schließen. Es existiert bis heute.

von Augusta Conchiglia

Auf dem Weg zum Verhör, Camp X-Ray, Guantánamo Bay, 2. Februar 2002 IMAZOCH/picture alliance/ap
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Fernab der Öffentlichkeit und unter Missachtung sämtlicher Bestimmungen des Völkerrechts sind seit fast zwei Jahren auf dem kubanischen US-Militärstützpunkt Guantánamo etwa 660 „feindliche Kämpfer“ interniert, die in Afghanistan und Pakistan gefangen genommen oder von Drittländern ausgeliefert wurden. Die Maßnahmen stützen sich juristisch lediglich auf US-Präsidialdekrete, erlassen im Namen des „Kriegs gegen den Terrorismus“. Bis heute wurde gegen keinen der Gefangenen Anklage erhoben, auch die 2001 angekündigten Militärtribunale sind noch nicht eingerichtet.

Obwohl wir uns als Journalisten mehrere Tage in Guantánamo aufhielten, verwehrten uns die Wachmannschaften unter dem Kommando von General Geoffrey Miller jeden Kontakt zu den Gefangenen. Miller ist Chef einer Joint Task Force (JTF) und erhält seine Befehle unmittelbar aus dem Pentagon. Für Journalisten sind die Hochsicherheitszellen nicht zugänglich, sie bekommen nur die Gefangenen aus Lager 4 zu sehen, also diejenigen, die sich „kooperativ“ gezeigt haben. Doch auch mit ihnen dürfen wir keine Worte wechseln.

Seit Ende 2001, also seit Beginn des Afghanistankriegs, hat sich die Zahl der in Guantánamo stationierten US-Soldaten verdreifacht, in letzter Zeit ist sie wieder etwas zurückgegangen. Heute leben mehr als 6 000 Militärpersonen und zivile Angestellte auf dem Stützpunkt. Die Einheiten der Task Force und die Gefangenen sind in völlig neuen Gebäuden untergebracht; auf Landkarten gibt es keinen Hinweis auf das Vorhandensein der Haftanstalt und der Kasernen.

Auf dem Weg zur Hochsicherheitszone muss jeder Wagen durch orangefarbene Sperren Slalom fahren, um den Wachtposten die Fahrzeugkontrolle zu erleichtern. Seit der muslimische Gefängnisgeistliche und zwei Übersetzer unter dem – falschen – Verdacht der Spionage verhaftet wurden, hat man die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt.

Als wir das Lager besuchten, war es mit 660 Gefangenen aus 42 Ländern belegt, aber insgesamt könnten die vier Blocks von Camp Delta bis zu 1 000 Häftlingen Platz bieten. Rings um die Anlage läuft ein Hochsicherheitsgürtel: ein mit grünem Kunststoffbelag ausgestatteter Korridor, gesäumt von hohen Metallgittern und Stacheldraht, der unter Hochspannung steht. Dazu die Patrouillen der Wachtposten und zusätzliche Aufseher, die auf den Wachtürmen postiert sind. Nachts geht das Licht in den Zellen nie aus, die Gefangenen stehen rund um die Uhr unter Beobachtung.

Unter diesen Haftbedingungen hat es bereits 32 Selbstmordversuche gegeben. Nach Angaben von Captain John Edmondson , dem Leiter der Krankenstation, leiden 110 Häftlinge (also jeder sechste) unter psychischen Störungen. Die meisten zeigen depressive Symptome, 25 von ihnen sind in psychiatrischer Behandlung. Zum Zeitpunkt unseres Besuchs wurde ein Häftling intravenös zwangsernährt – er war im Laufe eines Jahres mehrmals in den Hungerstreik getreten.

In drei der vier Abteilungen herrschen erbärmliche Bedingungen: Jede Abteilung hat 48 Zellen, die jeweils knapp zwei auf zweieinhalb Meter groß sind. Die Trennwände und Türen bestehen nur aus Metallgittern, es gibt also keinerlei Privatsphäre. Dreimal in der Woche darf jeder Gefangene seinen Käfig verlassen, um für 20 Minuten allein in einem größeren Käfig mit Zementfußboden auf und ab zu gehen, hinzu kommt dreimal pro Woche eine fünfminütige Dusche. Jeden Weg legt der Gefangene dabei – so die Vorschrift – in Handschellen und mit Fußfesseln zurück. Die Gefangenen in Lager 4, die wir zu Gesicht bekamen, schienen in etwa gleich alt, alle um die dreißig: Männer mit Vollbärten, die auf dem Kopf die kleine weiße Kappe frommer Muslime tragen. Die 129 Häftlinge leben hier in kleinen Gruppen, ihre Zellen sind weniger eng, bis zu zehn Betten finden darin Platz. Die Insassen nehmen die Mahlzeiten gemeinsam ein und können mehrmals am Tag die Zelle verlassen und sich in einem angrenzenden Bereich bewegen – dort hängen Plakate, die vom Aufbauwerk der USA in Afghanistan künden.

Jeder Weg in Handschellen und mit Fußfesseln

Abweichend von der üblichen orangefarbenen Gefängniskleidung tragen die Häftlinge in Lager 4 Weiß – „die Farbe der Reinheit im Islam“, wie uns ein eifriger Wachsoldat erklärt. Er klärt uns auch darüber auf, dass den Gefangenen echte Gebetsteppiche zur Verfügung gestellt wurden und dass alle einen Koran haben. Den haben sie allerdings erst seit einem Hungerstreik, den sie in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft organisierten.

Dem US-Verteidigungsministerium ist daran gelegen, die äußerst schlechte öffentliche Meinung von der Lage in Guantánamo zu korrigieren. Deshalb hat man uns Journalisten eingeladen. Man zeigt uns auch das Camp Iguana, ein kleines Haus mit Meerblick, das auf einem Felsvorsprung steht, umgeben von einem Sicherheitszaun. Hier leben seit über einem Jahr die einzigen inhaftierten Jugendlichen (dreizehn bis fünfzehn Jahre alt), die auch als „feindliche Kämpfer“ gelten. Man erzählt uns, dass sie Englisch lernen und Fußball spielen dürfen, außerdem haben sie ein Anrecht auf ein paar Videokassetten. Aber wir dürfen sie nicht treffen und erfahren nicht einmal, aus welchen Ländern sie kommen.

Auch ein Abstecher in das Camp X-Ray steht auf dem Programm. Dort waren die Gefangenen am Anfang untergebracht, und von dort gingen die entsetzlichen Bilder um die Welt: Häftlinge in orangefarbenen Kitteln, gefesselt und auf den Knien vor ihren schwer bewaffneten Wärtern, in völliger Isolation, mit Schall-Ohrenschützern und Kapuzen über dem Kopf.

Camp X-Ray ist inzwischen aufgegeben und längst von dichter Vegetation überwuchert. So wird es irgendwann auch Camp Delta ergehen, denn inzwischen ist Lager 5 im Bau, ein massiver Betontrakt für etwa hundert Gefangene, dessen erster Bauabschnitt bis Juli 2004 fertiggestellt sein wird. Hier sollen die von „Militärtribunalen“ Verurteilten einsitzen – auch eine Todeszelle ist vorgesehen.

Das Präsidialdekret, das den Bau der Haftanstalt in Guantánamo anordnete, war am 13. November 2001 ergangen, am selben Tag also, als die Truppen der Nordallianz die afghanische Hauptstadt Kabul eroberten. Damit stellte sich die Frage, wie man mit den Gefangenen verfahren sollte, die der US-Präsident als „enemy combatants“ (feindliche Kämpfer) und Verteidigungsminister Donald Rumsfeld als „unlawful combatants“ (unrechtmäßige Kämpfer) bezeichnet hat – Begriffe, die weder das US-amerikanische noch das internationale Recht kennen.

„Die Regierung Bush will die ‚feindlichen Kämpfer‘ nicht als Kriegsgefangene anerkennen“, erklärt Wendy Patten, Leiterin der Rechtsabteilung von Human Rights Watch. „Und sie ist auch nicht bereit, sie Gerichten zu übergeben, die ihren Status bestimmen könnten – obwohl dies in der 3. Genfer Konvention festgelegt ist, die ja auch die Vereinigten Staaten ratifiziert haben. Vor den ‚Militärtribunalen‘ wird es keine fairen Verhandlungen geben, auch die Berufung vor einem ordentlichen Gericht ist nicht vorgesehen.“ Die Regierung rechtfertigt die Einberufung der Sondergerichte mit dem Argument, nur so könne die Verbreitung sicherheitsrelevanter Informationen verhindert werden.

Eugene Fidell, ehemaliger Militärjurist und heute Präsident des Nationalen Instituts für die Militärgerichtsbarkeit, sieht das anders: „Es gab wenigstens zwei Alternativen. Zum einen die Strafjustiz, die in der Vergangenheit Fälle von Terrorismus, wie den Angriff auf das World Trade Center von 1993, verhandelt hat. Zum anderen die Kriegsgerichte.“

Die Einrichtung der Tribunale war die Idee des stellvertretenden Verteidigungsministers Paul Wolfowitz, er benannte Richter und Anklagevertreter und entschied über die Besetzung der dreiköpfigen Berufungsinstanz, an die sich die Verurteilten wenden können. Und ihm obliegt auch die Entscheidung, ob er die Empfehlungen dieser Instanz letztlich übernimmt oder verwirft.

„Die Militärs werden sowohl als Ermittler als auch als Ankläger, Verteidiger und Richter auftreten, und, falls Todesurteile gesprochen werden, auch als Scharfrichter“, erklärte der britische Lordrichter Johan Steyn. „Und sie unterstehen allein Präsident Bush.“ In seiner Philippika wandte sich Steyn gegen das „juristische schwarze Loch von Guantánamo“.

Zwanzig Monate nach der Errichtung des Gefängnislagers auf Kuba und obwohl die Regierung in Washington noch immer keine Reaktion auf die Appelle westlicher Juristen und Regierungsstellen zeigt, ist in jüngster Zeit eine unerwartete Wende eingetreten. Zur allgemeinen Überraschung beschloss der Supreme Court, die Beschwerden der Angehörigen von 16 Häftlingen (zwölf Kuwaitern, zwei Briten und zwei Australier) zuzulassen: Am 10. November 2003 erklärte das oberste US-Gericht, es werde prüfen, ob es in die Zuständigkeit der amerikanischen Justiz falle, über „die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung von Ausländern zu entscheiden, die im Ausland im Zusammenhang mit Kampfhandlungen gefangen genommen wurden und auf dem Marinestützpunkt Guantánamo festgehalten werden“.

David Cole, Juraprofessor an der Washingtoner Georgetown-Universität und Autor mehrerer Bücher zu autoritären Tendenzen nach dem 11. September, hatte sich noch wenige Tage zuvor im Interview sehr skeptisch geäußert: „Nur 2 Prozent der Anträge an den obersten Gerichtshof werden zugelassen, üblicherweise kommen dort nur Fälle zur Verhandlung, in denen untere Instanzen unterschiedliche Rechtsmeinungen vertreten haben.“ Bezüglich Guantánamo hatten die beiden zuständigen Untergerichte jedoch die Auffassung der Regierung bestätigt: „Die amerikanische Justiz kann nicht tätig werden, weil sich der Stützpunkt Guantánamo auf kubanischem Territorium befindet.“

Am 9. November äußerte sich erstmals auch ein Führungsmitglied der Demokratischen Partei: Albert Gore erklärte bei einem Auftritt vor der Vereinigung für Verfassungsrechte in Washington: „Das Thema der Gefangenen in Guantánamo hat dem Ansehen Amerikas in der Welt besonders geschadet, sogar bei seinen Verbündeten. Die ausländischen Gefangenen müssen sich an ein Gericht wenden können, um ihren Status zu klären, so wie es die Genfer Konvention vorsieht. Verteidigungsminister Rumsfeld hat in der Frage der Gefangenen ungefähr ebenso viel Weitsicht bewiesen wie mit seinen Plänen für den Nachkriegsirak.“

Einige demokratische Senatoren (etwa Patrick Leahy) hatten schon vor Gore Druck auf die Regierung gemacht und im Kongress wiederholt Anfragen gestellt, die sich auf Berichte über Folterungen der Häftlinge ebenso bezogen wie auf die Praxis, Gefangene von Guantánamo inoffiziell in jene Länder des Nahen Ostens zu verbringen, in denen systematisch gefoltert wird.

Auch die ungeklärten Todesumstände zweier afghanischer Gefangener auf dem Stützpunkt Bagram in Afghanistan sowie die Anwendung von Verhörtechniken, die im Militärjargon stress and duress (Druck und Zwang) heißen, waren Gegenstand gewesen. Senator Leahy erklärte im Interview unmissverständlich, man müsse „die Gefangenen von Guantánamo als Kriegsgefangene betrachten“ und sie „menschenwürdig behandeln, so wie es die UN-Menschenrechtskonvention vorsieht“. Doch mit diesen entschiedenen Positionen stand er lange allein da.

Auch die Anwälte der Angehörigen von Gefangenen ließen nicht locker. Tom Wilner von der renommierten Kanzlei Shearman & Sterling in Washington, die für die Familien der kuwaitischen Guantánamo-Insassen tätig ist, trommelte eine ganze Reihe politischer Persönlichkeiten zusammen und versuchte permanent, die Medien zu mobilisieren.

Der frühere stellvertretende US-Außenminister William Rogers betonte in einem Gespräch, der Krieg gegen den Terrorismus dürfe nicht zum Vorwand werden, die Verfassung zu missachten. „Gegen derartige Tendenzen müssen wir unsere Rechtsprinzipien verteidigen und auf der Anwendung internationalen Rechts bestehen.“ Rogers hatte wie Alexander Watson, ein weiterer ehemaliger Vizeaußenminister, eine „unterstützende“ Beschwerde beim obersten Gerichtshof eingereicht.

Angesichts des Vorgehens der Bush-Administration sprach Rogers, der zuletzt unter Präsident Gerald Ford ein Regierungsamt ausübte, von den „finstersten Zeiten seit dem McCarthyismus“. Auch Konteradmiral Donald Guter, der bis zu seiner Pensionierung 2002 als Chef der Militärgerichtsbarkeit der US-Marine fungierte, hatte Rogers Beschwerde mitunterzeichnet, auch wenn er noch selbst an der Entscheidung, Gefangene zum Verhör auf den Stützpunkt Guantánamo zu bringen, beteiligt gewesen war.

„Unter Sicherheitsaspekten war es sinnvoll, die Gefangenen nach Guantánamo zu bringen“, erklärte Guter am 9. Oktober 2003. „Aber jetzt besteht die Gefahr, dass einige von ihnen ohne faires Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt werden.“ Auch eine Reihe ehemaliger Richter und Staatsanwälte erinnerten den Obersten Gerichtshof daran, dass die US-Streitkräfte die Genfer Konvention zum Bestandteil ihrer militärischen Vorschriften gemacht haben und dass deren Missachtung einen Rechtsbruch darstellt.

Beachtung verdient im Übrigen das Engagement eines Amerikaners japanischer Herkunft, der 1942, während des Zweiten Weltkriegs, gegen die Internierung von 120 000 japanischstämmigen Amerikanern geklagt hatte – mit dem Argument, dass das entsprechende Dekret nicht der Verfassung entspreche. Fred Korematsu hat jüngst erneut Beschwerde eingelegt, auch um, wie er sagt, die Amerikaner an diese beunruhigende Episode ihrer Geschichte zu erinnern.

Die Regierung hatte sich nicht gerade geschickt verhalten, als sie den obersten Bundesanwalt Theodore Olsen argumentieren ließ, das Gericht möge die Beschwerden erst gar nicht zulassen, weil „sich die Justiz in Kriegszeiten üblicherweise nicht in die Entscheidungen der Regierung einmischt“. Ohne dem letztlichen Urteil vorgreifen zu wollen, das für Juni 2004 erwartet wird, sah sich der Gerichtshof daraufhin gehalten, der Regierung deutlich zu machen, dass er allein für die Rechtsprechung zuständig ist.

Seit November 2003 scheint das Schweigen im Fall Guantánamo gebrochen. Schon im Oktober war die US-amerikanische Öffentlichkeit durch einen Alarmruf des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz aufgeschreckt worden: Das IKRK hatte seine traditionelle Pflicht zur Zurückhaltung aufgegeben und deutlich kritisiert, dass die Unsicherheit für die Gefangenen eine schwere psychische Belastung sei.

Eine solche Welle der Kritik konnte schließlich auch die US-Regierung nicht mehr ignorieren. Ende November stellte das Pentagon die Entlassung von 100 bis 140 Häftlingen in Aussicht und benannte in aller Eile einen Militäranwalt, der im Verfahren gegen den Australier David Hicks die Verteidigung übernehmen soll. Hicks hatte auf seinen Fall aufmerksam gemacht, indem er nach Misshandlungen in den Hungerstreik getreten war. Man gestand ihm – abweichend von den ursprünglichen Bestimmungen für die Tribunale – sogar nicht überwachte Gespräche mit einem zivilen Anwalt seiner Wahl zu.

Kein Recht auf Beistand für „feindliche Kämpfer“

Zudem hatten sich die Vereinigten Staaten mit Australien, wie einige Monate zuvor mit Großbritannien, vertraglich darauf geeinigt, dass gegen Staatsbürger dieser Nationen keine Todesstrafen verhängt werden. Die Anwälte von vier der sechs französischen Häftlinge, darunter der Präsident der Pariser Anwaltskammer, Paul-Albert Iweins, haben bislang trotz vieler Bemühungen des französischen Außenministeriums keine vergleichbaren Garantien erhalten.

Das Recht auf Beratung durch einen zivilen Anwalt wurde nach David Hicks auch Yaser Esam Hamdi zugestanden, einem US-Amerikaner, der nach seiner Gefangennahme in Afghanistan zunächst nach Guantánamo kam, aber schon im April 2002, als sich seine Staatsangehörigkeit herausstellte, ins Militärgefängnis des Marinestützpunkts Norfolk (Virginia) verlegt wurde. Dort sitzt er immer noch ein, ohne jeden Kontakt zur Öffentlichkeit.

Nach dem ursprünglichen Regierungsdekret sollten die Militärtribunale nur über Ausländer richten, doch ihre Zuständigkeit wurde nachträglich auch „auf solche amerikanischen Bürger ausgedehnt, die als ‚feindliche Kämpfer‘ eingestuft worden waren“. Damit können auch diese Gefangenen auf unbestimmte Zeit und ohne Kontakt zur Außenwelt in militärischer Haft gehalten werden. Dem „amerikanischen Taliban“ John Walker Lindh hingegen, der zusammen mit Hamdi in Afghanistan in Gefangenschaft geraten war, wurde in Alexandria (Virginia) der Prozess gemacht und dabei alle verfassungsmäßigen Rechte des Angeklagten gewährt.

Einen Tag vor Ablauf der Frist für die Beschwerden beim obersten Gericht hat auch Hamdi das Recht auf einen Rechtsbeistand erhalten. Die Isolationshaft für ihn und einen weiteren US-Amerikaner namens José Padilla war selbst unter den Beratern von Justizminister Ashcroft umstritten gewesen: Professor Vieth Dinh, ein früherer Mitarbeiter Ashcrofts und maßgeblich an der Formulierung der Antiterrorgesetze beteiligt, hatte sich gegen die Behandlung der US-Bürger gewandt und begrüßte die Zulassung eines Rechtsbeistands. Dagegen bedauerte Dennis Archer, Präsident der mit 400 000 Mitgliedern größten amerikanischen Anwaltsvereinigung ABA, dass das Verteidigungsministerium keine grundsätzliche Entscheidung getroffen hat, also zugunsten der Guantánamo-Gefangenen.

„Die Regierung hat sich in diesem Fall erlaubt, eine Sonderregelung zu treffen“, meint Wendy Patten von Human Rights Watch. „Im Allgemeinen beharrt das Pentagon weiterhin auf dem Standpunkt, dass in den USA inhaftierte ‚feindliche Kämpfer‘ kein Recht auf juristischen Beistand haben. Und dass im vorliegenden Fall ein Zugeständnis gemacht wurde, liegt daran, dass die Verhöre inzwischen beendet waren. Grundsätzlich will man nach wie vor nicht anerkennen, dass das Recht auf Verteidigung unveräußerlich ist und nicht vom Wohlwollen der Regierung abhängen darf.“

Was die Reaktion der US-Medien betrifft, so ist das Weiße Haus zwar dabei, die Schlacht zu verlieren, doch auf einige Bastionen kann es sich immer noch verlassen. So wies das Wall Street Journal die Vorwürfe des Roten Kreuzes mit dem Argument zurück, das IKRK habe „den Grundsatz der Vertraulichkeit missachtet und sich bewusst in die Politik eingemischt“.

Die „feindlichen Kämpfer“ müssten, so das Blatt weiter, „bis zum Ende des Kriegs gegen den Terrorismus in Haft bleiben“. Dieser Krieg sei „kein Krieg ohne Ende, wie der Kampf gegen Verbrechen und Armut, sondern ein Konflikt zwischen den USA und al-Qaida sowie deren verbündeten Gruppen und den Staaten, die ihnen Unterstützung gewähren. Dieser Konflikt wird enden, wenn al-Qaida nicht länger in der Lage ist, Angriffe auf amerikanische Ziele durchzuführen.“

Béatrice Mégevand-Roggo, die Generaldelegierte des IKRK für Europa und Nord- und Südamerika, vertritt eine deutlich andere Position. Im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen den USA und al-Qaida lässt sie nur den Afghanistankonflikt als „Krieg“ gelten, denn hier handele es sich um einen bewaffneten internationalen Konflikt, auf den die 3. Genfer Konvention Anwendung findet.

Doch dieser Krieg endete, so die IKRK-Vertreterin, „am 19. Juni 2002, als die Stammesversammlung Loja Dschirga die Regierung von Präsident Karsai bestätigte. Nach dem internationalen humanitären Recht dürfen Gefangene durchaus weiter in Haft gehalten werden, vorausgesetzt man bringt konkrete Anklagen gegen sie vor und unterzieht sie einem rechtlichen Verfahren, dessen Mindestgarantien in der 3. Konvention festgelegt sind.

Auch für diejenigen, die nach dem 19. Juni 2002 während der fortdauernden inneren Kämpfe in Afghanistan gefangen genommen wurden, gibt es internationale humanitäre Rechte und Garantien – das gilt eindeutig für die Gefangenen in Guantánamo. Daraus folgt, dass man zwar nicht die Freilassung aller Häftlinge in Guantánamo fordern kann, dass aber ohne Frage die Verpflichtung besteht, die Gefangenen nach den Regeln des internationalen oder nationalen Rechts zu behandeln. Diese Menschen leben seit Monaten und Jahren in einem völlig rechtsfreien Raum – und genau das können wir nicht hinnehmen. Mit Politik hat diese Haltung nichts zu tun, wir erfüllen damit nur unseren humanitären Auftrag.“

Auch in den USA regt sich immer stärker ein Unbehagen über die Sondergesetze, und die Bush-Regierung gerät nicht nur bei Menschenrechtsorganisationen und in den Medien, sondern auch innerhalb des etablierten Rechtssystems zunehmend in die Kritik. Ein Jahr vor den Präsidentschaftswahlen sollte sich die Bush-Regierung endlich dazu durchringen, die internationalen Konventionen zu achten.

Aus dem Englischen von Edgar Peinelt

Augusta Conchiglia ist Journalistin. Dieser Text erschien im Januar 2004 in LMd.

Le Monde diplomatique vom 07.05.2020, von Augusta Conchiglia