09.07.2015

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Meldungen des Monats

Schlechte Nachricht

Die Regierung von Aserbaidschan be-droht den in Deutschland lebenden Journalisten Emin Milli. Der Gründer des aserbaidschanischen Exilsenders Meydan TV, dessen Berichterstattung auch vom britischen Guardian übernommen wird, hat sich in Interviews mit deutschen Medien kritisch über die sogenannten Europaspiele geäußert, die Anfang Juli in Aserbaidschan stattgefunden haben. Milli kritisierte sowohl die Kosten der Veranstaltung als auch die Selbstinszenierung des autoritären Regimes, das die Menschenrechte und die Pressefreiheit seit Jahrzehnten eklatant verletzt. Sportminister Azad Rahimow ließ nun Milli über Dritte eine Warnung zukommen, dass er auch in Deutschland nicht sicher sei. Der Staat werde ihm seine „Schmutzkampagne“ nie verzeihen und ihn auch im Ausland kriegen. Das Re- gime von Präsident Alijew hat im Vorfeld der Spiele fast alle unabhängigen Journalisten eingeschüchtert oder verhaftet und die meisten kritischen Medien – teils mit finanziellem Druck – zum Schweigen gebracht. Auch ausländischen Sport­journalisten wurden gedroht, sie würden „mit der ganzen Härte des Gesetzes“ verfolgt, wenn sie „gegen die Interessen“ berichteten. Dem ARD-Reporter Florian Bauer und einem Mitarbeiter des Guardians wurde die Akkreditierung verweigert.

Gute Nachricht

Der ägyptische Journalist Ahmed Mansur, der zunächst am 21. Juni in Deutschland verhaftet worden war, kam auf Anordnung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft wieder frei und darf nicht an Ägypten ausgeliefert werden. Reporter ohne Grenzen hatte nach der Festnahme des Al-Dschasira-Mitarbeiters den Verdacht einer „politisch motivierten Inhaftierung“ geäußert. Dafür gibt es neue Indizien. Die Aussage der Bundespolizei, gegen Mansur habe ein internationaler Haftbefehl vorgelegen, hat sich als eindeutig falsch erwiesen. Zwar hatte Interpol den Ägypter zunächst auf seine internationale Fahndungsliste gesetzt, jedoch nach Einspruch von Mansur entschieden, dass die Kriterien für ein weltweites Fahndungsersuchen nicht erfüllt sind. Nach Artikel 3 des Interpol-Statuts darf niemand aus politischen, religiösen oder ähnlichen Gründen verfolgt werden. Die Rücknahme des internationalen Haftbefehls gegen Mansur war dem Bundes­kriminalamt bekannt. Mansur war der einzige ägyptische Verdächtige, bei dem die deutschen Behörden die Festnahme trotz der Interpol-Warnung anordneten. Das stützt den Verdacht, dass es sich um eine Abmachung anlässlich des Staatsbesuchs des ägyptischen Präsidenten al-Sisi handelte.

Le Monde diplomatique vom 09.07.2015, von Niels Kadritzke