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Ausgabe vom 12.10.2007

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Die Reform, 1952

1950 wurden in Ägypten 2,5 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzt, ein Sechstel weniger als in den Niederlanden. 94 Prozent der Eigentümer von Ackerland bewirtschafteten ein Drittel dieser Fläche. Sie bestand also aus winzigen Parzellen von durchschnittlich 3 000 Quadratmetern.

Ein weiteres Drittel befand sich in der Hand von etwa 150 000 Grundeigentümern, die mittelgroße Ländereien zwischen 2 und 20 Hektar bewirtschafteten. Das letzte Drittel verteilte sich auf nur 11 000 Eigentümer (knapp 0,4 Prozent der Grundbesitzer). 3 000 dieser Eigentümer verfügten über 20 Prozent der Anbaufläche Ägyptens, deren Landgüter mehr als 4 000 Hektar bewässerte Anbaufläche umfassten. Unter der Monarchie waren sie mächtig genug, den Pachtzins in enorme Höhen zu treiben: 1952, kurz vor der Revolution, machte er durchschnittlich zwei Drittel des Nettoertrags eines kleinen Landwirtschaftsbetriebs aus.

Der erste Schritt zu einer Landreform war das Gesetz Nr. 178, das die von Nasser geführten Militärmachthaber 1952 erließen. Es beschränkte das landwirtschaftliche Grundeigentum auf 200 feddan (84 Hektar) pro Person, erlaubte den Eigentümern aber, bis zu 100 feddan (42 Hektar) an ihre minderjährigen Kinder zu übertragen und den restlichen Besitz zu verkaufen. 1961 wurde die Obergrenze auf 100 feddan pro Eigentümer und 200 feddan pro Familie gesenkt. Knapp 20 Jahre später hatte die Landreform Wirkung gezeigt: Von den 930 000 beschlagnahmten feddan (380 000 Hektar, 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes) waren etwa vier Fünftel an 318 000 kleine Landwirte übereignet worden. Diese Gruppe machte ein Viertel der Bauern aus, die zwischen einem und fünf feddan besaßen - 17 Prozent der Familien, die von der Landwirtschaft lebten. Die Ziele dieser Umverteilung blieben im Übrigen bescheiden: Nach wie vor gilt die Obergrenze von 200 feddan pro Familie. Und die "Bauern ohne Land" und die Kleinstbauern (mit weniger als einem feddan) wurden von der Reform völlig übergangen. Und die Ziele wurden schon deshalb nicht wirklich erreicht, weil es vielen Großgrundbesitzern gelang, mit vorwiegend illegalen Machenschaften mehr Anbauflächen zu behalten, als ihnen erlaubt war.

Le Monde diplomatique Nr. 8401 vom 12.10.2007, 39 Zeilen,

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