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Ausgabe vom 8.5.2009

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Sonderziehungsrechte

Das Instrument der Sonderziehungsrechte (SZR) wurde 1969 eingeführt, um zusätzliche Liquidität für das internationale Finanzsystem zu schaffen. Es handelt sich um eine Rechnungseinheit, die zugleich die "Währung" des Internationalen Währungsfonds (IWF) darstellt. Der Wechselkurs eines Sonderziehungsrechts ist durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen definiert. Der Wert des SZR wird täglich als Summe der Werte der vier Referenzwährungen (Dollar, Euro, Pfund, Yen) berechnet und in US-Dollar ausgedrückt. Auf ihrem Londoner Gipfel beschlossen die G-20-Staaten eine neue Ausgabe von Sonderziehungsrechten über 250 Milliarden Dollar. Sie sollen der Wirtschaft als Liquiditätshilfe dienen. Diese Sonderziehungsrechte stehen den 186 Mitgliedstaaten des IWF entsprechend ihren Stimmenanteilen zur Verfügung. Damit gehen allein 44 Prozent an die G-7-Länder. Die Entwicklungsländer teilen sich weniger als ein Drittel, während den ärmsten Ländern lediglich 7,6 Prozent (19 Milliarden Dollar) zustehen.

Le Monde diplomatique Nr. 8879 vom 8.5.2009, 32 Zeilen,

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