Blog Griechenland

Die dritte Tsipras-Regierung

von Niels Kadritzke | 21. Februar 2019

Mit der Ratifizierung des Prespa-Abkommens durch das griechische Parlament ist die sogenannte Mazedonien-Frage auf völkerrechtlicher Ebene gelöst. „Mission impossible accomplished“ lautete der treffende Kommentar von Donald Tusk. Damit würdigte der Präsident des Europäischen Rats den Mut zum Kompromiss, den die Verantwortlichen in Athen und Skopje angesichts der heftigen Opposition nationalistischer Kreise aufgebracht haben.(1)

Für die Regierung Tsipras bedeutet die Abstimmung vom 25. Januar zweifellos einen großen außenpolitischen Erfolg. Ob sich der auch innenpolitisch auszahlt, ist schon deshalb völlig offen, weil die Mazedonienfrage die griechische Parteienlandschaft erheblich verwirbelt hat. Der Streit um das Prespa-Abkommen hat nicht nur die Koalition der Linkspartei Syriza mit der rechtspopulistischen Anel aufgesprengt, sondern auch mehrere kleine Parteien zerrieben. Zwar konnte sich Regierungschef Alexis Tsipras auf unorthodoxe Weise eine neue parlamentarische Mehrheit organisieren, aber wie lange diese dritte Tsipras-Regierung durchhält, ist derzeit nicht absehbar. Damit ist auch der Termin der kommenden Wahlen wieder offen. Aber wann immer sie stattfinden: Die Chancen der Syriza, einen Sieg der Nea Dimokratia noch abzuwenden, sind sehr begrenzt. Warum das so ist, versuche ich im zweiten Teil dieser Analyse aufzuzeigen.

 

Arbeiter montieren am 13. Februar 2019 ein neues Namensschild an der Grenze zu Griechenland in der Nähe von Gevgelija in der "Republik Nordmazedonien". © Reuters/Ognen Teofilovski

 

Neue Parteienlandschaft nach Prespa

Die Mazedonien-Frage und die Abstimmungen über das Prespa-Abkommen haben zu einer krassen politischen Konfrontation geführt, die das griechische Parteiengefüge noch lange prägen wird. Das zeigt sich nicht nur am verschärften Ton der Auseinandersetzungen zwischen den beiden großen Parteien, die teilweise einem verbalen Bürgerkrieg ähneln. Es zeigt sich auch am Schicksal der kleineren Parteien, die in den letzten Wochen nahezu  geschreddert wurden.

In Griechenland stehen Vorwahlzeiten stets im Zeichen einer verschärften Polarisierung, die den beiden großen Parteien zu Gute kommt. So auch heute. Die jüngste Umfrage zeigt, dass Syriza und Nea Dimokratia zusammen genommen zu Anfang Februar um 11 Prozent mehr Wähler hinter sich haben als noch im September 2018.(2) Im aktuellen Fall kommt zu diesem Trend ein Sonderfaktor hinzu: die Zersetzung der im Parlament vertretenen Kleinparteien, die unmittelbar mit den Mazedonien-Abstimmungen zusammenhängt. Zwei von ihnen haben sogar ihren Fraktionsstatus im Parlament verloren, weil sie nach dem Ausscheiden von „Dissidenten“ nicht mehr über die erforderlichen fünf Sitze verfügen.

Das gilt für die aus der Koalition ausgeschiedene Anel, nachdem mehrere Abgeordnete ausgeschlossen wurden, weil sie gegen Parteichef Kammenos rebelliert und für das Prespa-Abkommen gestimmt haben. Und es gilt für die liberale To Potami, die drei Abgeordnete verloren hat. Einer wurde ausgeschlossen, weil er bei der Vertrauensfrage für Tsipras gestimmt hatte, zwei sind aus der Fraktion ausgetreten, weil sie entgegen der Parteilinie das Prespa-Abkommen nicht ratifizieren wollten. Diese Zerfallserscheinungen wirken sich auch auf die Wahlprognosen aus: In der zitierten Prorata-Umfrage von Anfang Februar kommen Anel und To Potami zusammen nur noch auf 0,5 Prozent der Wählerstimmen, fünf Monate zuvor waren es noch 3 Prozent gewesen.

Drei Abstimmungen und zweierlei Mehrheiten

Das griechische Parlament (Vouli) war innerhalb von 23 Tagen zu drei Abstimmungen aufgerufen. Alle drei hatten mit der Ratifizierung des Prespa-Abkommens zu tun.

- Am 16. Januar  gewann die Regierung Tsipras ein Vertrauensvotum mit der denkbar knappen absoluten Mehrheit von 151 Stimmen (bei 148 Gegenstimmen). Diese Abstimmung war nötig geworden, weil die Regierung Tsipras ihre parlamentarische Legitimation erneuern musste, die sie mit der Aufkündigung der Koalition durch Verteidigungsminister Kammenos und seine rechtspopulistische Anel eingebüßt hatte.(3)

- Am 25. Januar ratifizierte die Vouli mit einer Mehrheit von 153 Stimmen (bei 146 Gegenstimmen) das Prespa-Abkommen mit der „Republik Nordmazedonien“, das den jahrzehntelangten Namensstreit mit dem ex-jugoslawischen Nachbarstaat beendet hat.

- Am 8. Februar erfolgte – erneut mit 153 Stimmen – die Ratifizierung des Nato-Protokolls, das Nordmazedonien den Beitritt zum westlichen Bündnis ermöglicht.

Die drei Abstimmungen erfolgten namentlich. In allen drei Fällen reichten die 145 Stimmen der Syriza-Fraktion nicht aus, die Regierung war also auf die Zustimmung von mindestens sechs weiteren Abgeordneten angewiesen. Die Zusammensetzung dieses Blocks von „Hilfsstimmen“ war bei der Vertrauensfrage vom 16. Januar  eine andere als bei der Ratifizierung des Prespa-Abkommens und des Nato-Protokolls.

Beim Vertrauensvotum stimmten vier unabhängige Vouli-Abgeordnete für die Tsipras-minus-Kammenos-Regierung. Eine von ihnen war über die Liste der ND ins Parlament gelangt (Vize-Innenministerin Katerina Papakosta); zwei waren kurz zuvor aus der Anel-Fraktion ausgeschlossen worden, nachdem sie erklärt hatten, für die Syriza-Regierung zu stimmen (Tourismus-Ministerin Elena Koudoura und Vize-Landwirtschaftsminister Vassilis Kokkalis); der vierte (Spyros Danellis) war aus demselben Grund aus der Potami-Fraktion ausgeschieden. Die 150. und 151. Stimme lieferten zwei Abgeordnete, die zum Zeitpunkt der Abstimmung noch der Anel-Fraktion angehörten: der Ko-Fraktionschef Thanasis Papachristopoulos und Konstantinos Zouraris. Beide wurden erst nach der dritten Abstimmung vom 8. Februar aus der Fraktion ausgeschlossen (dazu unten mehr).

Die Gruppe der 8 zusätzlichen Stimmen, die am 25. Januar die Ratifizierung des Prespa-Abkommen ermöglichten, war anders zusammengesetzt. Mit von der Partie waren dieses Mal drei Abgeordnete der Potami-Fraktion: der Parteivorsitzende Stavros Theodorakis sowie Spyros Lykoudis und Giorgos Mavrotas;  dazu mit Thanasis Theocharopoulos ein Abgeordneter der oppositionellen Kinal (der Nachfolgepartei der Pasok). Damit ergab sich, zusammen mit fünf der sechs Hilfsstimmen vom 16. Januar, eine Mehrheit von 153 Stimmen (der Unabhängige Kokkalis, der das Vertrauensvotum noch mitgetragen hatte, stimmte gegen das Prespa-Abkommen).

Dieselben 153 Abgeordneten haben am 8. Februar auch den Nato-Beitritt der Republik Nordmazedonien abgesegnet.

Wie stabil ist die dritte Tsipras-Regierung?

Bedeuten die drei Abstimmungssiege in Sachen Mazedonien, dass der Regierungschef über eine neue stabile  Mehrheit verfügt? Anders gefragt: Kann die Regierung Tsipras 3, deren parlamentarische Basis auf die 145 Syriza-Abgeordneten geschrumpft ist, den Rest der Legislaturperiode überdauern, sodass die anstehenden Parlamentswahlen erst im Herbst stattfinden? Daran schließt sich eine zweite Frage an: Hätten Tsipras und Syriza bei einem Wahltermin im Oktober bessere Chancen, den derzeit eindeutigen Vorsprung der Nea Dimokratia noch einzuholen?

Die Frage nach der Stabilität der dritten Tsipras-Regierung hat mehrere Facetten. Betrachten wir zunächst die numerische Seite. Die sechs Abgeordneten, mit deren „Aushilfsstimmen“ Tsipras das Vertrauensvotum vom 16. Januar gewinnen konnte, gaben am 5. Februar (also schon vor der letzten Abstimmung vom 8. Februar) in getrennten Briefen an den Parlamentspräsidenten zu Protokoll, dass sie in allen künftigen Abstimmungen bis zum Ende der Legislaturperiode mit der Syriza-Fraktion stimmen werden. Die Sechs erklären sich also gleichsam zu Beifahrern der dritten Tsipras-Regierung, ohne dieser direkt oder mittels Koalitionsvereinbarung anzugehören. Damit scheint dem Ministerpräsidenten eine Mehrheit von 151 Stimmen garantiert, die ihn gegen ein jederzeit mögliches Misstrauensvotum der Opposition schützen würde.

Bei dieser neuen Mehrheit stellt sich allerdings auch die Frage nach der „moralischen Stabilität“, die vor allem einigen linken Syriza-Abgeordneten schwer im Magen liegt. Denn die deklarierte Unterstützung durch die Sechser-Gruppe ist selbst für das parlamentarische System Griechenland, das einige krasse Besonderheiten aufweist, ein ausnehmend bizarrer Fall.

Nach der griechischen Verfassung sind alle Abgeordneten „nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 60/1). In ihren Briefen an den Parlamentspräsidenten haben sich alle sechs Tsipras-Unterstützer auf ihre „Gewissensentscheidung“ berufen. Doch mit dem Versprechen, künftig jedwede Gesetzesvorlage der Regierung zu unterstützen, treten sie ihre Stimme per Blankoscheck an die Regierung ab. Mit dieser vorauseilenden Festlegung bieten sich die Sechs sozusagen als Leiharbeiter an, die jeden Auftrag übernehmen. Böse formuliert: Sie machen sich zum Stimmvieh, das jede Gesetzesvorlage – egal welchen Inhalts –  blökend abnickt.(4)

Zwitter-Abgeordnete für eine Zwitter-Regierung

Das „Gewissen“ als letzte Instanz ist damit abgeschafft. Das gilt zwar faktisch in fast allen parlamentarischen Systemen für Abgeordnete, die einer Fraktion angehören. Und im griechischen Parlament wird der Fraktionszwang besonders streng gehandhabt, da jedes Abweichen von der Parteilinie mit sofortigem Ausschluss bestraft wird. Aber diese sechs Leiharbeiter gehören gerade keiner Fraktion an. Vielmehr sehen sie sich als „Unabhängige“, und dennoch sehen sie sich nach den eigenen Worten mit der Regierung verbunden («συμπλέων»).

Damit machen sich die Sechs zu „Zwitterwesen“, die überdies ihre „Gewissensentscheidung“ in der Mazedonienfrage nachträglich entwerten. Als besondere Zwitter- Spezies präsentieren sich die beiden Abgeordneten Papachristopoulos und Zouraris, die selbst nach ihrem Blanko-Bekenntnis zur Tsipras-Regierung noch mehrere Tage lang der Anel-Fraktion angehörten (Papachristopoulos hat sein Mandat nach der Nato-Abstimmung aufgegeben, aber der Nachrücker Terens Quick bekennt sich ebenfalls zur Tsispras-Regierung, der er als Junior-Minister angehört).

Was hindert diese sechs Abgeordneten, sich der Syriza-Fraktion anzuschließen? Dafür gibt es zwei Gründe. Zum einen besteht bei einem Parteiwechsel die moralische Erwartung, dass der oder die Abgeordnete ihren Sitz an die Partei zurückgeben, für die sie ins Parlament gewählt wurden. Dagegen können sie als „Unabhängige“ ihr Mandat dadurch legitimieren, dass sie sich auf die „Unschuldsvermutung“ ihrer Gewissensentscheidung berufen. Infolge der politischen Turbulenzen der letzten Jahre sitzen im griechischen Parlament derzeit (ohne die sechs Zwitter) 16 unabhängige Abgeordnete, die ihre alte Partei verlassen haben.(5)

Der zweite Grund ist parteispezifisch. Die Syriza hat wie die gesamte griechische Linke parlamentarische „Abtrünnige“ stets als verächtliche Kreaturen betrachtet. Tatsächlich hat die Figur des „apostatis“ in der Geschichte Griechenlands – insbesondere seit 1945 – eine traurige Tradition. Der folgenreichste Fall war der Sturz der liberalen bürgerlichen Zentrums-Regierung von Giorgos Papandreou im Juli 1965. Damals sind über 40 Abgeordnete der Zentrums-Fraktion ins konservative Lager übergelaufen, was sich im Rückblick als die erste Etappe auf dem Weg in die Diktatur der Obristen darstellt.

Anführer der „Abtrünnigen“ von 1965 war der damalige Wirtschaftsminister Konstantinos Mitsotakis, Vater des heutigen ND-Vorsitzenden. Das mag der Grund sein, warum Kyriakos Mitsotakis die sechs Leiharbeiter der Syriza nicht als „Abtrünnige“, sondern nur als „Marionetten“ bezeichnet. Aber die größere historische Last trägt in dem Fall die Syriza, die angesichts ihrer linken Tradition eine gewisse Schamgrenze einhalten muss. Deshalb hat sie keinen der Prespa-Befürworter in ihre Fraktion aufgenommen, obwohl sie deren Haltung als Gewissensentscheidung würdigt.

Aus einem linken Blickwinkel ist allerdings auch die parlamentarische Abhängigkeit von sechs Zwitter- Abgeordneten kein schöner Anblick. Dass sich die Regierung Tsipras auf solche Leiharbeiter stützt, macht abermals deutlich, dass sie zu einer ganz „normalen“ griechischen Partei geworden ist. Das sehen auch die Wähler so. Die meisten von ihnen sind überzeugt, dass die Anbindung der Leiharbeiter von der Regierung inspiriert und inszeniert wurde.(6)

Woraus die Mitarbeiter von Tsipras gar keinen Hehl machen: Sie verweisen darauf, dass mit der Zusage der sechs Abgeordneten die Behauptung der Opposition widerlegt sei, die Tsipras-Regierung gleiche nunmehr einem „Flickenteppich“ (EfSyn vom 4. Februar). Aber diese selbstbewusste Aussage enthält eine peinliches Eingeständnis: Wenn die Nach-Kammenos-Regierung auf sechs Zwitter-Abgeordnete angewiesen ist, stellt sie selbst ein Zwitterwesen dar: Sie ist zugleich eine Minderheitenregierung und eine informelle Koalition.

Zweck der Übung: mehr Zeit bis zu den Wahlen

Wie immer man die Legitimation dieser dritten Tsipras-Regierung bewertet – sie steht im grellen Kontrast zur Tsipras Regierung Nummer 2, deren Amtszeit von September 2015 bis Februar 2019 datiert. Im Herbst 2015 hatten Tsipras und die Syriza ihr Regierungsmandat nach der schmerzlichen Unterwerfung unter das dritte Memorandums auf demokratische Weise, nämlich durch vorgezogene Neuwahlen erneuert. Im Februar 2019 präsentiert Tsipras dagegen eine Zwitter-Regierung, deren politische Legitimation geschwächt und deren moralische Reputation aufgebraucht ist. Der einzige Zweck dieser Regierung ist es, das Ende der Legislaturperiode zu erreichen, also Zeit zu gewinnen bis zum regulären Wahltermin im Oktober dieses Jahres.

An dieser Stelle muss ich eine Fehleinschätzung korrigieren, die ich in meinem letzten Text (vom 19. Dezember 2018) unter dem Titel „Wahlen in Sicht“ gemacht habe. Vor zwei Monaten erschien es ausgeschlossen, dass sich die Tsipras-Regierung bis Herbst 2019 halten kann: Für beide Möglichkeiten des Weitermachens – mit einem neuen Koalitionspartner oder als Minderheitenregierung – fehlten die Voraussetzungen. Was mir nicht in den Sinn kam, war die Zwitter-Variante, mit der wir es heute zu tun haben: Eine Minderheitenregierung, die sich ihre parlamentarische Mehrheit durch sechs Leiharbeiter absichert.

Wie lange diese unorthodoxe Konstruktion hält, bleibt abzuwarten. In jedem Fall machte sie den Wahltermin Oktober 2019 wieder zu einer realen Möglichkeit. Und offiziell zeigen sich Tsipras und sein Regierungssprecher nach wie vor entschlossen, die Legislaturperiode voll auszuschöpfen. Diese Wunschperspektive wird freilich von vielen Seiten angezweifelt, auch aus der eigenen Partei. So hat Nikos Filis, der informelle Sprecher der Linken, in einem Radiointerview die Möglichkeit eines Mai-Termins explizit offengelassen (News 24/7 vom 12. Februar).  Ähnlich äußerte sich auch Syriza-Generalsekretär Panos Skourletis.

Die Entscheidung von Tsipras und der Parteiführung wird spätestens Ende März erfolgen. Bis dahin wird man die Einschätzung überprüfen, ob ein später Termin für die Wahlaussichten der Syriza tatsächlich vorteilhaft ist. Diese bislang herrschende Ansicht basiert auf mehreren Annahmen:

- dass die Mazedonienfrage bis zum Herbst im kollektiven Gedächtnis der Wähler verblasst ist;

- dass bis zum Herbst die positiven Wirkungen des Regierungsprogramms bei den Wählern angekommen sind, die als sozialpolitische Korrekturen des Austeritätspolitik dargestellt werden können;

- dass sich der Arbeitsmarkt belebt, und zwar nicht nur aufgrund der touristischen Hochsaison, sondern im Zug eines ökonomischen Aufschwungs, der sich aus Investitionen in feste Arbeitsplätze speist.

Ob sich die erhoffte ökonomische „Wahldividende“ im Lauf der Sommermonate tatsächlich erhöht, ist derzeit völlig offen und hängt von einer Kaskade von Bedingungen ab, die ich weiter unten darstellen werde. Sicher ist allerdings: Wenn der erhoffte wirtschaftliche Aufschwung verzögert oder gar nicht eintritt, werden die Wahlaussichten für die Syriza im Herbst eher schlechter sein als im Frühjahr.

Warum Mai-Wahlen für die Syriza kein Nachteil sein müssen

 Unabhängig von der Wirtschaftslage gibt es jedoch einige Argumente, die das das plausibel klingende Syriza- Axiom „je später die Wahlen desto besser“ in Frage stellen.

Der erste Einwand lautet, dass am 26. Mai so oder so gewählt wird, und das gleich doppelt: auf kommunaler Ebene und zum Europäischen Parlament. Oppositionführer Kyriakos Mitsotakis hat bereits angekündigt, die ND werde insbesondere die Europawahlen zur „Mutter aller Wahlkämpfe“ machen. Er will seine Anhänger zu einem „Plebiszit über die Tsipras-Regierung“ aufrufen und setzt deshalb auf rein innergriechische Themen: gegen „die ökonomische Stagnation“, gegen die „erstickende Steuerlast“ und gegen das „nationale Abenteuer“ des Prespa-Abkommens (Kathimerini vom 6. Februar).

Die meisten Beobachter gehen davon aus, dass ein Europa-Wahlsieg der ND mit mehr als 5 Prozent Vorsprung vor der Syriza eine politische Dynamik erzeugen würde, die bis zu nationalen Wahlen im Oktober nicht mehr umkehrbar sein wird. Dabei geht es weniger um einen psychologischen Effekt, als um eine empirisch belegte Trittbrettfahrermentalität: In einer klientelistisch imprägnierten Gesellschaft wollen viele unentschiedenen Wähler letztlich zum Siegerlager gehören.

Ein zweites Argument ist vornehmlich aus dem linksliberalen und linkssozialdemokratischen Lager zu hören. Diese Stimmen gehen davon aus, dass Tsipras und die Syriza im Mai sogar bessere Erfolgschancen hätten: Die drei gleichzeitigen Wahlen könnten potentielle Syriza-Wähler zur Stimmabgabe motivieren, die bei nationalen Wahlen womöglich zu Hause bleiben würden. Die Mobilisierung solcher unentschlossenen Wähler könnte nach dieser Einschätzung auf doppelte Weise gefördert werden: Im Europa-Wahlkampf  durch die übernationale Konfrontation mit den rechtspopulistischen Kräften, die in Griechenland durch die Mazedonienkämpfer der ND repräsentiert werden. Und bei den Kommunalwahlen durch die vielen lokalen Bündnisse zwischen Repräsentanten der Syriza und linksliberalen oder linkssozialdemokratischen Kandidaten.(7)

Kein Verblassen der Mazedonienfrage

Ein drittes Argument lautet: Die Hoffnung auf ein „Verblassen“ der Mazedonienfrage bis zum Herbst ist nicht viel mehr als ein frommer Wunsch. Besonders in Nordgriechenland wird das Thema weiter präsent bleiben. Hier rechnen auch die Syriza-Wahlstrategen mit einem Verlust von 5 bis 6 Prozentpunkten, der bis Oktober nur schwer aufzuholen ist.(8)

Ein vierter Punkt: Die Tsipras-Regierung muss noch in diesem Frühjahr einige Gesetzesvorhaben umsetzen, die zwar schwierig sind, sich aber auch als „Fortschritt“ darstellen lassen. Das gilt etwa für das Gesetz zur Regelung der „notleidenden Kredite“ (NPLs), das zwei Ziele unter einen Hut bringen muss: einerseits den Schutz einkommensschwacher Gruppen vor der Zwangsversteigerung ihrer Wohnungen, andererseits die Sanierung des Banksystems, um eine teure Rekapitalisierung abzuwenden, die fatale Folgen für die ökonomische Entwicklung hätte (dazu unten mehr). Vor der Verabschiedung steht auch ein Gesetz über Wohnkostenzuschüsse in Gesamthöhe von rund 300  Millionen Euro, die noch 2019 an einkommensschwache Familien fließen sollen.

Solche „positiven“ Gesetze wird es im Herbst nicht mehr geben. Dann werden vielmehr schon die ersten Planungen zum Haushaltsentwurf für 2020 vorliegen, die bei einem bescheidenen Wirtschaftswachstum unliebsame Überraschungen bringen könnten. Dann könnten sich sogar die Haushaltsansätze für 2019, die ein BIP-Zuwachs von 2,5 Prozent vorsehen, noch vor dem Oktober-Wahltermin als unrealistisch erweisen. Dass die Steuereinnahmen im Januar 2019 um 152 Millionen Euro hinter dem Voranschlag zurückgeblieben sind, wird im Finanzministerium als erstes Warnzeichen gewertet (Kathimerini und EfSyn vom 16. Februar).

Ein fünftes Argument betrifft die Investitionen. Alle Wirtschaftsexperten sind sich darin einig, dass ein nachhaltiger ökonomischer Aufschwung einen kräftigen Anstieg der Investitionen voraussetzt. Sie verweisen aber auch darauf, dass ausländische wie inländische Investoren in Vorwahlzeiten verbindliche langfristige Entscheidungen zurückstellen.

Dieses Argument wird insbesondere von der Kapitalseite vorgebracht - und soll natürlich die Wahlen zugunsten der „investitionsfreundlchsten“ Partei beeinflussen, im Fall Griechenland zugunsten der Oppositionspartei ND. Diese Botschaft wird besonders deutlich in den Aussagen von Griechenland-Experten der internationalen Rating-Agenturen, die am 16. Januar in Kathimerini veröffentlicht wurden. Gemeinsamer Nenner ist dabei die Warnung, bei einer Verlängerung der Wahlkampfperiode bis in den Herbst hinein könnte 2019 zu einem „verlorenen Jahr für Investitionen“ werden.(9)

Dennoch ist diese ideologisch geleitete Feststellung empirisch richtig und kann von einer Regierung, die ausdrücklich um Investitionen wirbt, nicht ignoriert werden.(10) Tsipras und die Syriza müssen davon ausgehen, dass sich das „Investitionsklima“ – ein zentraler Indikator für die wirtschaftlichen Perspektiven des Landes – im Lauf eines langen Vorwahl-Sommers eher verschlechtern als verbessern wird.

Vier wahlentscheidende Fragen

Vor diesem Hintergrund sind die ökonomischen und politischen Entwicklungen der nächsten Monate so schwer einzuschätzen, dass die Präferenz für einen späten Wahltermin nur auf Spekulation beruht. Aus heutiger Sicht ist es für Tsipras und die Syriza egal, wann das nächste Parlament gewählt wird. Das Abschneiden der Partei entscheidet sich so oder so – ob im Mai oder im Oktober 2019 – auf drei Problemfeldern, auf denen sie nicht unabhängig agiert. Dabei lauten die entscheidenden Fragen:

1. Wie beurteilen die Wähler die bisherigen sozialpolitischen Initiativen der Regierung? Und welche weiteren sozial relevanten Vorhaben kann sie noch umsetzen, ohne in Konflikt mit der Troika zu geraten, die immer noch eine „verschärfte“ Nach-Memorandums-Aufsicht ausübt?

2. Da der finanzielle Spielraum für eine sozialpolitische Korrektur des Sparprogramms auch von der Auszahlung der Zinsgewinne der Zentralbanken abhängt, die die Troika an den Vollzug konkreter „Reformen“ geknüpft hat, lautet die zweite Frage: Mit welchen (wahl-)politischen Kosten ist die Umsetzung der zugesagten und noch ausstehenden Maßnahmen für  die Regierung verbunden – oder auch mit welchem potenziellen Nutzen?

3. Welchen finanzpolitischen Spielraum bietet der Anleihenmarkt, dessen Bewertung der griechischen Bonds ein wichtiges Datum für die gesamtwirtschaftlichen Perspektiven setzt?

4. Die ersten drei Fragen hängen mit einer übergeordneten vierten zusammen: Wie sehen die globalen und europäischen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung aus und wie sind diese durch die Politik der Athener Regierung zu beeinflussen?

Das internationale Wirtschaftsklima

Die letzte ist die Mutter aller Fragen. Sämtliche Parameter, von denen die erhoffte Überwindung der Krise und ihrer sozialen Folgen abhängt – vom fiskalischen Spielraum über die Kreditpolitik der Banken bis zur Belebung des Arbeitsmarkts – werden letztlich durch weltwirtschaftliche Entwicklungen bestimmt. Dies ist für jede Athener Regierung die Größe X, die sie nicht beeinflussen kann.

Jede künftige „nationale“ Konjunkturpolitik - ob unter Tsipras oder Mitsotakis – ist einem internationalen Wirtschaftsklima ausgesetzt, das sich rascher eintrübt als noch vor sechs Monaten zu erwarten war. Dabei wird die Liste der Risikofaktoren und Unwägbarkeiten ständig länger: drohende Handelskriege, global steigende Anleihezinsen, Politik und Spielraum der Europäischen Zentralbank nach dem  Auslaufen des QE-Programms, ein überbewerteter Aktienmarkt, ein womöglich unkontrollierter Brexit, Krisenprognosen für zentrale Länder der Eurozone wie Italien, Frankreich, sogar Deutschland.

Der Kathimerini-Wirtschaftskolumnist Kostas Kallitsis befürchtet, was wie viele internationale Experten längst antizipieren: Wenn sich auch nur einige dieser virulenten Krisen zuspitzen, könnte die bereits 2018 spürbare  globale Abschwächung spätestens 2020 in eine weltweite Rezession münden.(11) Auch das griechische Wirtschaftsforschungsinstituts IOBE verweist auf die Abhängigkeit Griechenlands von „einem sich drastisch verändernden internationalen Umfeld“.(12) Dabei würden sich absehbare Entwicklungen wie das verlangsamte Wachstum in China oder eine Rezession in Italien ganz unmittelbar auf die griechische Konjunktur auswirken. Dann müssten die Prognosen für das Wachstum in 2020 nach unten korrigiert werden (schon der BIP-Zuwachs 2019 wird unter den im Haushaltsplan angenommenen 2,5 Prozent liegen). Bereits eine milde globale Rezession würde die mittelfristige Haushaltsplanung, die noch bis 2022 einen Primärüberschuss von 3,5 Prozent einpreisen muss, zum Entgleisen bringen.

Die Anleihenpolitik in einer entscheidenden Phase

Dann aber würde sich ein Teufelskreis verstärken, der Griechenland schon immer zu schaffen machte: Die Skepsis der Ratingagenturen würde zunehmen; die Aufwertung griechischer Staatsanleihen bis zum „investment grade“ würde in weite Ferne rücken.(13)

Genau zum Zeitpunkt der Prespa-Abstimmungen ist die Anleihen-Strategie der griechischen Regierung an einem kritischen Punkt angelangt. Nachdem Finanzminister Tsakalotos und seine Anlagenexperten lange gezögert haben, den Markt mit einer längerfristigen Anleihe zu testen, haben sie den Sprung am 29. Januar gewagt: Ein 5-Jahres-Bond im Wert von 2,5 Milliarden Euro konnte zu einem (noch) erträglichen Zinssatz von 3,6 Prozent abgesetzt werden. Und die Käufer waren nicht spekulative Hedgefonds, sondern vorwiegend langfristige Anleger. Da der Zinssatz seit der Ausgabe weiter gesunken ist (bis auf 3,1 Prozent), werden bis April wahrscheinlich zwei weitere 5-Jahres-Anleihen folgen. Nach den Plänen von Tsakalotos sollen die aufgenommenen Gelder dazu dienen, einen Großteil der IWF-Kredite in Höhe von 10 Milliarden Euro vorzeitig abzulösen, die Griechenland zwischen 4 und 5 Prozent Zinsen kosten. Das würde eine erhebliche Zinsersparnis bedeuten - und eine kleine, aber symbolisch wichtige Reduzierung der Gesamtverschuldung.

Die Rückkehr auf den Anleihenmarkt zu erträglichen Bedingungen ist ein ermutigendes Zeichen. Das spiegelt sich auch im Kurs der griechischen 10-Jahres-Anleihen, der auf unter 3,8 Prozent (Stand 21. Februar) gesunken ist, nachdem er noch Ende November bei 4,7 Prozent gelegen hatte. Dieser Trend   könnte allerdings kippen, wenn die anstehende Evaluierung durch die Gläubiger-Institutionen negativ ausfallen würde. Das Ergebnis dieser Inspektion wird offiziell beim Treffen der Eurogroup am 11. März verkündet, aber der Bericht der Griechenland-Beobachter wird schon am 27. Februar vorliegen.

Der sozialpolitische Spielraum hängt von der Evaluierung durch die Troika ab

Vom Ausgang dieser zweiten Evaluierung nach dem Ende der Memorandums-Ära hängt nicht nur die übernationale Kreditwürdigkeit der Regierung Tsipras 3 ab. Das Ergebnis ist auch ein Eckdatum für die Wahlstrategie der Syriza. Denn es setzt die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Programms, mit dem die Partei einen Teil der Wähler zurückgewinnen will, die sie seit ihrem Sieg vom September 2015 verloren hat.

Der Spielraum für dieses sozialpolitisch geprägte Wahlprogramm hängt in dreifacher Hinsicht von der Troika ab. Erstens können die Institutionen ihre Vorbehalte gegen konkrete Gesetzesvorhaben der Regierung äußern und diese öffentlichkeitswirksam denunzieren (wenn auch nicht mehr untersagen wie noch in der Ära der Memoranden). Zweitens bestehen sie auf Reformen oder Beschlüssen, die Tsipras und die Syriza gegenüber skeptischen Wähler offensiv oder defensiv vertreten müssen. Und drittens können sie griechische Unbotmäßigkeiten bestrafen, indem sie die zugesagte Auszahlung von Zinsgewinnen verweigern, die die EZB und einige nationale Notenbanken mit dem Kauf griechischer Anleihen gemacht haben. Mit der Summe von etwa 750 Millionen Euro, die noch vor den Wahlen fällig ist, könnte die Regierung weitere Sozialprogramme und Entlastungen für bestimmte Zielgruppen finanzieren.

Für die Syriza sind diese Programme tatsächlich die wichtigste Waffe im Kampf um die Wähler. Dass diese selbst auf kleinste Verbesserungen positiv reagieren, zeigt eine Umfrage vom vergangenen Dezember: 63 Prozent der Befragten waren der Meinung, dass die Umsetzung der angekündigten Regierungsprogramme den Wahlausgang beeinflusst. Aber zugleich hielten 58 Prozent die Ankündigung dieser Maßnahmen für  „ungedeckte Wahlversprechen“.(14)

Die zurückgenommene Rentenkürzung

Angesichts dieser skeptischen Stimmung war es für Tsipras ein beachtlicher Erfolg, dass er sein im September formuliertes Versprechen einlösen konnte, die bereits gesetzlich beschlossene und zum 1. Januar 2019 fällige Rentenkürzung ausfallen zu lassen. Der Haushalt für 2019 wurde ohne die entsprechende Einsparung (um rund 2 Milliarden Euro) verabschiedet. Finanzminister Tsakalotos hatte die Beibehaltung des Rentenniveaus in der Eurogroup mit einer plausiblen Argumentation durchsetzen können (zum Beschluss der Eurogroup vom 3. Dezember siehe den Blog-Text vom 19. Dezember 2018).

Die griechische Seite setzte dabei auf zwei Argumente: Erstens fließen gerade die Bezüge der ärmeren Rentner unmittelbar in den Konsum und stützen damit die Binnenkonjunktur. Und zweitens waren die Haushaltsziele nicht gefährdet, weil man den vorgegebenen Primärüberschuss von 3,5 Prozent des BIP noch übertreffen konnte. Auf beide Argumente stützt sich auch die Begründung für ein weiteres Sozialprogramm, das noch vor Ende Februar 2019 verabschiedet werden soll. Es sieht für einkommensschwache Familien eine Wohngeldzulage vor, die bis zu 210 Euro (für Familien mit drei Kindern) betragen wird. Die für 2019 bereitgestellte Summe von rund 300 Millionen Euro soll – als Mietzuschuss oder Kreditbeihilfe – bis zu 260 000 Haushalten zu Gute kommen.(15) Auch dieses Programm wurde von der Troika abgesegnet.

Ein weiteres Beispiel für eine wählerwirksame Sozialdividende ist die Entscheidung, die Beiträge zu den Sozialkassen für einkommensschwache Freiberufler von 22 auf 13 Prozent abzusenken. Doch die wichtigste sozialpolitische Entscheidung ist die von Arbeitsministerin Efi Achtsioglou vorgeschlagene Erhöhung des Mindestlohns, verbunden mit der Abschaffung des „Unter-Mindestlohns“, der 2012 für die Altersgruppe bis 25 Jahren eingeführt worden war. Rückwirkend ab 1. Januar wurde der Mindestlohn für alle auf 650 Euro angehoben. Das bedeutet gegenüber dem alten Mindestlohn von 586 Euro eine Erhöhung um 11 Prozent, und für junge Beschäftigteum 27 Prozent, da diese zuvor nur 511 Euro bezogen hatten (bis 2012 hatte der Mindestlohn für alle bei 757 Euro gelegen). Die Eurogroup hat die Abschaffung des unterirdischen Juniorentarifs begrüßt, während sie die allgemeine Erhöhung um 11 Prozent auf 650 Euro mit Stirnrunzeln aufnahm. Zuvor hatten die Euro-Finanzminister die Griechen gemahnt, einen zweistelligen Zuwachs zu vermeiden.

In den Katakomben des privaten Sektors

Die Anhebung der Mindestlöhne ist angesichts der griechischen Arbeitswirklichkeit ein zwingendes Gebot. Zum einen weil heute in fast allen Branchen keine tarifvertraglichen Bindungen mehr existieren, sodass immer mehr Beschäftigte tatsächlich zum Mindestlohn arbeiten, der häufig mittels irregulärer Arbeitszeitverlängerungen noch unterboten wird. Und zum anderen, weil der Abstand zwischen den Löhnen im öffentlichen und dem privaten Sektor nach wie vor erheblich ist und in der Krise sogar zugenommen hat.

Der letzte Jahresbericht des gewerkschaftlichen Arbeitsforschungsinstituts INE (vom März 2018) dokumentiert diese Diskrepanz, die auch aus dem niedrigen Organisationsgrad des privaten Sektors resultiert, mit schockierenden Zahlen. Für 2017 ermittelten die INE-Forscher folgende Unterschiede: Im privaten Sektor haben 50,2 Prozent der Beschäftigten monatliche Nettobezüge von weniger als 800 Euro, im öffentlichen Sektor sind es dagegen nur 10,4 Prozent. Noch krasser ist die Kluft in der Lohngruppe unter 700 Euro. Hier lautet das Verhältnis: 37,4 im privaten Sektor, gegenüber nur 6,4 Prozent im öffentlichen Sektor. Ein analoges Bild bieten die Zahlen bei den Nettobezügen von mehr als 1000 Euro: Über diese Grenze kommen im privaten Sektor nur 17, 8 Prozent der Beschäftigten, im öffentlichen Sektor sind es dagegen 54,4 Prozent.(16)

Aus den INE-Studien der letzten Jahre ergibt sich auch, dass sich die Kluft zwischen beiden Bereichen seit Beginn der Krise noch vertieft hat. Das bedeutet: In einer Gesellschaft, in der die Ungleichheit in den letzten zehn Jahren erheblich zugenommen hat, sind die größten Krisenverlierer die Beschäftigten in den finsteren Katakomben des privaten Sektors, in denen staatliche Kontrolleure ebenso selten auftauchen wie gewerkschaftliche Vertreter.

Rückkehr zu Tarifverhandlungen

Die Initiativen der Arbeitsministerin zugunsten derer, die in diesen Katakomben schuften, sind offensichtlich die wirksamsten Maßnahmen, um verlorene Syriza-Wähler zurückzuholen. Das zeigt sich in der schon zitierten Prorata-Umfrage von Anfang Februar (EfSyn vom 9. Februar). Die Anhebung des Mindestlohns befürworten 87 Prozent der Befragten, die zur Syriza neigen, für die Abschaffung des Unter-Mindestlohns sind sogar 91 Prozent. Und 82 Prozent der Syriza-Sympathisanten begrüßen die Rückkehr zu freien Tarifverhandlungen, die 2012 auf Geheiß der Troika abgeschafft worden waren. In diesem Bereich trifft die Syriza-Politik auf einen breiten Konsens: Selbst unter den ND-Wählern stimmt jeder zweite der Anhebung des Mindestlohns zu, und zwei von drei begrüßen die Rückkehr zu Tarifverträgen.

Wie wichtig die Regierung dieses Thema nimmt, zeigt eine Ankündigung vom 14. Februar 2019. Danach will man ab 1. März die Kontrollen der 110 000 Betrieben verstärken, in denen die Löhne der insgesamt 600 000 Beschäftigten bislang unter dem neuen Mindestlohn von 650 Euro lagen. Das Personal der Arbeitsaufsichtsbehörde SEPE  wurde Anfang des Jahres um 57 Inspektoren aufgestockt. Über Versetzungen innerhalb des öffentlichen Dienstes sollen weitere 150 Stellen geschaffen werden. Zudem hat die Arbeitsministerin angekündigt, die „innere Korruption“ bei der SEPE schärfer zu bekämpfen.(17) Die Inspektoren können zwar nur in begründeten Verdachtsfällen tätig werden, sie sollen dabei aber auch „verdächtigen“ Veränderungen der Arbeitszeit nachgehen. Auf diese Weise versuchen die Unternehmer häufig, eine Erhöhung des Mindestlohns zu umgehen. Bei Rechtsverletzungen werden zivil- wie auch strafrechtliche Verfahren eingeleitet, und die Strafandrohung soll im Sinne der Abschreckung verschärft werden (Kathimerini vom 14. Februar 2019).

Schutz vor Zwangsversteigerungen…

Die Arbeitsministerin und ihre Initiativen sind zweifellos eine Attraktion für Syriza-Wähler, was sich auch in den Beliebtheitswerten von Achtsoglou niederschlägt. Zweifelhafter ist dagegen ein positiver Effekt bei einem anderen Gesetz, das die Regierung noch vor Ende Februar durchs Parlament bringen muss. Es handelt sich um die Novellierung des „Gesetzes zur Überschuldung von Privatpersonen“, das Ende Februar ausläuft.

Dieses sogenannten Katseli-Gesetz von 2010 hat den Schuldnern einen weitgehenden Schutz ihres Wohneigentums, der „proti katoikia“ (Erstwohnung) garantiert. Da die griechischen Banken immer noch auf einem Berg von NPLs (non-performing loans, zu Deutsch: notleidende Kredite) sitzen, hat die Troika eine Gesetzesänderung zugunsten der Banken zu einer zentralen Bedingung erklärt, von der sie ihre positive Evaluierung abhängig macht – und damit die Auszahlung einer Tranche von 750 Millionen Euro aus den Zinsgewinnen der Zentralbanken. Diese Forderung hat am klarsten ESM-Chef Klaus Regling formuliert, garniert mit der Drohung,  dass „eine negative Entscheidung die Märkte wesentlich beeinflussen kann“ (Kathimerini vom 12. Februar).

In einem Reuters-Hintergrundsbericht aus Brüssel vom 18. Februar wird ein Repräsentant der Eurogroup mit dem Satz zitiert: „Das Hauptproblem ist das Insolvenzgesetz, bei dem ein Ausgleich zwischen dem Schutz der weniger wohlhabenden Hausbesitzer und den Banken erforderlich ist.“ Tatsächlich sind die NPLs für die vier „systemischen“ Banken Griechenlands ein gigantisches Problem. Die Dimensionen werden klar, wenn man den Anteil der notleidenden Kredite am gesamten Kreditvolumen betrachtet. Dieser NPL-Anteil liegt bei den 107 größten Banken der Eurozone bei 4,2 Prozent, bei den vier griechischen Großbanken aber zehn Mal höher: bei 46,7 Prozent.

Mit Stand September 2018 sind die griechischen Bankbilanzen durch NPLs in Höhe von 88, 9 Milliarden Euro belastet. Davon sind 27,5 Milliarden, also 31 Prozent Darlehen für den Kauf von Wohneigentum (57 Prozent sind Unternehmenskredite und 11 Prozent Konsumentenkredite). Die Summe der NPLs in der Sparte Hypothekenkredite von 27,5  Mrd. Euro entspricht 44,3 Prozent des Gesamtvolumens dieser Kreditsparte von 62,1 Mrd. Euro.(18)

…und die notleidenden Bilanzen der Banken…

Die exorbitante Belastung der Bankbilanzen durch NPLs ist ein Problem, das auch eine linke Regierung zur Kenntnis nehmen muss. Zumal dieses schwarze Bilanzloch einer der Gründe dafür ist, dass die Finanzinstitute bei der Vergabe neuer Kredite extrem vorsichtig agieren. Ein befreundeter „linker Banker“, der sich für die Vergabe von Krediten an zukunftsfähige Klein- und Mittelunternehmen (oder SME) ins Zeug legt, hat mir klar gemacht, dass die NPL-Klemme der Banken das Haupthindernis für die Förderung der griechischen SME ist. Das Argument leuchtet ein: Je mehr Kapital eine Bank für den Ausfall von NPLs vorhalten muss, desto weniger bleibt für die Kreditvergabe übrig.

Viele linke Kritiker der Tsipras-Regierung haben für die Lage der Banken kein Verständnis, weil sie nur die andere Seite des Problems sehen: die Gefahr, dass private Schuldner, die infolge krisenbedingter Einkommenseinbußen ihre hypothekengesicherten Kredite nicht mehr bedienen können, ihre Wohnung  per Zwangsversteigerung verlieren. Vor diesem Schicksal, das etwa in Spanien in den ersten fünf Jahren der Krise über eine halbe Million Haus- und Wohnungseigentümer getroffen hat, bewahrte das Katseli-Gesetz in Griechenland die Eigentümer von „Erstwohnungen“, soweit deren Wert eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten hat (für eine vierköpfige Familie lag diese Schwelle bei 280 000 Euro).

Dieser Schutz wurde in den letzten beiden Jahren durch Einführung der elektronischen Zwangsversteigerung aufgeweicht, die von der Troika durchgesetzt wurde. Das neue Verfahren sollte auch die Protestaktionen linker Demonstranten unterlaufen, die gerichtliche Versteigerungen mit handfesten Mitteln verhindern konnten.

… und der Schutz vor Betrügern

Mit ihren Aktionen gegen Auktionsverfahren haben die Demonstranten allerdings auch Leute geschützt, für die sie gewiss keine Sympathien hegen: die sogenannten „strategischen Bankrotteure“, die ihrem Schuldendienst nicht nachkommen, obwohl sie zahlungsfähig sind. Die Vertreter der Banken schätzen, dass es sich nahezu um ein Drittel der NPL-Schuldner handelt, die sich unter das Schutzschild des Katselis-Gesetzes geflüchtet haben. Die Zahl könnte übertrieben sein, aber dass ein massenhafter Missbrauch vorliegt, ist unbestritten.

Dabei geht es nicht nur um den „Schutz“ der Banken vor den Tricks der strategischen Betrüger. Betrogen sind auch die Gläubiger, die ihren Verpflichtungen – oft unter großen Mühen – nachkommen. Diese ehrlichen Kreditnehmer sind ebenfalls die Betrogenen, denn sie müssen höhere Zinsen zahlen. Nach Berechnungen der Banken wären die Kreditkosten in Griechenland um 0,75 bis 1,25 Prozentpunkte niedriger, wenn die Bestände an NPLs dem Durchschnitt der Eurozone entsprechen würde (Kathimerini vom 14. Februar 2019).

Zu solchen Verzerrungen kommt es auch bei den Unternehmenskrediten. Wenn eine Firma bei einer Bank mit dem Schuldendienst im Rückstand ist, bekommt sie häufig noch neue, relativ günstige Kredite, weil die Bank die Firma am Leben halten will, damit sie nicht die ganze Schuldensumme in den Wind schreiben muss. Oft kann die Firma sogar einen Schuldenschnitt für ihre alten Kredite durchsetzen. Dann genießt sie insgesamt günstigere Finanzierungsbedingungen als die gewissenhaften Schuldner. Hier handelt es um einen klassischen Fall von „moral hazard“, was auf gut Deutsch heißt: Der ehrliche Kreditnehmer ist am Ende der Dumme.

Eine Schuldner-freundliche Lösung

Unter dem Druck der Troika haben sich die griechischen Banken und die Regierung vor wenigen Tagen zu einem Kompromiss durchgerauft, der noch in Gesetzesform verabschiedet werden muss. Beide Seiten gehen davon aus, dass damit eine Lösung gefunden ist, die auch die Erwartungen der Euro-Finanzminister erfüllt. Die wichtigsten Rahmenbedingungen für den Schutz der „ersten Wohnung“ von „einkommensschwachen“ Familien sehen wie folgt aus:

1. Die Restschuld des Gläubigers darf 130 000 Euro nicht übersteigen;
2. Der Wert der „ersten Wohnung“ muss (bei einer vierköpfigen Familie)unter 250 000 Euro liegen (für Einpersonenhaushalte liegt die Grenze bei 130 000 Euro).
3. Das Bargeldguthaben des Schuldners darf 50 Prozent der geschuldeten Summe nicht übersteigen.
4. Der Gesamtwert des Immobilienbesitzes des Schuldners darf höchstens 200 Prozent der geschuldeten Summe ausmachen.
5. Das jährliche Netto-Einkommen des Schuldners darf bei einer Einzelperson 12 500 Euro nicht übersteigen, für ein Ehepaar liegt die Grenze bi 21 000 Euro, die sich für jedes Kind um 5000 Euro erhöht.

Was bedeutet das? Nehmen wir das Beispiel einer vierköpfigen Familie: Das Haus oder die Wohnung, in der sie lebt, ist vor einer Zwangsversteigerung (also einer Konfiskation durch die Bank oder den Aufkäufer von Kreditpaketen) selbst dann geschützt, wenn die Immobilie im Wert von 240 000 Euro noch mit Restschulden in Höhe von 125 000 Euro belastet ist, wenn das jährliche Familieneinkommen bei 30 000 Euro liegt und die Eigentümer 55 000 Euro auf dem Bankkonto haben, und dazu ein Ferienhaus oder ein Grundstück im Wert von 230 000 Euro.

Schutz auch für Mittelklassenhaushalte

Das sind Konditionen, die nicht nur die Ärmsten der Armen schützt, sondern auch Familien der Mittelklasse mit nicht unerheblichen Privatvermögen. Das neue Gesetz gilt auch für Unternehmer, deren „erste Wohnung“ gefährdet ist, weil sie als Sicherheit für einen nicht bedienten Firmenkredit fungiert. Auch diese Schuldner können den Antrag stellen, in ein Kreditabwicklungsprogramm aufgenommen zu werden, das allen Berechtigten folgende Alternativen anbietet:

- die Abzahlung des Restkredits in Raten, die bis auf 25 Jahre gestreckt werden können;

- die beschleunigte Abgeltung auf Grundlage eines vereinbarten (ermäßigten) Zinssatzes;

Eine besondere Regelung gilt für einkommensschwache Kreditnehmer, deren Restschuld deutlich über dem Marktwert ihrer Immobilie liegen. Ihnen wird auf doppelte Weise geholfen: Erstens kann ihnen die Bank einen Teil der Schuldensumme (berechnet nach einer bestimmten Formel) erlassen. Und zweitens subventioniert der Staat den restlichen Schuldendienst zu einem Drittel. Die Kriterien für den Anspruch auf diese Art von „Schuldenschnitt“ werden allerdings streng geprüft.

Das Prinzip einer strengen Kontrolle gilt für das ganze System. Dies ist der entscheidende Punkt, auf dem die Banken bestanden haben. Damit soll verhindert werden, dass sich Schuldner unter das Dach des neuen Gesetzes flüchten, die ihr Darlehen oder ihren Kredit eigentlich abzahlen können. Wer den Schutz der „ersten Wohnung“ in Anspruch nehmen will, muss seinen Antrag über die elektronischen Plattform einreichen, die bei der „Anexartiti Archi dimosion Esodon“ (AADE) eingerichtet wird. Diese „Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen“ wurde Anfang 2017 auf Drängen der Troika etabliert, um (partei)politische Einflüsse auf die Finanzbehörden zu unterbinden. Die autonome Steuerbehörde ist in der Lage, alle Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragsteller zu überprüfen, aber auch zu ermitteln, ob sie gegenüber dem Fiskus verschuldet sind.

Strenge Kontrollen gegen Missbrauch

Diese strenge Kontrolle ist die Kehrseite für den relativ weitreichenden Schutz der ersten Wohnung. Ebenso wichtig ist, dass die Schutzberechtigten nur so lange geschützt bleiben, wie sie ihren mit der Bank ausgehandelten neuen Verpflichtungen nachkommen. Wenn sie drei Monate in Verzug sind, entfällt die Schutzwirkung und die Immobilie wird zwangsversteigert.

Das ist der zweite Vorteil, den die Banken bei der neuen Regelung haben. Die sind allerdings kaum daran interessiert, sich ein größeres Portofolio mit schwer verkäuflichen Immobilien zuzulegen. Sie versprechen sich von dem neuen Gesetz vor allem zwei Wirkungen: zum einen die Identifizierung der „strategischen Schuldner“; zum anderen eine realistische, konstruktive - und vom Staat bezuschusste - Lösung für Darlehensnehmer, die sich beim Kauf ihrer „Erstwohnung“ übernommen haben.

Die Banken erhoffen sich von dem neuen Gesetz eine Regelung für die NPLs von 180 000 Kunden mit einer Restschuldensumme von über 10 Milliarden Euro. Das wäre ein wichtiger erster Schritt, um die Gesamtsumme der NPLs zu reduzieren. Gegenüber der EZB haben sich die vier großen Banken verpflichtet, bis Ende 2019 den Anteil der NPLs an ihrem Kreditvolumen auf 33,9 Prozent, also um fast 14 Prozentpunkte zu senken, was einer Summe von 12,35 Mrd. Euro entspricht.

Ohne die Regelungen des neuen Gesetzes wäre das Erreichen dieses Zieles ausgeschlossen. Deshalb urteilt der (durchaus bankenkritische) Ökonom Kostas Kallitsis, der erzielte Kompromiss sei „extrem bedeutsam für die Zukunft unseres Landes", weil damit die wichtigste Vorbedingung für ein positives Urteil der Eurogroup erfüllt sei (Kathimerini vom 17. Februar). Allerdings bedauert er die Verzögerung der Lösung dieses drängenden Problems bis zum letzten Moment, wofür er sowohl die Banken als auch die Regierung verantwortlich macht. Aber immerhin habe Tsipras im Verein mit Tskalotos noch rechtzeitig eingegriffen. Damit sei eine Entwicklung verhindert worden, die auch die Errungenschaften gefährdet hätte, auf die sich die positive „Erzählung“ der Regierung in diesen Vorwahlzeiten stützt.

Ist der Erfolg den Wählern zu vermitteln?

In der Tat gibt sich Tsipras alle Mühe, den Kompromiss mit den Banken als Erfolg darzustellen: Das neue Gesetz gewährleiste gleichermaßen „die Sicherung der ersten Wohnung für die unteren und mittleren Schichten“ und „die Stützung des Banksystems“ und sei deshalb ein wichtiger Beitrag zu dem „großen gesellschaftlichen Vorhaben, den Anteil der roten Kredite zu reduzieren“.(19) Die kreative Auflösung des NPL-Dilemmas ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine linke Regierung aus ihrer Not – dem Druck der Troika nachgeben zu müssen – eine Tugend machen kann: also eine – gerade noch rechtzeitige – Entscheidung zu treffen, die man den Wählern der unteren und mittleren Schichten durchaus vermitteln kann.

In welchem Maße das gelingt, wird sich erst mit dem Wahlergebnis zeigen. Und die NPL-Frage ist nicht die einzige Klippe, die von der dritten Tsipras-Regierung umschifft werden muss. Die Eurogroup wird bis zum 27. Februar noch weitere Bedingungen stellen, zum Beispiel eine rasche Begleichung der Schulden, die der griechische Staat noch immer bei privaten Unternehmen und gegenüber Steuerzahlern hat. Zudem hängt über der gesamten Zukunftsplanung der Regierung noch ein Urteil des obersten griechischen Gerichts (des Staatsrats), dessen finanzielle Folgen nicht abzusehen sind. Die Richter haben im Prinzip entschieden, dass die seit 2012 vollzogenen Rentenkürzungen verfassungswidrig sind. Sollte die Rückerstattung der gekürzten Bezüge von Hunderttausenden Rentnern eingeklagt werden, käme auf den Staat eine Haushaltsbelastung von bis zu 15 Mrd. Euro zu, dazu künftige Kosten von etwa 4 Mrd. Euro pro Jahr. Das würde die gesamte Finanzplanung der griechischen Regierung zu Makulatur machen.

Zu einem solchen fiskalischen Katastrophen-Szenario wagt sich nicht einmal die Opposition zu äußern. Der ND-Vorsitzende Mitsotakis verspricht den Wählern im Gegenteil erhebliche Steuererleichterungen - als Kernstück eines aberwitzigen Wirtschaftswunder-Szenarios, das ein Wachstum von 3,5 bis 4 Prozent über viele, viele Jahre imaginiert.

Ein hoher Preis für das Prespa-Abkommen

Solche Märchen glauben nicht einmal die Anhänger der Nea Dimokratia. Aber das scheint der Partei nicht zu schaden: Die neueste Umfrage von Kapa Research bescheinigt der ND einen fast 15-prozentigen Vorsprung vor der Syriza, der sogar die absolute Parlamentsmehrheit bedeuten würde. Dabei verweisen die Meinungsforscher auf zwei Faktoren, von denen der eine Mitsotakis und seine Partei begünstigt, während der andere der Syriza schadet. Der erste Faktor ist die eingangs dargestellte Auflösung der drei parlamentarischen Kleinparteien (Anel, Potami und Union der Zentristen), deren Wähler offenbar weitgehend von der ND aufgesaugt werden. Der zweite Faktor ist das Thema Mazedonien. Nach dem Befund der Meinungsforscher wird die Syriza für ihre „politische Isolierung und gesellschaftliche Ausgrenzung infolge des Prespa-Abkommens“ in den Wahlen einen hohen Preis bezahlen.

Es sieht nicht gut aus für Tsipras und seine dritte Regierung. Der ehemalige jugendliche Hoffnungsträger der europäischen Linken und seine Berater tun gut daran, sich rechtzeitig auf den Gang in die Opposition vorzubereiten. Seit ihrem ersten Wahlsieg im Januar 2015 haben die führenden Syriza-Leute immer wieder erklärt, sie wollten der griechischen Rechten beweisen, dass eine linke Regierung nicht nur eine „Parenthese“ sein werde. Also keine „Zwischenbemerkung“, keine  kurze und folgenlose Episode, nach der die alten Systemparteien den Laden wieder übernehmen. Mit der Zeit trat dieses Motiv in der Rhetorik der Parteigrößen immer penetranter in den Vordergrund. Die erweckten damit den Eindruck, der Verbleib an der Macht sei für ihr politisches Ego wichtiger als die Resultate des Regierens.

Der Preis des Regierens

Inzwischen ist die Syriza über vier Jahre lang an der Regierung, wenn auch nur bedingt an der „Macht“. Vier Jahre sind keine lange Zeit, wenn man zur Systemveränderung angetreten ist, aber sie sind auch keine bloße Zwischenbemerkung. Vier Jahre reichen jedoch aus, um manche Eigenheiten einer „Systempartei“ zu entwickeln. Bei der Syriza sind die Symptome nicht zu übersehen. Das ist ein Grund, warum die ursprüngliche Wahlkampfstrategie der Partei nicht aufgegangen ist, nämlich auf das Thema Skandale zu setzen.

In Sachen Korruption bieten die früheren Regierungen und speziell das Personal der Nea Dimokratia genügend Stoff, der sich zur Skandalisierung eignet. Aber dieses Thema kommt bei den unentschiedenen Wählern nicht besonders an. Das liegt zum einen daran, dass die Aufdeckung von Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme in staatlichen Ämtern nicht wirklich überraschend ist. Die Wähler haben  das in ihrer Beurteilung des konservativen Lagers längst eingepreist. Aber der zweite Grund ist, dass auch nicht alle Amtsträger der Syriza über jeden Verdacht erhaben sind. Es stimmt zwar, dass die griechische Linke sehr lange an der Regierung bleiben müsste, um das Korruptionsniveau der alten politischen Klasse zu erreichen. Aber sie hat sich in den letzten vier Jahren nicht die Unschuld bewahrt, die sie zum moralischen Richter qualifizieren würde. Auch unter diesem Aspekt wäre der Gang der Syriza in die Opposition nicht nur ein relativer Machtverlust, sondern auch eine Chance.

Die Partei wird sich in den nächsten Wahlen nicht nur als stabile Größe behaupten, sondern auch als kräftiger Gegenpol gegen die Rechte. Das war noch vor zwei Jahren keinesfalls sicher. Jetzt bekommt sie nach vier Jahren an der Regierung die Chance, sich auf ihre linke Identität zurückzubesinnen. Wenn sie dabei die Lehren aus dem intensiven Kontakt mit der politischen Realität nicht vergisst, ist diese Chance keine schlechte Zukunftsperspektive.

Abgeschlossen am 20. Februar 2019

 

Anmerkungen

1) Siehe dazu meinen Text „Wahlen in Sicht“ vom 19. Dezember 2018. Zur Würdigung des Prespa-Abkommens als Beitrag zur Befriedung der Balkanregion siehe auch:  Eva Ellereit, „Der große Wurf von links“,  in IPG vom 15. Februar 2019 (https://www.ipg-journal.de/rubriken/europaeische-integration/artikel/der-grosse-wurf-von-links-3260/)

2) Die Summe belauft sich auf 54,5 gegenüber 43,5 Prozent; dabei ist der Vorsprung der ND vor der Syriza (mit 5,5 Prozent) exakt derselbe geblieben. Die Umfragen des Instituts Prorata für die Tageszeitung Efimerida ton Syntakton sind publiziert in der EfSyn vom 15. September 2018 und vom 9. Februar 2019.

3) Siehe dazu meinen Text vom 19. Dezember 2018.

4) In diesem Fall hat der Anel-Vorsitzende Kammenos einmal Recht, wenn er in einem Beschwerdebrief an den Parlamentsvorsitzenden Voutsis feststellt, die Vorab-Festlegung auf uneingeschränkte Zustimmung in künftigen Parlamentsvoten sei unvereinbar mit der Gewissensfreiheit der Abgeordneten und einem „demokratischen Parlamentarismus“ (Text in: EfSyn vom 12. Februar 2019).

5) Am Ende der vorletzten Legislaturperiode (im Dezember 2014) war die Zahl dieser parlamentarischen Waisen sogar auf 25 gestiegen.

6) Nach einer aktuellen Umfrage glauben 70 Prozent der Wähler sogar, dass der ganze Prozess der „Scheidung“ von Kammenos und Tsipras eine „Inszenierung“ war. Siehe das Ergebnis der Pulse-Umfrage von Mitte Januar in: Kathimerini vom 26. Januar 2019.

7) Diese Position wird etwa von dem Journalisten Chrystos Machairas vertreten, einem Anhänger der linkssozialdemokratischen Partei DIMAR. Siehe seine beiden Meinungsartikel in der Tageszeitung Ethnos vom 12. Dezember 2018 und vom 17. Februar 2019.

8) Bericht in Kathimerini vom 6. Februar 2019. Bei den Wahlen vom September hatte die Syriza in allen drei mazedonischen Provinzen noch fast gleichauf mit der ND gelegen.

9) Ganz auf dieser Argumentationslinie erklärt Oppositionsführer Mitsotakis: „Ein langer Wahlkampf beschädigt nur die Wirtschaft und sendet keine klaren Signale an internationale Investoren.“ (Interview mit dem Münchener Merkur vom 16. Februar 2019).

10) Im Zeitraum Januar bis September 2018 stiegen die Investitionen in Griechenland nur um 1,8 Prozent, wobei es sich vornehmlich um Erhaltungsinvestitionen handelte; siehe den letzten Quartalsbericht des griechischen Wirtschaftsforschungsinstituts IOBE vom 29. Januar 2019: http://iobe.gr/docs/economy/en/ECO_Q4_2018_PRE_EN.pdf).

11) Kathimerini vom 10. Februar 2019; als Beispiel für eine pessimistische Prognose: Nouriel Roubini, „A Mixed Economy Bag in 2019“, Project Syndicate vom 8. Februar 2019.

12) IOBE-Quartalsbericht vom 29. Januar 2019 (Anm. 10)

13) Bei der Bewertung durch die internationalen Rating-Agenturen liegen die griechischen Bonds noch durchschnittlich um 4,3 Stufen (notches) unter dem (anlagewürdigen) „investment grade“. Die Rating-Agentur Fitch hat das erhoffte upgrading der griechischen Bonds Anfang Februar nicht vollzogen und die Bewertung bei BB- belassen, siehe Kathimerini vom 9. Februar 2019.

14) Umfrage des Instituts Alco für den TV -Sender Open, gesendet am 12. Dezember 2018.

15) In der EfSyn vom 17. Februar findet sich eine Tabelle der Leistungsstufen und der Ansprüche nach Einkommens- und Vermögenskriterien.

16) Alle Daten nach: INE, I Elliniki Oikonomia kai i aposcholisi, Etisia Ekthesi 2018, S. 96 ff. Die Diskrepanz zwischen öffentlichem und privatem Sektor dokumentiert auch die ausgezeichnete Studie von Tassos Giannitsis und Stavros Zografakis, „Crisis Management in Greece“, January 2018, Study No. 58 des IMK der Hanns-Böckler-Stiftung, S. 96 f.

17) Anfang Januar 2019 wurden Ermittlungen gegen zwei Inspektoren eingeleitet, die sich Strafmandate von ertappten Rechtsverletzern „abkaufen“ ließen. Siehe die SEPE-Website dikaiologitika.gr vom 8. Februar 2019.

18) Alle Zahlen stammen von der griechischen Zentralbank (September 2018); siehe: https://www.bankofgreece.gr/Pages/en/Statistics/loans.aspx.

19) EfSyn vom 20. Februar. Die Einschätzung von Kallitsis wie von Tsipras könnte sich als voreilig erweisen, weil gewisse Bankenkreise den „Kompromiss“ in Frage stellen und insbesondere fordern, dass die Laufzeit des Gesetzes, also die Schonzeit für die Erstwohnungen, auf ein Jahr begrenzt wird. Siehe Kathimerini (engl. Ausgabe) vom 20. Februar 2019.

 


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