10.11.2016

Was wann geschah

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Was wann geschah

1949 Entdeckung der Uranvorkommen in Bakouma durch das französische Atomenergiekommissariat CEA.

1963 Erste Studien zur Erschließung des Standorts nach der Unabhängigkeit (1960).

1968 Der zentralafrikanische Präsident Jean-Bédel Bokassa verlangt von Frankreich die Ausbeutung der Mine.

1969 Erkundung der Mine durch die Compagnie Française des Minerais d’Uranium (CFMU), die die Schürfgenehmigung 1973 an ein Schweizer Unternehmen verkauft.

1991 Aufgabe des Standorts.

Februar 2005 Gründung von UraMin.

26. Februar 2006 UraMin erwirbt für 16 Millionen Dollar die Schürfrechte für Bakouma.

31. Juli 2007 Areva übernimmt UraMin für 2,5 Milliarden Dollar und taxiert den Wert des Unternehmens auf 3,8 Milliarden Dollar.

10. August 2008 Areva erklärt sich bereit, 10 Millionen Euro sofort und weitere 50 Millionen über fünf Jahre an die zen­tralafrikanische Regierung zu zahlen, um die Erlaubnis zur Ausbeutung der Mine in Bakouma zu erhalten.

3. März 2011 Erste Abwertung der Aktiva von UraMin in Höhe von 426 Millionen Euro, die zunächst als „reversibel“ dargestellt wird.

Juni 2011 Areva kündigt an, den Standort Bakouma „ruhen zu lassen“.

30. Juni 2011 Anne Lauvergeon wird als Präsidentin von Areva von Luc Oursel abgelöst.

2. März 2012 Zweite Abwertung der Aktiva von UraMin in Höhe von 1,45 Milliarden Euro. Areva reduziert den Wert der Uranmine Bakouma auf null.

24. Juni 2012 „Angriff“ auf die Mine und anschließende Evakuierung.

19. Dezember 2012 Die Angestellten von Bakouma werden ohne Vorankündigung entlassen.

4. März 2015 Areva meldet Verluste von 4,8 Milliarden Euro.

27. März 2015 Das Pariser Finanzgericht eröffnet zwei Ermittlungsverfahren aufgrund einer Anzeige des Rechnungshofs. Es geht um „Bestechung ausländischer Amtspersonen“, „Geldwäsche“, „Bilanzfälschung“ und andere Verstöße.

23. März 2016 Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Olivier Fric, Ehemann von Anne Lauvergeon, wegen „Insidergeschäften“ und „Geldwäsche“.

13. Mai 2016 Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Anne Lauvergeon wegen „Vorlage und Veröffentlichung falscher Bilanzen“ und „Verbreitung falscher oder irreführender Informationen“.

Le Monde diplomatique vom 10.11.2016